Ein thesaurierender ETF legt die Dividenden automatisch wieder an – bei Dir auf dem Konto landen keine Erträge. Deshalb gab es hier in den letzten Jahren nur etwas zu versteuern, wenn Du Anteile mit Gewinn verkauft hast. Aber das ändert sich bald wieder: Denn Steuern zahlst Du bei ETFs nicht nur auf Gewinne und Dividenden (bei Ausschüttern), sondern auch auf die "Vorabpauschale". Nie gehört? Kann gut sein, wenn Du noch nicht lang auf ETFs setzt.
Was ist die Vorabpauschale?
Im Prinzip ein fiktiver Ertrag Deines ETFs. Den musst Du versteuern, wenn der Wert Deines ETFs innerhalb eines Kalenderjahres um einen bestimmten Betrag gestiegen ist. In den letzten Jahren gab es diese Pauschale nicht. Denn sie ergibt sich aus einem Basiszins, den das Finanzministerium festlegt. Weil dieser Zins 2021/22 negativ gewesen ist, gab es auch keine Vorabpauschale.
2023 ist der Basiszins wieder positiv (2,55%). Heißt für Dich: Wenn Dein ETF dieses Jahr ordentlich steigt, musst Du Anfang 2024 die Vorabpauschale versteuern. Immerhin: Das Rechnen und Versteuern übernimmt Dein Depotanbieter automatisch, wenn er in Deutschland sitzt – wie all unsere Finanztip Depotempfehlungen. Aber Du solltest wissen, wie das läuft, was Dich steuerlich erwartet und was Du tun solltest:
Wie berechnet sich die Vorabpauschale?
Zuerst rechnet Dein Depotanbieter den “Basisertrag” Deines ETFs nach dieser einfachen Formel aus:
Basisertrag = Wert Fondsanteile zum 1.1.23 * Basiszins * 0,7
Beispiel: Am 1. Januar 2023 war Dein ETF 10.000€ wert. Mal Basiszins von 2,55% und Faktor 0,7 ergibt das einen Basisertrag von 178,50€. Das ist auch schon Deine Vorabpauschale, wenn Dein ETF bis Jahresende mehr zugelegt hat und z. B. bei 10.500€ steht. Liegt Dein ETF aber unter 10.178,50€, ist nur diese echte Wertsteigerung (z. B. 100€) Deine Vorabpauschale – nicht der höhere Basisertrag. Deine Anteile haben sogar an Wert verloren? Dann gibt es gar keine Vorabpauschale.
Wie viele Steuern musst Du zahlen?
Hoffen wir mal, dass sich Deine Anteile bis Ende 2023 besser entwickelt haben als die 178,50€ Basisertrag: Selbst dann werden die 178,50€ aus unserem Beispiel noch immer nicht voll versteuert: Zu 30% sind Aktien-ETFs generell steuerfrei. Also fällt die Abgeltungssteuer in Höhe von 26,375% inkl. Soli nur für 125€ an – macht am Ende ca. 33€ Steuern. Der Steuersatz beträgt also max. 0,33%.
Und dann gibt’s ja noch den Sparerfreibetrag von 1.000€ pro Jahr. Um den sofort zu nutzen, solltest Du auf Dein Depot einen Freistellungsauftrag einrichten. So kannst Du die 125€ aus unserem Beispiel locker abdecken und es gehen gar keine Steuern mehr ab. Ohne Freistellungsauftrag kannst Du Dir die 33€ später über die Steuererklärung zurückholen.
Das alles ist übrigens keine Extrasteuer – und deshalb auch keine Benachteiligung gegenüber einem ausschüttenden ETF. Sondern quasi ein Abschlag auf die Steuer beim späteren Verkauf. Was Du schon per Vorabpauschale versteuert hast, wird Dir dann angerechnet.
Warum auch ein ETF-Sparplan nie ganz kostenlos ist, liest Du hier.
(jfe)