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Überweisungen: Das ändert sich 2025 für Bankkunden
Ab 2025 wird Überweisen einfacher und schneller. Ob Sofortüberweisungen oder Auslandszahlungen – es gibt wichtige Neuerungen.
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Ab 2025 wird Überweisen einfacher und schneller. Ob Sofortüberweisungen oder Auslandszahlungen – es gibt wichtige Neuerungen.
Für Überweisungen gibt es rechtliche Vorgaben, die sich 2025 zu Deinen Gunsten ändern. In diesem Artikel erfährst Du, was Du beachten musst.
Im neuen Jahr stehen zwei große Neuerungen im Fokus: Sofortüberweisungen ohne Zusatzkosten und eine höhere Schwelle für die Meldepflicht bei Auslandsüberweisungen.
Schnell und unkompliziert Geld überweisen? Das ist schon jetzt möglich – allerdings oft mit Zusatzkosten. Viele Banken verlangen für Sofortüberweisungen, also die Überweisungen, die das Geld in Sekundenschnelle auf ein anderes Konto bringen, Gebühren von bis zu 1,50€ pro Überweisung.
Das ändert sich bald, vorausgesetzt, Deine Bank bietet Sofortüberweisungen an:
Das heißt für Dich: Sobald Deine Bank den Service ohne Zusatzkosten anbietet – spätestens aber zu den genannten Fristen – kannst Du rund um die Uhr Geld überweisen. Egal, ob Du in Deutschland, Frankreich oder den Niederlanden lebst, Deine Bank muss diese Überweisungen ohne Zusatzkosten ermöglichen.
Für Dich bedeutet das nicht nur Einsparungen, sondern auch mehr Flexibilität. Besonders bei dringenden Zahlungen – etwa, wenn Du eine vergessene Rechnung begleichen musst – sind Sofortüberweisungen eine echte Erleichterung.
Bis Ende 2024 gilt: Überweist Du mehr als 12.500€ ins Ausland, musst Du die Zahlung bei der Deutschen Bundesbank melden. Das betrifft sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Zwar weist Dich Deine Bank auf diese Pflicht hin, doch die Verantwortung für die Meldung liegt bei Dir. Bei einem Versäumnis können Dir Bußgelder von bis zu 30.000€ drohen.
Ab Januar 2025 wird diese Meldegrenze deutlich angehoben: Erst bei Beträgen über 50.000€ bist Du künftig verpflichtet, Deine Überweisung zu melden. Zahlungen darunter kannst Du unbürokratisch ins Ausland senden, ohne die Bundesbank informieren zu müssen.
Das heißt, nicht gemeldete Auslandsüberweisungen über 12.500€, die vor 2025 getätigt wurden, können weiterhin Konsequenzen nach sich ziehen. Wenn Du unsicher bist, welche Regelungen bis Ende 2024 gelten, schau in unseren AWV-Meldepflicht-Ratgeber.
Die Änderung bei Sofortüberweisungen in 2025 kannst Du nutzen, um folgende Punkte zum Jahreswechsel einmal zu prüfen bzw. zu beachten:
Damit weißt Du welche Änderung im kommenden Jahr auf Dich zukommen. Da sich Bankregelungen und rechtliche Vorgaben ständig ändern, lohnt es sich, regelmäßig einen Blick auf die neuesten Entwicklungen zu werfen. Eine gute Quelle hierfür ist unser Finanztip Newsletter und die Finanztip App.
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