Tipps & Tricks
Unfall im Verein? Wie Du im Ehrenamt geschützt bist
Nie haben sich so viele Menschen hierzulande ehrenamtlich engagiert. Gesetzlich sind die meisten dabei gegen Unfälle versichert, es gibt aber Ausnahmen, die Du kennen solltest.

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Nie haben sich so viele Menschen hierzulande ehrenamtlich engagiert. Gesetzlich sind die meisten dabei gegen Unfälle versichert, es gibt aber Ausnahmen, die Du kennen solltest.


KI-generiert
Ob beim Vereinsfest, im Chor oder bei der freiwilligen Feuerwehr: Rund 30 Mio. Menschen engagieren sich in Deutschland ehrenamtlich.
Für viele Ehrenämter greift die gesetzliche Unfallversicherung. Sie schützt Dich bei einem Unfall während der versicherten Tätigkeit und meist auch auf dem direkten Hin- und Rückweg, sofern er ohne Umwege geschieht.
Entscheidend ist aber nicht allein, dass Du unentgeltlich arbeitest. Damit Du versichert bist, muss Deine Tätigkeit einen Rahmen haben, der über eine Gefälligkeit hinausgeht, also zum Beispiel ein Amt beinhalten. Dazu solltest Du freiwillig und gemeinwohlorientiert handeln. Deswegen unterscheidet sich je nach Verein, ob Du gesetzlich unfallversichert bist. Besonders bei Verschönerungs-, Sport-, Kleingarten- oder Fördervereinen solltest Du den Schutz genauer prüfen. Eine genaue Auflistung dazu findest Du bei Finanztip. Arbeitest Du beispielsweise im Auftrag der Gemeinde an öffentlichen Anlagen, kann gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bestehen.
Automatisch gesetzlich unfallversichert bist Du bei der Freiwilligen Feuerwehr, dem Technischen Hilfswerk, einem Rettungsdienst oder als Wahlhelfer, Schöffe, Elternvertreter oder im Auftrag einer Kommune. Bei Wohlfahrtsorganisationen kommt es stärker auf den Einzelfall an, frage dort am besten nach.
Für Vorstandsmitglieder oder andere offizielle Ehrenamtsträger kommt eventuell eine freiwillige Versicherung infrage. Frag den Vereinsvorstand oder die Organisation konkret, ob Du gesetzlich versichert bist. Lass Dir genau erklären, welche Tätigkeiten und Wege der Schutz umfasst. Besteht kein gesetzlicher Schutz, kannst Du prüfen, ob Du Dich freiwillig unfallversichern kannst. Für Schäden, die Du bei der Vereinsarbeit anderen zufügst, greift die Vereinshaftpflicht – falls der Verein eine hat.
Ein Unfall im Ehrenamt wird wie ein Arbeits- oder Wegeunfall behandelt. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt dann Behandlung, Reha und notwendige Hilfsmittel. Unter Voraussetzungen gibt es Verletztengeld. Bist Du dauerhaft eingeschränkt, hast Du Anspruch auf Verletztenrente. Dafür muss Deine Erwerbsfähigkeit grundsätzlich mindestens 20 % gemindert sein.
Eine private Unfallversicherung ist nicht automatisch nötig, nur weil Du Dich engagierst. Sie kann zusätzlichen Invaliditätsschutz bieten. Wenn Du arbeitest und Dein Einkommen bei längerer Krankheit oder einem Unfall gefährdet wäre, ist meist eine Berufsunfähigkeitsversicherung wichtiger.
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