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Unwetter in Deutschland: Das gilt bei Ver­si­che­rungen & Bahn

Das Unwetter „Lambert“ hat in Deutschland zu jeder Menge Chaos und Schäden geführt. Wann zahlt welche Ver­si­che­rung? Und was gilt bei Zugausfällen und Verspätungen?

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht
Bahn

Dein Auto wurde durch Hagel, Überschwemmung & Co. beschädigt? Dann zahlt die Ver­si­che­rung nur, wenn Du mindestens eine Teilkasko hast. Und wenn an Deinem Haus oder Deinem Hausrat etwas kaputtgegangen ist, zahlt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung oder die Hausratversicherung.

Aber Achtung: Schäden durch Überschwemmung und Starkregen sind bei der Hausrat- und Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung im Standardschutz in der Regel nicht drin. Dafür brauchst Du den Zusatzbaustein gegen Elementarschäden. Mehr Details liest Du in unseren verlinkten Ratgebern. 

Geld zurück bei der Bahn

Und wenn Dein Zug ausgefallen oder viel zu spät angekommen ist? Dann muss Dir die Bahn wegen der seit Juni geltenden, neuen Fahrgastrechte in Europa z. B. bei extremen Wetterereignissen keine Entschädigung mehr zahlen.  

Aber Lambert war kein Jahrhundert-Sturm und die Bahn zeigt sich kulant: Sie hat z. B. die Zugbindung aufgehoben und falls Dein Zug ausgefallen ist oder Du erwarten musst, mehr als 60 Minuten zu spät anzukommen, kannst Du von der Reise zurücktreten und den vollen Fahrpreis zurückbekommen.

Mehr Infos zu Deinen Fahrgastrechten – auch mit dem Deutschlandticket – liest Du hier.

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