Finanztip App
Alle Inhalte in der App
App laden

Tipps & Tricks Daily

Vermieter tauscht die Heizung: Was das für Dich heißt

Bei Dir wird die Heizung getauscht? Dann steigt wahrscheinlich Deine Miete. Dabei gelten aber genaue Regeln, wie viel erlaubt ist.

Sandra Duy
Finanztip-Expertin für Energetische Sanierung

80.000 private Vermieterinnen und Vermieter wollen 2024 eine neue Heizung einbauen. Das zeigt eine Untersuchung von Sirius Campus. Das klingt vielleicht nach nicht viel – es ist aber gut möglich, dass Dich das als Mieterin oder Mieter betreffen wird.

Denn die meisten privaten Vermieterinnen und Vermieter vermieten eine bis fünf Wohnungen. Es geht hier also um 80.000 bis 400.000 Wohnungen. Aber was heißt das für Dich? Und musst Du dann mehr Miete zahlen?

Miete darf steigen – aber mit strengen Regeln
Deine Miete steigt dann höchstwahrscheinlich. Denn Deine Vermieterin oder Dein Vermieter darf einen Teil der Kosten an Dich weitergeben und Deine Miete erhöhen. Normalerweise ist es erlaubt, 8% der Kosten einer Modernisierung an Dich weiterzugeben – aber nicht mehr als 3€/m² innerhalb von sechs Jahren.

Durch das Heizungsgesetz ist beim Einbau einer klimafreundlichen Heizung sogar etwas mehr erlaubt. 10% der Kosten dürfen auf Deine Miete umgelegt werden. Dafür gibt es aber strenge Regeln (§559e BGB):

  • Die 10% sind nur erlaubt, wenn Deine Vermieterin oder Dein Vermieter Fördergelder für den Heizungstausch nutzt. Das senkt die Kosten – und damit den Anteil, den Du zahlen musst.
  • Weitere 15% der Kosten müssen pauschal abgezogen werden. Denn die wären sowieso für die Instandhaltung der alten Heizung fällig geworden.
  • Deine Miete darf max. 50 ct/m² höher sein als vorher. Heißt: Bei 100 m² steigt Deine Miete um max. 50€ im Monat.
  • Bei Dir wurde nicht nur die Heizung getauscht, sondern das Haus wurde auch sonst energetisch saniert? Dann gelten für die anderen Maßnahmen die üblichen 8% und nur bei der Heizung (wenn es Förderung gab) 10%. Bei den anderen Maßnahmen gilt dann auch die Grenze von 2-3€/m², der Heizungsanteil bleibt bei max. 50 ct/m².

Du solltest aber eine weitere Sache beachten: Wenn Deine Vermieterin oder Dein Vermieter auf eine Wär­me­pum­pe umsteigt, solltest Du Belege anfordern, dass die Wär­me­pum­pe effizient läuft. Denn das muss nachgewiesen werden. Dafür muss einer dieser Punkte erfüllt sein:

  • Die Jahresarbeitszahl muss mind. 2,5 sein.
  • Der Heizwärmebedarf des Hauses entspricht mind. den Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1994.
  • Das Haus ist saniert und hat ein Energieeffizienzniveau von 115 oder 100.
  • Die Vorlauftemperatur liegt max. bei 55 Grad.
  • Das muss ein Fachunternehmen bestätigen. Sonst darf Deine Vermieterin oder Dein Vermieter nur die Hälfte der Kosten für den Heizungstausch auf Dich umlegen.

Auf jeden Fall solltest Du so eine Mieterhöhung gut prüfen. Dabei hilft Dir unser Ratgeber zur Mieterhöhung nach Modernisierung. Alle technischen Details findest Du in unserem Ratgeber zum Heizungsgesetz.

Zum Ratgeber
 

Speichere Deine Artikel für später ab!

Die passenden ETFs, praktische Steuertipps oder die besten Kredit­karten-Anbieter: In der Merkliste Deiner Finanztip App kannst Du Dir alles für später abspeichern.

Hol Dir die App

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Emp­feh­lungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und emp­foh­len wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Emp­feh­lungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.