Ab 2023 wird die Wohngebäudeversicherung (WGV) für sehr viele Eigentümer teurer, vermutlich auch für Dich. Und das gleich um satte 14,7%. Mindestens. Egal ob Neu- oder Bestandskunde, egal welcher Versicherer und Tarif. Einzige Bedingung: Du bist zum sogenannten “gleitenden Neuwert” abgesichert. Schau doch mal in Deinen Vertrag. In der Regel sollte das der Fall sein, sonst bist Du im Zweifel sogar unterversichert. Warum, erklären wir Dir in unserem Ratgeber.
Warum wird Deine WGV teurer?
Weil die Bau- und Lohnkosten drastisch gestiegen sind. Und das reichen die Versicherer jetzt eben an Dich weiter. Müsste man Dein Haus aufgrund eines Totalschadens neu bauen, lägen die Baukosten jetzt deutlich höher. Deshalb muss auch die Versicherungssumme steigen.
Kein Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Was alles noch schlimmer macht: In der Regel steht Dir trotz Erhöhung kein Sonderkündigungsrecht zu. Die Versicherer erhöhen hier, vereinfacht gesagt, auf Grundlage eines vorgegebenen Index. Das ist ein ähnlicher Fall wie vor ein paar Wochen mit der mittlerweile geplatzten Gasumlage. Auch da gab es kein Sonderkündigungsrecht. Bei der WGV geht es nun eben um den sogenannten Anpassungsfaktor. Hast Du einen älteren Vertrag, kann der auch „Prämienfaktor“ oder „gleitender Neuwertfaktor“ heißen. Auf diese Begriffe solltest Du ganz besonders achten, wenn Du Deine Jahresrechnung erhältst.
Wann Du doch vorzeitig kündigen darfst
Eine Chance auf eine Sonderkündigung hast Du doch: wenn Dein Versicherer den Beitrag um mehr als die 14,7% erhöht. Nur eine Beitragserhöhung um diesen Wert basiert auf dem Anpassungsfaktor. Daher solltest Du Deine Rechnung genau prüfen. Verlangt Dein Versicherer mehr, kommst Du vorzeitig aus Deinem Vertrag. Vergleich natürlich vorher, ob sich ein Wechsel zu einem anderen Anbieter lohnt. Das geht zum Beispiel auf Mr-Money.
Als sehr unwahrscheinlich bewerten wir einen solchen Fall nicht. Die WGV-Branche steht spätestens seit der Flutkatastrophe im Ahrtal unter großem Druck. Laut GDV entstanden 2021 9 Mrd. € Schäden allein an Wohngebäuden – neuer Negativrekord. Wenn Du tatsächlich eine solche Beitragserhöhung erhältst, lass uns gerne wissen, wie hoch sie ausfällt.
Für Hausbesitzer gerade auch ein großes Thema: die Grundsteuererklärung. Mit unserer Ausfüllhilfe (PDF) hast Du da alles perfekt im Griff.
(jfe)