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Tipps & Tricks

Vorab-Steuer auf ETFs vermeiden: Reicht Dein Freistellungsauftrag?

Anfang Januar musst Du für Deinen ETF die Steuer auf die Vorabpauschale bezahlen. Mit einem Freistellungsauftrag kannst Du das komplett vermeiden – bis zu dieser Grenze.

Timo Halbe
Timo Halbe
Finanztip-Experte für Bank und Börse
Eine Münze neben einem Rechenschieber

Du hast einen ETF oder anderen Fonds im Depot? Dann musst Du Anfang 2025 wahrscheinlich wieder etwas Steuer zahlen, auch wenn Du gar nichts verkauft hast – und zwar auf die sog. Vorabpauschale. Diese Steuer wird automatisch von Deinem Verrechnungskonto abgebucht. Du willst sie nicht zahlen? Dann richte einen Freistellungsauftrag (FSA) ein, um Deine 1.000€ Sparerfreibetrag zu nutzen.  

Die 1.000€ reichen bei Aktien-ETFs bis zu einem Fondsvolumen von ca. 89.000€, um die Steuer vermeiden zu können. Bei anderen Fonds kann dieser Wert geringer sein, bis 62.000€ Volumen reicht der Freibetrag aber immer. Liegst Du über diesen Beträgen oder willst Deinen FSA anders nutzen, solltest Du kurz vor dem Jahreswechsel dafür sorgen, dass Du genug Geld auf dem Verrechnungskonto hast. 46€ pro 10.000€ Fondsvolumen reichen. Was bei unseren Depotempfehlungen passiert, wenn Du Dich nicht darum kümmerst, liest Du hier.

Du willst passend zu Deinem Depot berechnen, wie viel Vorab-Steuer 2025 maximal anfällt bzw. welchen FSA Du dafür brauchst? Unser Vorabpauschale-Rechner verrät es Dir. 

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