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Tücken bei Gebrauchtwagen: Das sind Deine Rechte
Wenn Dir nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens Mängel auffallen, ist das sehr ärgerlich. Welche Rechte Du hast, zeigen wir Dir hier.
Finanztip-Expertin für Recht
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Wenn Dir nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens Mängel auffallen, ist das sehr ärgerlich. Welche Rechte Du hast, zeigen wir Dir hier.
Wir erklären Dir hier, welche Rechte Du beim Kauf eines Gebrauchtwagens hast. Dabei ist es wichtig, ob Du den Wagen beim Händler oder einer Privatperson kaufst.
Welche Rechte hast Du, wenn Du einen Gebrauchtwagen kaufst?
Dir stehen bis zu zwei Jahre nach dem Kauf "Gewährleistungsrechte" zu. Fällt Dir also nach dem Kauf ein Mangel am Wagen auf, kannst Du folgendes machen:
Darf eine Privatperson die Gewährleistung ausschließen?
Privatpersonen hingegen schließen die gesetzliche Gewährleistung häufig aus, wenn sie ihren Gebrauchtwagen verkaufen. Das ist auch erlaubt. Dann heißt es im Vertrag, dass der Kauf "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" stattfindet. Dieser Ausschluss ist aber nicht immer wirksam – und zwar, wenn die Verkäuferin bzw. der Verkäufer...
Trotz Gewährleistungsausschluss muss der private Verkäufer dann für die Reparatur aufkommen.
Beispiel: Ein privater Verkäufer bietet seinen Gebrauchtwagen über eine Plattform zum Verkauf an und schreibt, dass die Klimaanlage einwandfrei funktioniert. Ein paar Monate später fällt der Kompressor der Klimaanlage dann aus. Laut Bundesgerichtshof muss der Verkäufer die Reparatur zahlen, weil er dem Käufer zugesichert hat, dass die Klimaanlage funktioniert – auch wenn er gleichzeitig die Haftung für alle Mängel ausgeschlossen hatte.
Wer muss den Mangel beweisen?
Deine Gewährleistungsrechte greifen nur dann, wenn der Mangel tatsächlich schon bei Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war. Entsteht der Defekt erst danach, ist der Verkäufer nicht mehr dafür verantwortlich. Doch wer muss was beweisen?
Für welche Schäden muss wer aufkommen?
Der Händler und die Privatverkäuferin bzw. der Privatverkäufer müssen nicht für alle Mängel aufkommen, sondern nur für sogenannte "echte Mängel". Das heißt für alles, was nicht so ist, wie es vereinbart wurde. Zum Beispiel, wenn er behauptet, dass der Wagen noch die Originallackierung hat oder unfallfrei ist, obwohl das nicht stimmt. Ausnahme: Er weist vor dem Kauf ausdrücklich auf diese Mängel hin. Eine Liste mit weiteren typischen Mängeln bei Gebrauchtwagen, die Du nicht einfach so hinnehmen musst, findest Du hier.
Für normale Gebrauchs- und Abnutzungsspuren muss der Händler nicht aufkommen. Der Händler muss Dich aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass z. B. ein Verschleißteil kaputt ist, wenn er dafür die Haftung nicht übernehmen will. Verschweigt er diese Info, greifen Deine Gewährleistungsrechte.
Die freiwillige Gebrauchtwagengarantie beim Händler
Du kannst beim Händler oft eine Gebrauchtwagengarantie dazubuchen. Die kostet allerdings extra. Dann muss der Händler auf jeden Fall für Reparaturen aufkommen. Du kannst im Zeitraum der Garantie, meistens mindestens ein Jahr, alle Mängel anzeigen und eine Reparatur verlangen.
Übrigens: Auch eine Privatperson kann Dir eine Art "Gebrauchtwagengarantie" geben. Die kann z. B. so aussehen, dass sie für die Reparatur aufkommt, falls innerhalb von drei Monaten Mängel auftreten. Halte diese Vereinbarung unbedingt schriftlich fest.
Wenn Du mehr über Deine Rechte beim Gebrauchtwagenkauf erfahren willst, dann schau in unserem Ratgeber zur Gebrauchtwagengarantie vorbei. Eine Checkliste, wie Du beim Kauf richtig vorgehst, findest Du in unserem Ratgeber zu Tipps beim Gebrauchtwagenkauf.
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