Ende 2022 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden: Pauschale jährliche Kontogebühren in Bausparverträgen sind auch in der Ansparphase unzulässig (Az. XI ZR 551/21). Für die Darlehensphase hatte der BGH solche Servicepauschalen bereits 2017 kassiert.
Millionen Bausparende können deshalb ihre Gebühren für die letzten vier Jahre von ihren Bausparkassen zurückfordern – zum Beispiel mit unserem Musterbrief (Word-Dokument). Damit haben schon viele unserer Leserinnen und Leser ihre Gebühren von bis zu 30€ pro Jahr zurückbekommen, zum Beispiel von der Alten Leipziger, Badenia, Debeka, Schwäbisch Hall oder Wüstenrot. Vielen Dank für die ganzen Zuschriften! Die zeigen allerdings auch: Manche Bausparkassen bleiben bis heute stur.
Das „Servicepaket“, das Du vielleicht gar nicht brauchst
Besonders dreist versuchen die LBS Südwest und die BHW-Bausparkasse, noch immer ähnliche Gebühren zu erheben. Statt einer Kontogebühr verlangen diese Kassen in manchen Tarifen für ein „Servicepaket“ weiter 9€ bzw. 12€ pro Jahr. Das rechtfertigen sie damit, dass Du angeblich eine echte Gegenleistung bekommst: Dank dieser jährlichen Pauschale kannst Du Verträge teilen, zusammenlegen oder übertragen.
Aus unserer Sicht gehören aber auch solche Leistungen zur normalen Verwaltung eines Bausparvertrags. Außerdem sollst Du diese Gebühr ja pauschal zahlen – also ganz egal, ob Du diesen Service überhaupt in Anspruch nimmst. Genau solche Pauschalen benachteiligen Dich aber finanziell – und sind laut Urteilsbegründung des BGH deshalb nicht erlaubt.
Außerdem kosten Dich schon die Abschlussgebühren am Anfang der Ansparphase mehrere Hundert Euro. Weitere pauschale Gebühren halten wir für unzulässig. Letztlich müsste aber wieder ein Gericht entscheiden, ob das “Servicepaket” zulässig ist oder nicht. Immerhin die BHW prüft gerade schon, wie sie künftig auch bei dem „Servicepaket“ mit Rückforderungen umgehen will.
Hol Dir Deine Gebühren zurück!
Wenn sich Deine Bausparkasse weigert, Dir die Kontogebühr zu erstatten oder weiter ein Servicepaket erhebt, gib nicht gleich auf. Schalt besser eine Schlichtungsstelle ein. Die versucht eine Lösung zu finden, die sowohl für Dich als auch die Bausparkasse okay ist. Dieses Verfahren ist kostenlos. Um es zu starten, musst Du ein Beschwerdeformular ausfüllen. Dabei hilft Dir unser Musterschreiben. Wenn auch die Schlichtung nichts bringt, müsstest Du schon klagen, um Dein Geld zurückzubekommen.
Welche Schlichtungsstelle für Dich zuständig ist und eine aktuelle Übersicht, wie die einzelnen Bausparkassen auf Rückforderungen reagieren, findest Du in unserem Ratgeber.