Tipps & Tricks

Trotz privater Nutzung: So setzt Du Deine BahnCard von der Steuer ab

Mit einer BahnCard sparst Du bei Zugtickets – und vielleicht auch bei der Steuer. Nutzt Du sie beruflich, beteiligt sich unter Umständen das Finanzamt an den Kosten.

Jörg Leine Steuern
Bahncard von der Steuer absetzen

Du kannst die Kosten für Deine BahnCard teilweise von der Steuer absetzen – vorausgesetzt, Du nutzt sie auch beruflich. Das gilt zum Beispiel für Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, Fachkongressen oder Dienstreisen. Nur für Deinen täglichen Weg zur Arbeit funktioniert das nicht. Denn dafür berücksichtigt das Finanzamt bereits die Pendlerpauschale.

Diese BahnCard-Kosten kannst Du steuerlich absetzen

Den beruflichen Anteil kannst Du in Deiner Steuererklärung als Werbungskosten absetzen. Ein Beispiel: Zu 70 % nutzt Du die BahnCard für private Fahrten, dann verbleiben 30 % für berufliche Strecken. Von den 244 € für die neue BahnCard 50 kannst Du dann 73 € als Werbungskosten absetzen. Je höher Dein beruflicher Anteil, desto mehr kannst Du also geltend machen.

Wenn der Arbeitgeber die BahnCard zahlt

Bekommst Du die BahnCard von Deinem Arbeitgeber, kommt es auf eine Rechnung an. Für die private Nutzung musst Du nämlich nur dann keine Steuern zahlen, wenn sich die BahnCard schon allein durch Deine Dienstreisen lohnt. Maßgeblich dabei ist, ob Du durch Deine beruflichen Fahrten mindestens so viel sparst, wie die BahnCard kostet.

So prüfst Du das: Addier die Kosten für die BahnCard und die vergünstigten Tickets für Deine beruflichen Fahrten. Vergleich diese Summe mit dem Preis, den die gleichen Tickets ohne BahnCard gekostet hätten. Ist die BahnCard-Variante teurer oder mindestens genauso teuer, musst Du keinen geldwerten Vorteil versteuern.

Kurz gesagt: Rechnet sich die BahnCard bereits für Deine Dienstreisen, bleibt die private Nutzung steuerfrei.

Was Du jetzt tun solltest

Du solltest also prüfen, wie oft Du Deine BahnCard beruflich nutzt. Am besten erstellst Du Dir eine kleine Übersicht über Deine Dienstreisen – so kannst Du den beruflichen Anteil sauber berechnen. Diesen Anteil setzt Du dann als Werbungskosten von der Steuer ab. 

Bekommst Du die BahnCard vom Arbeitgeber, klär vorab, ob sie sich für Deine Dienstreisen rechnet. So vermeidest Du unnötige Steuern.

Bist Du Dir unsicher, ob sich eine BahnCard überhaupt für Dich lohnt? Das findest Du ganz einfach mit unserem BahnCard-Ratgeber heraus. 

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Von Jörg Leine, Jonas Fehling, und Felix Petersen
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