Ob bei der Wohnungssuche, bei deiner Bank oder beim Visumantrag: Immer wieder musst Du eine Kopie Deines Personalausweises oder Reisepasses vorlegen. Dabei solltest Du aber vorsichtig sein. Denn geraten Deine Ausweisdaten in die falschen Hände, können Kriminelle sie für Betrug oder Identitätsdiebstahl missbrauchen. Mit ein paar einfachen Maßnahmen schützt Du Deine Daten.
Gib nur die Daten weiter, die wirklich nötig sind
Laut Bundesinnenministerium reichen in der Regel:
- Dein Name
- Dein Geburtsdatum
- Dein Wohnort
Mehr ist meist nicht erforderlich. Verschick Daten nie leichtfertig oder in Eile. Nimm Dir die Zeit, genau zu prüfen, welche Daten Du teilst. Frag Dich immer:
- Mit wem teile ich was?
- Welche Angaben braucht die andere Person?
- Sind meine Daten dabei sicher?
Je weniger persönliche Daten Du weitergibst, desto besser. Deshalb kannst Du Angaben, die für den jeweiligen Zweck nicht gebraucht werden, unter Umständen schwärzen.
Diese Daten kannst Du schwärzen
Frag im Zweifel bei der Stelle nach, die die Kopie verlangt, welche Angaben sie wirklich benötigt.
Wichtig ist dabei, wie Du schwärzt: Wenn Du Daten nur digital bearbeitest, lassen sie sich unter Umständen trotzdem wieder sichtbar machen. Druck die Kopie deshalb am besten aus, schwärze die nicht benötigten Angaben mit einem schwarzen Filzstift von Hand und scanne sie danach erneut ein.
Zusätzlich kannst Du die Kopie mit Zweck und Datum kennzeichnen, etwa mit dem Hinweis: „Nur zur Vorlage bei [Unternehmen] am [Datum]“. So machst Du klar, wofür das Dokument gedacht ist.
Es gibt allerdings Ausnahmen: Nicht jede Stelle akzeptiert geschwärzte Ausweiskopien. Die Ayvens Bank weist zum Beispiel darauf hin, dass bearbeitete Kopien von Reisepass oder Personalausweis nicht akzeptiert werden. Gemeint sind dort Kopien, auf denen Daten unkenntlich gemacht, Vermerke ergänzt oder Wasserzeichen angebracht wurden. Die Bank begründet das damit, dass sie in solchen Fällen die Echtheit des Ausweises nicht mehr prüfen kann. Sie verweist dabei auf die zuständige Datenschutzbehörde und das Geldwäschegesetz.