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Tipps & Tricks

Tauschpflicht bei Heizungen: Mit so viel Zuschuss kannst Du rechnen

Wenn Du eine Gas- oder Ölheizung hast, sollst Du sie bis 2045 tauschen. Früher oder später kommen also womöglich hohe Kosten auf Dich zu. Jetzt ist klar, wie Du den Austausch fördern lassen kannst.

Sandra Duy
Finanztip-Expertin für Energetische Sanierung

Du heizt mit einem fossilen Brennstoff wie Gas oder Öl? Dann hast Du sicher von den Plänen gehört, dass Du so eine Heizung künftig gegen eine klimafreundlichere Anlage austauschen musst. Diese Woche hat die Bundesregierung den Gesetzesentwurf dazu beschlossen. Darin regelt sie weitere Details. Vor allem, mit welchem Zuschuss Du rechnen kannst, um den womöglich teuren Austausch bezahlen zu können.

Was ist nochmal geplant?
Das Wichtigste ist schon seit zwei Wochen klar: Ein kurzfristiges Verbot von Gas- und Ölheizungen gibt es doch nicht. Wenn Deine Heizung noch funktioniert, bist Du auch nicht verpflichtet, sie 30 Jahre nach dem Einbau auszutauschen – außer bei alten Konstanttemperaturkesseln. Aber: Spätestens 2045 muss jede fossile Heizung ausgetauscht sein. Geht Deine Heizung vorher irreparabel kaputt, darfst Du sie 1:1 ersetzen lassen. Nach drei Jahren musst Du sie dann aber gegen eine klimafreundliche Heizung austauschen.

Die Mindestanforderung dafür: Ab 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu mind. 65% mit erneuerbaren Energien laufen können. Dazu zählen Wär­me­pum­pe, Wasserstoff, Solarthermie, Fernwärme, Stromdirektheizungen und, nur nicht bei Neubau, Biomasse. Aber es gibt Ausnahmen: Wer z. B. Sozialleistungen bezieht oder mind. 80 Jahre alt ist, ist von der Tauschpflicht ausgenommen. Dann darfst Du also weiter auch eine defekte Heizung z. B. gegen eine Gasheizung austauschen.

Förderprogramm: 30% + Bonus
Auch wenn Du jünger oder nicht auf Sozialhilfe angewiesen bist, ist ein Heizungstausch meistens eine große finanzielle Belastung. Deshalb sollen alle, die eine eigene Immobilie auch selbst bewohnen (bis max. sechs Wohnungen im Haus, davon eine selbst bewohnt), mit einer einheitlichen Grundförderung von 30% der Kosten bezuschusst werden.

Wenn Du zusätzlich bestimmte Bedingungen erfüllst, kann noch einer dieser Klimaboni dazukommen:

  • Klimabonus I: Nochmal 20% der Gesamtkosten gibt’s zu den 30% dazu, wenn Deine Heizung älter als 30 Jahre ist und Du nicht verpflichtet bist, eine klimafreundliche Heizung einzubauen – also Du 80 Jahre oder älter bist, Sozialleistungen beziehst oder vor 2002 in Deine Immobilie eingezogen bist. Insgesamt wird also die Hälfte Deiner Kosten übernommen.
  • Klimabonus II: 10% gibt’s zusätzlich zu den 30%, wenn Du zum Tausch eines alten Konstanttemperaturkessels nach 30 Jahren verpflichtet bist, aber mehr tust, als Du musst und mind. fünf Jahre vor der gesetzlichen Austauschpflicht auswechselst. Oder wenn Du später tauschst und der Anteil erneuerbarer Energien sogar mind. 70% beträgt. Insgesamt werden hier also 40% der Gesamtkosten übernommen.
  • Klimabonus III: Ebenfalls 10% kommen extra dazu (insgesamt also auch hier 40%), wenn Deine Heizung noch keine 30 Jahre alt ist und irreparabel kaputt geht.

Die Boni selbst sind nicht untereinander kombinierbar. Aber Du sollst die Zuschüsse mit einem zinsgünstigen Kredit von bis zu 60.000€ kombinieren können, wenn Du es nicht schaffst, die Ausgaben direkt selbst zu stemmen. Dabei werden die Grundförderung und die Boni dann als Tilgungszuschüsse gewährt.

Du willst schon jetzt eine Wär­me­pum­pe einbauen? Dann warte lieber noch etwas ab. Warum sich das lohnen kann, erklären wir Dir hier.

(jfe/sdu)

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