80.000 private Vermieterinnen und Vermieter wollen 2024 eine neue Heizung einbauen. Das zeigt eine Untersuchung von Sirius Campus. Das klingt vielleicht nach nicht viel – es ist aber gut möglich, dass Dich das als Mieterin oder Mieter betreffen wird.
Denn die meisten privaten Vermieterinnen und Vermieter vermieten eine bis fünf Wohnungen. Es geht hier also um 80.000 bis 400.000 Wohnungen. Aber was heißt das für Dich? Und musst Du dann mehr Miete zahlen?
Miete darf steigen – aber mit strengen Regeln
Deine Miete steigt dann höchstwahrscheinlich. Denn Deine Vermieterin oder Dein Vermieter darf einen Teil der Kosten an Dich weitergeben und Deine Miete erhöhen. Normalerweise ist es erlaubt, 8% der Kosten einer Modernisierung an Dich weiterzugeben – aber nicht mehr als 3€/m² innerhalb von sechs Jahren.
Durch das Heizungsgesetz ist beim Einbau einer klimafreundlichen Heizung sogar etwas mehr erlaubt. 10% der Kosten dürfen auf Deine Miete umgelegt werden. Dafür gibt es aber strenge Regeln (§559e BGB):
- Die 10% sind nur erlaubt, wenn Deine Vermieterin oder Dein Vermieter Fördergelder für den Heizungstausch nutzt. Das senkt die Kosten – und damit den Anteil, den Du zahlen musst.
- Weitere 15% der Kosten müssen pauschal abgezogen werden. Denn die wären sowieso für die Instandhaltung der alten Heizung fällig geworden.
- Deine Miete darf max. 50 ct/m² höher sein als vorher. Heißt: Bei 100 m² steigt Deine Miete um max. 50€ im Monat.
- Bei Dir wurde nicht nur die Heizung getauscht, sondern das Haus wurde auch sonst energetisch saniert? Dann gelten für die anderen Maßnahmen die üblichen 8% und nur bei der Heizung (wenn es Förderung gab) 10%. Bei den anderen Maßnahmen gilt dann auch die Grenze von 2-3€/m², der Heizungsanteil bleibt bei max. 50 ct/m².
Du solltest aber eine weitere Sache beachten: Wenn Deine Vermieterin oder Dein Vermieter auf eine Wärmepumpe umsteigt, solltest Du Belege anfordern, dass die Wärmepumpe effizient läuft. Denn das muss nachgewiesen werden. Dafür muss einer dieser Punkte erfüllt sein:
- Die Jahresarbeitszahl muss mind. 2,5 sein.
- Der Heizwärmebedarf des Hauses entspricht mind. den Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1994.
- Das Haus ist saniert und hat ein Energieeffizienzniveau von 115 oder 100.
- Die Vorlauftemperatur liegt max. bei 55 Grad.
- Das muss ein Fachunternehmen bestätigen. Sonst darf Deine Vermieterin oder Dein Vermieter nur die Hälfte der Kosten für den Heizungstausch auf Dich umlegen.
Auf jeden Fall solltest Du so eine Mieterhöhung gut prüfen. Dabei hilft Dir unser Ratgeber zur Mieterhöhung nach Modernisierung. Alle technischen Details findest Du in unserem Ratgeber zum Heizungsgesetz.
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