Strom und Gas werden seit Monaten immer günstiger. Laut unserem Finanztip Strompreis-Barometer zahlst Du in günstigen neuen Tarifen im Schnitt mittlerweile nur noch 34,5 ct/kWh, beim Gas sind es 10,84 ct/kWh (Stand 26.04.). Gleichzeitig hören wir aber immer wieder: Das kommt ja gar nicht bei mir an! Ja, aber meistens nur, weil Du den Anbieter nicht wechselst.
Dass Dein Grundversorger oder sonstiger Anbieter den Preis von selbst senkt, darauf kannst Du in vielen Fällen lange warten. In der Grundversorgung sind die Strompreise Anfang 2023 im Schnitt sogar wieder teurer geworden. Gerade dann solltest Du Dich um einen Wechsel kümmern. Doch wann kommst Du überhaupt raus aus Deinem Vertrag – und wie? Oft ganz leicht und schnell. Aber es gibt Unterschiede:
Grundversorgung
Hier geht ein Wechsel besonders schnell. Deine Kündigungsfrist beträgt nur zwei Wochen und Du musst nicht einmal selbst kündigen. Wechsel einfach mit Hilfe unserer Rechner für Strom und Gas, Dein neuer Anbieter kündigt dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt für Dich. Wenn Du in der Ersatzversorgung bist, geht‘s noch schneller: Es gibt keine Kündigungsfrist, Du kannst jederzeit sofort wechseln.
Anderer Anbieter
Hier läuft es ähnlich wie in der Grundversorgung. Nur wie schnell es geht, kommt auf Deinen aktuellen Vertrag an: Die Mindestlaufzeit musst Du natürlich erfüllen. Die darf aber max. zwei Jahre betragen. Wenn Du Deinen Vertrag nach dem 1. März 2022 abgeschlossen hast, gibt es nach der Mindestlaufzeit keine feste Vertragsverlängerung mehr. Neue Verträge verlängern sich nur noch auf unbestimmte Zeit – und die Kündigungsfrist darf höchstens vier Wochen betragen.
Achtung: Steckst Du noch in einem älteren Vertrag, den Du vor dem 1. März 2022 abgeschlossen hast, können für Dich andere Regeln gelten. Denn was in alten Verträgen steht, gilt weiter. Zum Beispiel kann es sein, dass er sich immer wieder automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Hier lohnt es sich jetzt doppelt, in einen günstigeren und neuen Tarif zu wechseln: Du zahlst weniger und bekommst auch noch einen flexibleren Vertrag.
Tipp, wenn Du noch einige Monate Restlaufzeit absitzen musst und Angst hast, dass die Preise dann wieder gestiegen sind: Die aktuellen Konditionen kannst Du Dir bei vielen Anbietern auch für einen Vertragsstart in bis zu sechs Monaten sichern. Bring Deinen Wechsel also schon jetzt auf den Weg.
Preiserhöhung? Sonderkündigungsrecht!
Egal ob Grundversorgung oder anderer Tarif: Wenn Dein Anbieter den Preis erhöhen will, darfst Du zu dem dafür geplanten Datum kündigen. Beispiel: Soll die Preiserhöhung ab 1. Juni wirken, kannst Du zum 31. Mai kündigen. In der Grundversorgung musst Du sechs Wochen vorher über eine Preisanpassung informiert werden, bei anderen Anbietern vier Wochen. Kündigen musst Du in diesem Fall aber selbst, dafür kannst Du unser Musterschreiben (Word-Dokument) benutzen:
Zum Musterschreiben
Der Anbieter muss Deine Kündigung innerhalb einer Woche bestätigen. Danach schließt Du einen neuen Vertrag ab, der am Tag nach Lieferende Deines bisherigen Vertrags beginnen sollte. Damit das klappt, kümmerst Du Dich am besten möglichst schnell darum.
Die günstigsten und nach unseren strengen Finanztip Kriterien geprüften Tarife findest Du in unserem Stromrechner und Gasrechner.
(jfe)