Finanztip App
Alle Inhalte in der App
App laden

Tipps & Tricks Daily

Strom & Gas: Ist bei Dir die Preisbremse richtig abgerechnet?

Du hast letztes Jahr von den Preisbremsen für Strom, Gas oder Wärme profitiert, jetzt Deine Abrechnung bekommen und verstehst gar nichts? So prüfst Du, ob Dein Rabatt stimmt.

Benjamin Weigl
Finanztip-Experte für Energie

Du hast gerade Deine Strom- oder Gasabrechnung für 2023 bekommen und fragst Dich, ob Dein Anbieter die Entlastung durch die Strom- oder Gaspreisbremse richtig berücksichtigt hat? Dann bist Du nicht allein, denn dazu bekommen wir gerade viele Mails aus der Finanztip-Community. Deshalb rechnen wir Dir heute mit einem Beispiel vor, wie die Preisbremse funktioniert und was Dir zusteht. 

Beispielrechnung 
Tanja lebt mit ihrer Familie in einem kleinen Einfamilienhaus. Sie musste letztes Jahr in ihrem Gasvertrag 15 Cent pro Kilowattstunde bezahlen. Die Gaspreisbremse hat das auf 12 ct/kWh vergünstigt. Den vermuteten Jahresverbrauch hat ihr der Anbieter Anfang 2023 schriftlich mitgeteilt: 18.000 kWh. So viel hatte Tanjas Familie bislang im Jahr verbraucht, vor der Preisbremse. Für 80% davon – das Entlastungskontingent – gilt der vergünstigte Preis.  

Zusammengefasst: 

  • Jahresverbrauchsprognose: 18.000 kWh 
  • Entlastungskontingent (80%): 14.400 kWh 
  • Arbeitspreis des Gasvertrags: 15 ct/kWh 
  • Grundpreis des Gasvertrags: 10€/Monat, 120€/Jahr 

Insgesamt stand Tanja dank der Preisbremse eine Entlastung von 432€ (14.400 kWh x 0,15 ct/kWh – 14.400 kWh x 0,12 ct/kWh) zu. Das macht einen Rabatt auf den monatlichen Abschlag von 36€.

Tanja hat also jeden Monat 199€ im Voraus bezahlt, insgesamt 2.388€. Wäre ihr Verbrauch bei 18.000 kWh geblieben, ginge die Jahresabrechnung ohne Nachzahlung und ohne Rückzahlung aus. 

Das passiert, wenn Du Energie gespart hast 
Tatsächlich hat Tanjas Familie 2023 aber 6.000 kWh beim Heizen eingespart und nur 12.000 kWh verbraucht. Also nur gut 66% der früheren Menge – damit liegen sie unterhalb des 80%-Kontingents, für das Gaspreisbremse galt. Tanja muss deswegen theoretisch für ihren kompletten Verbrauch nur 12 ct/kWh bezahlen. 

Aber jetzt kommt’s: Ihr Anbieter hat für jede Kilowattstunde trotzdem 15 ct kassiert und rechnet die auch ab. Die Differenz zu den 12 ct, den Preisbremsen-Rabatt, hat Tanja über das Jahr verteilt bereits bekommen. Diesen Betrag zieht der Anbieter also auch von Tanjas Schlussrechnung ab, er bekommt ihn vom Staat. 

Nun könnte man sagen: Tanja hat ihr Entlastungskontingent nicht komplett ausgeschöpft, also muss sie einen Teil der erhaltenen Rabatte wieder zurückzahlen. Doch stattdessen belohnt die Preisbremse so hohe Einsparungen wie die von Tanja. Die korrekte Jahresabrechnung ihres Anbieters sieht deshalb so aus: 

Die Jahresrechnung weist Tanja ein Guthaben von 900€ (6.000 kWh x 0,15 ct/kWh) aus. Das muss der Anbieter laut Gesetz innerhalb von zwei Wochen auszahlen oder es vollständig mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnen. Tanja behält damit den kompletten Ent­last­ungs­be­trag von 432€ für 80% ihres früheren Verbrauchs. 

Zum Vergleich: Würde der Anbieter fälschlicherweise die Energie zum Preisbremsen-Preis von 12 ct/kWh abrechnen und den überschüssigen Ent­last­ungs­be­trag unter den Tisch fallen lassen, sähe das so aus: 12.000 kWh x 12 ct/kWh + 120€ = 1.560€. Damit würden 72€ unterschlagen, die Tanja als Extra-Belohnung für ihre Einsparungen zustehen.

Für Strom- und Wärme funktioniert’s genauso, nur mit anderen Preisbremsen. Alle Details, Rechner zum Nachprüfen und Mus­ter­schrei­ben, mit denen Du dem Anbieter widersprechen kannst, falls er falsch gerechnet hat, findest Du in unserem Preisbremsen-Ratgeber

Speichere Deine Artikel für später ab!

Die passenden ETFs, praktische Steuertipps oder die besten Kredit­karten-Anbieter: In der Merkliste Deiner Finanztip App kannst Du Dir alles für später abspeichern.

Hol Dir die App

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Emp­feh­lungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und emp­foh­len wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Emp­feh­lungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.