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Unlimited heißt nicht grenzenlos: Wann Dein Handytarif eingeschränkt werden darf
Ein aktuelles Urteil stärkt Dich als Mobilfunkkunden und zeigt, worauf Du bei Deinem Handyvertrag jetzt trotzdem achten solltest.
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Ein aktuelles Urteil stärkt Dich als Mobilfunkkunden und zeigt, worauf Du bei Deinem Handyvertrag jetzt trotzdem achten solltest.

Wenn Du einen Unlimited-Handytarif buchst, erwartest Du unbegrenztes Datenvolumen – doch das ist nicht immer der Fall. Genau darum ging es jetzt vor dem Oberlandesgericht Koblenz. Es ging um eine Klausel in den AGB von 1&1. Der Mobilfunkanbieter hatte sich vorbehalten, bei einem „unüblichen Verbrauchsverhalten" die Datengeschwindigkeit zu reduzieren oder Dir sogar zu kündigen.
Dem Gericht ist diese Formulierung zu unklar. Man kann nicht wirklich erkennen, ab wann welche Einschränkungen drohen. Deshalb hat das Gericht die Klausel für unwirksam erklärt.
Das Urteil betrifft zunächst nur 1&1. Es könnte aber auch Folgen für andere Mobilfunkanbieter haben, wenn sie ähnliche Vertragsklauseln haben.
Grundsätzlich ist die Rechtslage aber noch nicht abschließend geklärt. Ob und unter welchen Voraussetzungen Anbieter Unlimited-Tarife etwa durch eine Drosselung oder eine niedrigere Priorisierung im Mobilfunknetz einschränken dürfen, muss noch entschieden werden. Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Verfahren zu sogenannten „Heavy Usern“.
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