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Vaterschaftsurlaub für Beamte? Dieses Urteil liefert Klarheit
Du bist verbeamtet und Deine Frau hat ein Kind bekommen? Dann steht Dir laut diesem aktuellen Urteil Vaterschaftsurlaub zu.

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Du bist verbeamtet und Deine Frau hat ein Kind bekommen? Dann steht Dir laut diesem aktuellen Urteil Vaterschaftsurlaub zu.


Kein Vaterschaftsurlaub nach der Geburt? Dagegen hat ein Bundesbeamter erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt (Az. 15 K 1556/24) und damit rückwirkend zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub bekommen – basierend auf der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie. Elterngeld und Elternzeit allein reichen laut Urteil nicht aus, um die Richtlinie zu erfüllen.
Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig. Trotzdem kannst Du es Dir merken, falls Du als Beamter mal Papa wirst. Bist Du kein Beamter, hilft Dir das Urteil nicht weiter, denn die EU-Richtlinie allein gilt für private Arbeitgeber nicht unmittelbar. Die EU-Kommission prüft aber, ob Deutschland die Richtlinie korrekt umgesetzt hat.
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