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Urteil: Arbeitgeber darf die Kosten für den Headhunter nicht von Dir verlangen

Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Bist Du über einen Headhunter an Deinen neuen Job gekommen, bist Du völlig frei darin, in der Probezeit zu kündigen. Die Provision für den Headhunter musst Du auf keinen Fall zahlen, auch nicht, wenn das so in Deinem Arbeits­vertrag steht. Denn eine solche Klausel ist nach einem aktuellen Urteil des Bundes­arbeits­gerichts unwirksam.

Übrigens: Wusstest Du, dass auch die sogenannte Verschwiegenheitsklausel in Arbeitsverträgen grundsätzlich unwirksam ist? Warum Du mit Deinen Arbeitskolleginnen und -kollegen grundsätzlich immer über Dein Gehalt sprechen darfst, egal, was in Deinem Vertrag steht, liest Du in unserem Ratgeber.

(aju/vsc)

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