Bei einer Scheidung werden nicht nur Möbel und Konten aufgeteilt – sondern auch der Versorgungsausgleich durchgeführt. Dabei geht es um die Rentenansprüche, die Ihr während der Ehe aufgebaut habt. Diese werden grundsätzlich hälftig geteilt.
Das Prinzip dahinter ist einfach: Beide sollen im Alter gleich gut abgesichert sein – unabhängig davon, wer während der Ehe mehr verdient oder wegen Kinderbetreuung kürzergetreten ist.
Was genau ist der Versorgungsausgleich?
Kurz gesagt: Das Familiengericht teilt die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche jeweils zur Hälfte auf. Hast Du z. B. deutlich mehr in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt als Dein Partner, bekommt er einen Teil Deiner Ansprüche gutgeschrieben – und umgekehrt.
Wichtig: Es geht nur um Ansprüche, die in der Ehezeit entstanden sind. Alles davor oder danach bleibt außen vor.
Ein Beispiel: Du hast während der Ehe eine Rentenanwartschaft aufgebaut, die später 1.200 € monatliche Rente bringt. Dein Ex-Partner kommt auf 800 €. Die Differenz beträgt 400 €. Davon wird die Hälfte ausgeglichen, also 200 €. Am Ende stehen für beide rechnerisch 1.000 € monatliche Rente.
Das Problem mit vergessenen Ansprüchen
In der Praxis läuft das nicht immer sauber. Manchmal werden Rentenansprüche im Scheidungsverfahren übersehen oder sogar verschwiegen. Etwa eine betriebliche Altersvorsorge, die nie angegeben wurde.
Bisher gilt: Was im Verfahren nicht berücksichtigt wurde, gilt als ausgeglichen. Der benachteiligte Ex-Partner konnte keine nachträgliche Korrektur beantragen.
Es blieb deshalb oft beim finanziellen Nachteil für eine Seite.
Das soll sich jetzt ändern
Das Bundesjustizministerium plant eine Reform des Versorgungsausgleichs in einzelnen Punkten. Künftig sollen vergessene, verschwiegene oder übersehene Rentenansprüche nicht einfach unter den Tisch fallen.
Wird ein Anspruch erst später bekannt, soll künftig ein monatlicher Zahlungsanspruch wegen nicht berücksichtigter Rentenansprüche möglich sein. Er greift, sobald aus diesem Anspruch tatsächlich Rente gezahlt wird. Die benachteiligte Person erhält dann die Hälfte der bislang nicht berücksichtigten Rente – ausgezahlt vom Ex-Partner.
Ein vereinfachtes Beispiel: Nach der Scheidung stellt sich heraus, dass noch eine Betriebsrente existiert, die 300 € im Monat wert ist und bisher nicht berücksichtigt wurde. Dann könnte der benachteiligte Ex-Partner künftig 150 € monatlich vom Ex-Partner verlangen – sobald diese Betriebsrente ausgezahlt wird.
Warum das wichtig für Dich ist
Gerade bei langen Ehen können solche Fehler langfristige finanzielle Folgen haben – besonders, wenn Du wegen Familie oder Pflege weniger eigene Rentenansprüche aufbauen konntest.
Fazit: Der Gesetzentwurf stärkt die Position derjenigen, die beim Versorgungsausgleich bislang nicht alles bekommen haben, was ihnen zusteht. Fehler müssen korrigiert werden können. Noch ist das Gesetz nicht beschlossen. Aber die Richtung ist klar: Mehr Fairness bei der Aufteilung von Rentenansprüchen.
Was Du jetzt tun solltest
Wenn Deine Scheidung schon länger zurückliegt, ändert sich für Dich erstmal nichts. Sollte die Reform kommen, kann es aber sinnvoll sein zu prüfen, ob damals wirklich alle Versorgungsansprüche berücksichtigt wurden.
Stehst Du gerade vor einer Scheidung, lohnt es sich, ganz genau hinzuschauen, welche Altersvorsorge-Ansprüche während der Ehe entstanden sind – also gesetzliche Rente, Betriebsrente und private Verträge. Und im Zweifel rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen.
Eine Rechtsschutzversicherung mit Beratung im Familienrecht kann hierbei hilfreich sein. Wir empfehlen WGV PBV Optimal und Arag Aktiv Komfort oder Huk-Coburg PBV Plus, wenn Du bereit bist, eine höhere Selbstbeteiligung zu zahlen.