Ohne Ehevertrag gilt erstmal: die Zugewinngemeinschaft
Das heißt: Eure Vermögen bleiben während der Ehe getrennt und Ihr könnt beide jeweils frei über Eure eigenen Vermögen entscheiden. Falls es dann zum Scheidungsfall kommt – wir drücken mal die Daumen, dass nicht! – findet auf 2 Wegen ein Ausgleich statt:
Der Versorgungsausgleich – Die Rente wird geteilt
Das bedeutet: Die Rentenpunkte, die Ihr während der Ehe erworben habt, werden zur Hälfte dem anderen gutgeschrieben.
Der Zugewinnausgleich – Das Vermögen wird geteilt
Derjenige, der während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen hat, muss die Hälfte der Differenz beider Zugewinne an den anderen zahlen. Die Hälfte der Differenz von…Hä? Kurzes, einfaches Beispiel gefällig?
- Viktoria spart während ihrer Ehe insgesamt 500.000€
- Ihr Mann Lukas spart in der gleichen Zeit „nur“ 400.000€
- Viktoria hat 100.000€ mehr Vermögen erwirtschaftet als Lukas. Sie muss die Hälfte davon an Lukas auszahlen, damit beide insgesamt mit 450.000€ Erspartem aus der Ehe rausgehen
Aber jetzt wird’s spannend: Die Zugewinngemeinschaft könnt Ihr per Vertrag auf Eure Bedürfnisse anpassen!
Mit einem Ehevertrag könnt Ihr zum Beispiel:
- Die Zugewinngemeinschaft abändern, sodass nur ein Teil Eurer Vermögensdifferenz ausgeglichen wird – so, wie es für Euch persönlich gerecht ist.
- Unterhaltsansprüche auf Eure Bedürfnisse fair anpassen.
- Den Versorgungsausgleich ganz ausschließen, falls Ihr beide während der Ehe gleich viel arbeitet.
- Gütertrennung vereinbaren, falls Ihr im Scheidungsfall gar keinen finanziellen Ausgleich wollt. Eure Vermögen bleiben dann strikt getrennt.
Wie sinnvoll ist der Ehevertrag und für wen ist er ein Muss?
Ganz ehrlich? Es kommt auf Eure persönliche Situation an: Ein Ehevertrag macht oft Sinn, weil Ihr eben sehr viele Regelungen auf Eure persönlichen Umstände fair anpassen könnt. In diesen Fällen ist die vertragliche Absicherung ein Muss:
- Ihr habt verschiedene Nationalitäten: Dann gilt das Recht des Aufenthaltslandes oder des Staates, in dem beide zuletzt gemeinsam gelebt haben. Einige Staaten wenden allerdings immer ihre Gesetze an, egal welche Staatsangehörigkeit die Eheleute haben, z. B. die USA. Deshalb: Per Ehevertrag regeln, welches Recht gelten soll.
- Eine(r) von Euch ist Unternehmer: Ihr wollt nicht, dass der Partner im Fall der Scheidung durch den Zugewinnausgleich das Unternehmen gefährdet? Auch in einer solchen Situation ist ein Ehevertrag sinnvoll.
- Bei Aussicht auf große Erbschaft: Erbschaften fallen zwar nicht in den Zugewinnausgleich, die Wertsteigerung z. B. einer Immobilie aber schon. Und die kann angesichts der Preisentwicklung von Immobilien ziemlich hoch werden. In so einem Fall könnt Ihr die Regeln der Zugewinngemeinschaft anpassen.
- Unterschiedliches Vermögen: Hat einer von Euch wesentlich mehr Vermögen als der andere? Dann kann ein Ehevertrag sinnvoll sein, weil z. B. die wohlhabende Partnerin verhindern will, dass er sie nur heiratet, um bei einer Scheidung versorgt zu sein. Oder andersrum: Der weniger wohlhabende Partner will den Eindruck vermeiden, er heirate nur, um ausgesorgt zuhaben.
Falls Ihr Euch nicht sicher seid, ob ein Ehevertrag für Euch Sinn macht, lasst Euch von einem Notar neutral beraten. Den müsst Ihr zwar bezahlen, aber immerhin bekommt Ihr dann ein besseres Verständnis für Eure Situation. Zur Einordnung: ein Ehevertrag kostet mehr, je höher Euer Vermögen ist. Kurzer Anhaltspunkt für Euch: Habt Ihr z.B. ein Reinvermögen von 80.000€, müsst Ihr mit Kosten um die 530€ rechnen.
Ganz wichtig: Ein Ehevertrag hat nichts mit fehlendem Vertrauen zu tun, sondern ist eigentlich ein Liebesbeweis – immerhin sorgt Ihr so jetzt schon dafür, dass im Ernstfall für Euch beide fair vorgesorgt ist. Und wer weiß: Vielleicht hält Eure Liebe ja ewig und der Vertrag muss nie aus der Schublade geholt werden – dann lebt Ihr sowieso das Best-Case-Szenario ;)