Nach einer Trennung stellt sich schnell die Frage: Welche Steuerklasse habe ich jetzt eigentlich? Und muss ich etwas ändern? Wichtig zu wissen: Im Jahr der Trennung bleibt oft erstmal alles beim Alten – danach aber nicht mehr.
Steuerklasse im Trennungsjahr
Im Jahr der Trennung kannst Du Deine bisherige Steuerklasse in der Regel behalten. Das gilt zumindest dann, wenn Ihr nicht das gesamte Jahr schon getrennt wart.
Heißt konkret: Wenn Du z. B. im April ausziehst, kannst Du für dieses Jahr meist noch die Kombination 3/5 oder 4/4 nutzen. Auch eine gemeinsame Steuererklärung ist oft noch möglich – und kann sich finanziell lohnen, wenn Ihr unterschiedlich viel verdient habt. Für das Kalenderjahr nach der Trennung könnt Ihr dann keine gemeinsame Steuererklärung mehr abgeben.
Gemeinsame oder getrennte Steuererklärung?
Für das Trennungsjahr hast Du die Wahl: Zusammen veranlagen oder getrennt. Wenn einer von Euch viel mehr verdient als der andere, ist die gemeinsame Steuererklärung oft lukrativer, weil Ihr vom Ehegattensplitting profitiert.
Aber: Das funktioniert nur, wenn beide zustimmen. Und manchmal ist das nach einer Trennung nicht so einfach.
Wichtig: Lass Dir im Zweifel ausrechnen, welche Variante für Dich besser ist. Der Unterschied kann schnell mehrere hundert oder sogar tausend Euro betragen.
Im nächsten Jahr gilt: Neue Steuerklasse
Ab dem 1. Januar des Folgejahres wirst Du automatisch in Steuerklasse 1 eingeordnet – also wie eine alleinstehende Person.
Eine Ausnahme gibt es: Wenn Kinder bei Dir leben, kannst Du Steuerklasse 2 bekommen. Damit profitierst Du vom Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Der liegt aktuell bei 4.260 € pro Jahr. Das heißt, um diesen Betrag wird Dein zu versteuerndes Einkommen reduziert. Je nach Höhe Deines Einkommens zahlst Du aufs Jahr gesehen von 800 bis zu 1.800 € weniger Steuern. Die Steuerklasse 2 musst Du aber aktiv beantragen, sie kommt nicht von allein. Tust Du es nicht, kannst Du Dir den Entlastungsbetrag erst mit der Steuererklärung im Folgejahr sichern.
Was Du jetzt konkret tun solltest
Erstmal wichtig zu wissen: Du musst Deine Steuerklasse nicht selbst ändern – das erledigt das Finanzamt mit Ausnahme von Steuerklasse 2 automatisch im Folgejahr.
Trotzdem solltest Du aktiv werden:
- Prüf, ob Steuerklasse 2 für Dich infrage kommt
- Klärt frühzeitig, ob Ihr eine gemeinsame Steuererklärung abgebt
- Behalte Fristen im Blick, damit Dir kein Geld entgeht
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