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Tipps & Tricks Daily

Strom- und Gaspreisbremse falsch berechnet? Was Du jetzt tun solltest

Millionen Menschen bekommen gerade Post von ihrem Energieanbieter: Du wirst informiert, wie viel Du ab März durch die Strom- und Gaspreisbremsen sparst. Die Berechnung solltest Du genau prüfen – sonst setzt Du vielleicht Hunderte Euro aufs Spiel.

Benjamin Weigl
Finanztip-Experte für Energie

Am 1. März starten endlich die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme. Davon profitierst Du, wenn Du für Strom über 40 ct/kWh, für Gas über 12 ct/kWh oder für Wärme über 9,5 ct/kWh zahlst. Wenn das bei Dir der Fall ist, muss Dich Dein Energieversorger darüber informieren, wie viel Du durch die Bremse sparst. In der Regel solltest Du das Schreiben schon bekommen haben. 

Die Berechnung darin solltest Du unbedingt kontrollieren. Denn bei Millionen von Schreiben passieren sicher einzelne Fehler. Und so einer kann Dich Hunderte Euro kosten, wenn Dein Anbieter Deinen Rabatt falsch berechnet hat. Wie Du das prüfst und korrigieren lässt? Zeigen wir Dir – inklusive unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung und einem Mus­ter­schrei­ben.

So funktioniert die Preisbremse
Wichtig zu wissen ist erstmal, wie die Preisbremse funktioniert: Für 80% davon, was Du bisher im Jahr verbraucht hast, bezahlst Du 2023 höchstens die oben genannten kWh-Preise. Nur für jede Kilowattstunde, die Du mehr verbrauchst, musst Du den höheren Arbeitspreis in Deinem Vertrag bezahlen. Sparen lohnt sich also auch mit der Preisbremse. 

Worauf Du im Info-Schreiben unbedingt achten musst
Entscheidend dafür, wie hoch Dein Rabatt ausfällt, ist neben Deinem eigentlichen Arbeitspreis also Dein bisheriger Jahresverbrauch. Dieser Wert muss im Info-Schreiben stehen – und sollte unbedingt stimmen. Denn wenn er zu niedrig ist, fällt Dein Rabatt zu klein aus. Deshalb solltest Du jetzt Deine letzten Jahresabrechnungen rauskramen und den dort genannten Jahresverbrauch mit dem Wert im Info-Schreiben abgleichen. 

Prüf Dein Schreiben – mit unserer Finanztip Rechenhilfe 
Wenn die Werte in Deiner Jahresrechnung und im Info-Schreiben ungefähr gleich sind, ist das schonmal die halbe Miete. Trotzdem solltest Du noch nachrechnen, ob Dein Anbieter damit auch Deinen Rabatt und Deinen neuen monatlichen Abschlag richtig berechnet hat. Was der Anbieter ausgerechnet hat, steht im Schreiben. 

Um es Dir leichter zu machen, haben wir bei Finanztip eine einfache Anleitung mit Rechenhilfe für Dich geschrieben. Damit musst Du nicht einmal zum Taschenrechner greifen – Du brauchst nur unsere Rechner zu den Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme. In der Rechenhilfe findest Du auch alle Infos dazu, welcher bisherige Jahresverbrauch bei Strom und Gas der richtige ist. 

Wenn Du damit rausbekommst, dass Dein Anbieter einen völlig falschen Jahresverbrauch genutzt und so einen viel zu kleinen Rabatt ausgerechnet hat, solltest Du ihn auffordern, das zu korrigieren. Ganz einfach geht das mit unserem Mus­ter­schrei­ben.

Zum Mus­ter­schrei­ben

Dein Anbieter weigert sich?
Dann kannst Du Dich von der Verbraucherzentrale (VZ) beraten lassen, wie Du weiter vorgehen solltest. Die VZ interessiert sich für alle Probleme rund um die Preisbremsen und sammelt hier Erfahrungen. Als letztes Mittel kannst Du im Streitfall auch ein kostenloses Verfahren bei der Schlichtungsstelle Energie eröffnen. 

Kein Info-Schreiben bekommen? Frag nach
Du hast noch gar kein Info-Schreiben bekommen, das Du überprüfen könntest? Wunder Dich nicht: Viele Anbieter sind spät dran. Das hat eine Umfrage von Finanztip unter großen Energieanbietern und Stadtwerken ergeben. Frag aber mal beim Kundenservice nach. 

In jedem Fall gilt: Auch wenn Du die Info (per Brief, Mail oder im Online-Kundenportal) erst nach der Deadline am 1. März bekommst, steht Dir der Rabatt durch die Preisbremsen zu – und zwar auch rückwirkend für Januar und Februar.

Wenn Dein teurer Energievertrag sowieso bald ausläuft, solltest Du über einen Wechsel nachdenken. Fast überall gibt es wieder Angebote, die teilweise sogar deutlich unter den Preisbremsen liegen. Die besten Tarife findest Du mit unserem Stromrechner und unserem Gasrechner.

(jfe/bew)

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