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Thesaurierender ETF: Hier zahlst Du 2025 automatisch Steuern

Auf einen thesaurierenden ETF zahlst Du bis zum Verkauf eigentlich keine Steuern – soweit die Grundregel. Allerdings gibt es eine Ausnahme, die Du auch Anfang 2025 wieder auf dem Schirm haben solltest.

Nadine Graf
Nadine Graf
Finanztip-Expertin für Bank und Börse
Thesaurierender ETF: Hier zahlst Du 2025 automatisch Steuern

Ein thesaurierender ETF legt die Dividenden automatisch wieder an, sodass auf Deinem Konto keine Erträge landen. Bis 2022 gab es hier nur etwas zu versteuern, wenn Du Anteile mit Gewinn verkauft hast. 

Das hat sich aber bereits 2023 geändert und kommt auch für dieses Jahr wieder auf Dich zu: Denn Steuern zahlst Du bei ETFs nicht nur auf Gewinne und Dividenden (bei Ausschüttern), sondern auch auf die "Vorabpauschale". Noch nie gehört? Kann gut sein, wenn Du noch nicht lang auf ETFs setzt.

Was ist die Vorabpauschale? 

Im Prinzip ein fiktiver Ertrag Deines ETFs. Den musst Du versteuern, wenn der Wert Deines ETFs innerhalb eines Kalenderjahres um einen bestimmten Betrag gestiegen ist. Bis 2023 gab es diese Pauschale nicht. Denn sie ergibt sich aus einem Basiszins, den das Finanzministerium jedes Jahr neu festlegt. Weil dieser Zins 2021/22 negativ war, gab es auch keine Vorabpauschale.

Seit 2023 ist der Basiszins wieder positiv (2,55%). Und das ist auch 2024 noch der Fall (2,29%). Heißt für Dich: Wenn Dein ETF dieses Jahr ordentlich gestiegen ist, musst Du Anfang 2025 die Vorabpauschale versteuern. 

Immerhin: Das Rechnen und Versteuern übernimmt Dein Depotanbieter automatisch, wenn er in Deutschland sitzt – wie all unsere Depotempfehlungen. Trotzdem solltest Du wissen, wie das Ganze berechnet wird, was Dich steuerlich erwartet und was Du tun solltest. 

Wie berechnet sich die Vorabpauschale? 

Zuerst rechnet Dein Depotanbieter den "Basisertrag" Deines ETFs nach dieser einfachen Formel aus: 

Basisertrag = Wert Fondsanteile zum 1.1.24 * Basiszins * 0,7 

Zum Beispiel: Am 1. Januar 2024 war Dein ETF 10.000€ wert. Mal Basiszins von 2,29% und Faktor 0,7 ergibt das einen Basisertrag von 160,30€. Das ist auch schon Deine Vorabpauschale, wenn Dein ETF bis Jahresende mehr zugelegt hat, also bei über 10.160,30€ steht.   

 Liegt Dein ETF hingegen unter 10.160,30€, ist nur die echte Wertsteigerung (z. B. 100€) Deine Vorabpauschale – nicht der höhere Basisertrag. Haben Deine Anteile sogar an Wert verloren, gibt es gar keine Vorabpauschale. 

Wie viele Steuern musst Du zahlen? 

Hoffen wir mal, dass sich Deine Anteile in diesem Jahr besser entwickelt haben als die 160,30€ Basisertrag. Und selbst dann werden die 160,30€ aus unserem Beispiel noch immer nicht voll versteuert: Denn Aktien-ETFs sind zu 30% generell steuerfrei. Also fällt die Abgeltungssteuer in Höhe von 26,375% (inkl. Solidaritätszuschlag) nur für 112,21€ an – macht am Ende ca. 29,60€ Steuern. Der Steuersatz beträgt in unserem Beispiel also max. 0,296%.

Freistellungsauftrag verhindert den Steuerabzug 

Außerdem gibt’s noch den Sparerfreibetrag von 1.000€ pro Jahr. Um den sofort zu nutzen, solltest Du auf Dein Depot einen Freistellungsauftrag einrichten. So kannst Du die 112,21€ aus unserem Beispiel locker abdecken und es gehen Anfang Januar keine Steuern mehr ab. Ohne Freistellungsauftrag kannst Du Dir die 29,60€ später über die Steu­er­er­klä­rung zurückholen. 

Entstehen durch die Vorabsteuer zusätzliche Kosten?

Nein, die Steuer auf die Vorabpauschale ist keine Extrasteuer – und deshalb auch keine Benachteiligung gegenüber einem ausschüttenden ETF. Sie funktioniert quasi wie ein Abschlag: Was Du schon per Vorabpauschale versteuert hast, wird Dir dann beim späteren Verkauf angerechnet. Sodass Du nur noch auf die verbleibenden Gewinne Steuern zahlst. 

Wie viel Guthaben Du Anfang 2025 für die Vorabsteuer einplanen solltest und was passiert, wenn Du es nicht ausreicht, kannst Du in diesem Beitrag nachlesen

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