Du hast gerade Deine Strom- oder Gasabrechnung für 2023 bekommen und fragst Dich, ob Dein Anbieter die Entlastung durch die Strom- oder Gaspreisbremse richtig berücksichtigt hat? Dann bist Du nicht allein, denn dazu bekommen wir gerade viele Mails aus der Finanztip-Community. Deshalb rechnen wir Dir heute mit einem Beispiel vor, wie die Preisbremse funktioniert und was Dir zusteht.
Beispielrechnung
Tanja lebt mit ihrer Familie in einem kleinen Einfamilienhaus. Sie musste letztes Jahr in ihrem Gasvertrag 15 Cent pro Kilowattstunde bezahlen. Die Gaspreisbremse hat das auf 12 ct/kWh vergünstigt. Den vermuteten Jahresverbrauch hat ihr der Anbieter Anfang 2023 schriftlich mitgeteilt: 18.000 kWh. So viel hatte Tanjas Familie bislang im Jahr verbraucht, vor der Preisbremse. Für 80% davon – das Entlastungskontingent – gilt der vergünstigte Preis.
Zusammengefasst:
- Jahresverbrauchsprognose: 18.000 kWh
- Entlastungskontingent (80%): 14.400 kWh
- Arbeitspreis des Gasvertrags: 15 ct/kWh
- Grundpreis des Gasvertrags: 10€/Monat, 120€/Jahr
Insgesamt stand Tanja dank der Preisbremse eine Entlastung von 432€ (14.400 kWh x 0,15 ct/kWh – 14.400 kWh x 0,12 ct/kWh) zu. Das macht einen Rabatt auf den monatlichen Abschlag von 36€.
Tanja hat also jeden Monat 199€ im Voraus bezahlt, insgesamt 2.388€. Wäre ihr Verbrauch bei 18.000 kWh geblieben, ginge die Jahresabrechnung ohne Nachzahlung und ohne Rückzahlung aus.
Das passiert, wenn Du Energie gespart hast
Tatsächlich hat Tanjas Familie 2023 aber 6.000 kWh beim Heizen eingespart und nur 12.000 kWh verbraucht. Also nur gut 66% der früheren Menge – damit liegen sie unterhalb des 80%-Kontingents, für das Gaspreisbremse galt. Tanja muss deswegen theoretisch für ihren kompletten Verbrauch nur 12 ct/kWh bezahlen.
Aber jetzt kommt’s: Ihr Anbieter hat für jede Kilowattstunde trotzdem 15 ct kassiert und rechnet die auch ab. Die Differenz zu den 12 ct, den Preisbremsen-Rabatt, hat Tanja über das Jahr verteilt bereits bekommen. Diesen Betrag zieht der Anbieter also auch von Tanjas Schlussrechnung ab, er bekommt ihn vom Staat.
Nun könnte man sagen: Tanja hat ihr Entlastungskontingent nicht komplett ausgeschöpft, also muss sie einen Teil der erhaltenen Rabatte wieder zurückzahlen. Doch stattdessen belohnt die Preisbremse so hohe Einsparungen wie die von Tanja. Die korrekte Jahresabrechnung ihres Anbieters sieht deshalb so aus:
Die Jahresrechnung weist Tanja ein Guthaben von 900€ (6.000 kWh x 0,15 ct/kWh) aus. Das muss der Anbieter laut Gesetz innerhalb von zwei Wochen auszahlen oder es vollständig mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnen. Tanja behält damit den kompletten Entlastungsbetrag von 432€ für 80% ihres früheren Verbrauchs.
Zum Vergleich: Würde der Anbieter fälschlicherweise die Energie zum Preisbremsen-Preis von 12 ct/kWh abrechnen und den überschüssigen Entlastungsbetrag unter den Tisch fallen lassen, sähe das so aus: 12.000 kWh x 12 ct/kWh + 120€ = 1.560€. Damit würden 72€ unterschlagen, die Tanja als Extra-Belohnung für ihre Einsparungen zustehen.
Für Strom- und Wärme funktioniert’s genauso, nur mit anderen Preisbremsen. Alle Details, Rechner zum Nachprüfen und Musterschreiben, mit denen Du dem Anbieter widersprechen kannst, falls er falsch gerechnet hat, findest Du in unserem Preisbremsen-Ratgeber.