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Tipps & Tricks

Steuerliche Hilfe für Hochwasser-Opfer: So bekommst Du mehr Netto

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch das Hochwasser Schäden erlitten haben, können mithilfe des Finanzamts mehr Netto vom Bruttogehalt rausbekommen. Wir verraten, wie’s geht.

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern

Keller unter Wasser, Hausrat ruiniert, Hauswände eingerissen: Wenn das Wasser weicht, werden die Schäden sichtbar. Doch nicht alle Hochwasser-Schäden sind versichert, nicht für alles gibt es Soforthilfen vom Staat. Einen Trick gibt es aber schon: Stell einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim Finanzamt, dann hast Du schon ab dem nächsten Monat mehr netto auf dem Konto.

So beantragst Du die "steuerliche Soforthilfe" beim Finanzamt

Wenn Du diese "steuerliche Soforthilfe" beantragen möchtest, solltest Du folgendermaßen vorgehen:

  1. Dokumentier alle Schäden und mach lieber zu viele Fotos vom Schaden als zu wenige
  2. Prüf, welche Schäden Deine Wohngebäude-, Hausrat- oder Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung übernimmt
  3. Verschaff Dir einen Überblick über den Rest. Dazu zählen unter anderem Krankheitskosten, Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten für Wohnung, Möbel, Hausrat und Kleidung. Kalkulier auch Kostenvoranschläge für Handwerker mit ein
  4. Schätz die verbleibenden Schäden, die Du selbst bezahlen musst, und notier einen realistischen Wiederbeschaffungswert 

Wiederbeschaffungskosten als außergewöhnliche Belastung angeben

Sobald alle Schäden und möglichen Kosten ermittelt sind, können Angestellte den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim zuständigen Finanzamt stellen. Dafür musst Du bei außergewöhnlichen Belastungen einen Haken setzen und einen realistischen Schätzwert Deiner Schäden eintragen. Wichtig: Nur die, die Dein Versicherer nicht übernimmt.

Steuerprogramme wie unsere Emp­feh­lungen Wiso Steuer 2024, Steuersparerklärung (Steuerjahr 2023) und Tax 2024 können bei der Antragsstellung unterstützen. Alternativ kannst Du den Antrag auch über Elster stellen.

Selbstständige zahlen im Gegensatz zu Angestellten keine monatliche Lohnsteuer, sondern Einkommenssteuervorauszahlungen. Sie können diese steuerliche Soforthilfe daher nicht beantragen. Stattdessen solltest Du Dein Finanzamt über Deine Schäden informieren und es bitten, Deine Vorauszahlungen zu senken oder auf Null zu setzen. Auch Steuerstundungen sind für einen befristeten Zeitraum möglich.

Wie viel steuerliche Soforthilfe kann ich bekommen?

Wie viel Geld Du als Soforthilfe bekommst, hängt von individuellen Faktoren wie Deinem Gehalt und den geschätzten Kosten ab. Eine Beispielrechnung:

Bei einem Bruttoeinkommen von 48.000€ und geschätzten Kosten für Wiederbeschaffung und Reparaturen von 9.000€ kannst Du ab Juli bis Ende des Jahres rund 425€/Monat mehr Nettogehalt bekommen, wenn Du den Antrag noch im Juni stellst (Quelle: BMF-Steuerrechner).

Wichtig: Im nächsten Jahr ist die Steu­er­er­klä­rung verpflichtend

Da Du die steuerliche Soforthilfe auf Basis eines geschätzten Wiederbeschaffungswertes beantragt und bekommen hast, bist Du im nächsten Jahr automatisch zur Abgabe einer Steu­er­er­klä­rung verpflichtet. Dort musst Du dann Deine tatsächlichen Kosten angeben. Deshalb solltest Du alle Rechnungen und Quittungen für das Finanzamt aufheben.

Übrigens: Um im nächsten Jahr Nachzahlungen zu vermeiden, solltest Du Deine Schäden nicht zu großzügig schätzen. Liegt die Schätzung nahe bei den tatsächlichen Kosten, hast Du nichts zu befürchten.

Beachte auch, dass das Finanzamt bei Deiner Steu­er­er­klä­rung eine gewisse Summe abzieht, die sogenannte zumutbare Belastung (zwischen 1 und 7% Deines Einkommens). Erst wenn Deine Kosten diese Grenze übersteigen, senken sie Deine Steuerlast.  

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