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Streik am 1. März: Was passiert, wenn Du zu spät zur Arbeit kommst

Und schon wieder: die Öffis streiken. Was Du in puncto Arbeitsweg und -zeit wissen solltest.

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Diese Woche streiken wieder die Busse und Bahnen. Ausgeschlossen ist dieses Mal nur die Deutsche Bahn: weder Fernverkehr noch die S-Bahnen sollen wegen des Streiks ausfallen.  

Gestreikt wird in ganz Deutschland an unterschiedlichen Tagen: In Berlin und Schleswig-Holstein fuhren Busse und Bahnen schon am Montag nicht. Morgen und Freitag geht es dann mit dem nächsten Warnstreik weiter. Am 1. März, dem Hauptstreiktag, wird fast in ganz Deutschland gestreikt – außer in Bayern.  

Mit Bus und Bahn zur Arbeit 

Was kannst Du tun, wenn Du für Deinen Arbeitsweg auf Bus oder Bahn angewiesen bist? Überleg Dir eine Alternative. Denn egal ob Streik oder ein anderer Grund: grundsätzlich musst Du Dich immer selbst darum kümmern, dass Du pünktlich zur Arbeit kommst. Steig an Streiktagen also vielleicht lieber auf das Fahrrad oder Auto um. Wenn es Deine Arbeit zulässt, kannst Du nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber auch im Homeoffice arbeiten

Kommst Du zu spät zur Arbeit, darf Dein Arbeitgeber die ausgefallene Arbeitszeit vom Lohn abziehen. Arbeitest Du Gleitzeit, musst Du die verpasste Zeit nachholen. 

Übrigens: Geld gibt’s von Bus und Bahn auch nicht zurück, wenn Du wegen Streik nicht zur Arbeit kommst. 

Wenn Du regelmäßig – auch wegen solcher Gründe – von zuhause aus arbeitest: Lies Dir in unserem Ratgeber zum Thema Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale mal durch, wie Du das am besten von der Steuer absetzt. 

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