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Tipps & Tricks

Vorsicht, hier prüft das Finanzamt 2024 ganz genau

Du bist nervös, dass Du bei Deiner Steu­er­er­klä­rung einen Fehler machst? Dann solltest Du in diesem Jahr nochmal sorgfältiger vorgehen. Denn das Finanzamt schaut an diesen fünf Stellen besonders genau hin.

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern
Steuersoftware

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen verrät jedes Jahr, wen und was die Finanzämter genauer unter die Lupe nehmen sollen. Sie ist bisher die einzige Landesfinanzbehörde, die ihre Prüfungsschwerpunkte z. B. an Steuerberaterinnen und -berater herausgibt.

Ihre Liste gilt zwar nur für die Finanzämter in NRW, ist aber ein guter Anhaltspunkt, was auch bundesweit verstärkt kontrolliert wird. Laut der diesjährigen Liste, die für die Steu­er­er­klä­rung 2023 relevant ist, werden 2024 diese fünf Punkte genauer geprüft:

1. Verkauf und Vermietung über Online-Plattformen

Seit 2023 gibt es neue Regelungen für Online-Verkäufe, die sich in diesem Jahr erstmals in der Steu­er­er­klä­rung bemerkbar machen. Plattformen wie Airbnb, Vinted, eBay oder Kleinanzeigen müssen dem Finanzamt melden, wenn Du im letzten Jahr entweder 30 Verkäufe oder mehr getätigt oder mindestens 2.000€ Umsatz erzielt hast. Die Meldung für dieses Jahr ist bereits erfolgt, Stichtag war der 31. März.

Gib Deine Verkaufserlöse und Mieteinnahmen also lieber wahrheitsgemäß und korrekt in Deiner Steu­er­er­klä­rung an. Denn wurdest Du von einer Online-Plattform ans Finanzamt gemeldet, wird es genau prüfen, ob Du Deine Einnahmen überhaupt offenlegst, über der Grenze liegst und Deinen Umsatz ggf. versteuern musst. Unter Umständen stuft es Dich sogar als gewerblichen Verkäufer ein. Besonders wenn das Finanzamt nachfragt, solltest Du ehrlich sein. Es ist zwar ärgerlich, wenn Du Deine Einnahmen versteuern musst, mit irgendwelchen Tricks kommst Du da aber auch nicht drum herum.

2. Vermietung von Immobilien

Vermietest Du eine oder mehrere Immobilien, schaut das Finanzamt Deine Steu­er­er­klä­rung ebenfalls genauer an – und zwar diese Angaben:

  • Höhe Deiner Mieteinnahmen und Werbungskosten
  • Korrekte Abschreibung des Gebäudes, die je nach Alter der Immobilie zwischen 2% und 3% der An­schaf­fungs­kos­ten beträgt 

Bei erstmaliger Vermietung bzw. im ersten Jahr sollte die Abschreibung anteilig angesetzt werden. Hier ist Vorsicht geboten, da bei der Berechnung erfahrungsgemäß häufig Fehler passieren und die Finanzämter "neue" Immobilienvermieterinnen und -vermieter daher besonders im Visier haben.

3. Neuer Mietwohnraum

Um in Deutschland mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, hat die Bundesregierung als Anreiz eine degressive Abschreibung (sog. degressive AfA = Absetzung für Abnutzung) für den Mietwohnungsneubau geschaffen. Konkret: Wer Mietwohnungen baut, wird steuerlich begünstigt. Die Abschreibung beträgt jährlich 5% und kann sechs Jahre lang genutzt werden. Zusätzlich gibt es auch noch eine Sonderabschreibung für Neubauten mit dem energetischen Gebäudestandard EH40/QNG.

Da dies finanziell lukrativ ist, wird das Finanzamt hier besonders genaue Nachweise verlangen, ob tatsächlich, wann und zu welchem Zweck der Neubau entstanden ist. Zum Beispiel: Hast Du neuen Wohnraum geschaffen, den Du dann aber für Ferienvermietungen nutzt oder mit befristeten Mietverträgen vergibst, kommst Du nicht in den Genuss der Sonderabschreibung.

4. Energetische Sanierung Deines Eigenheims

Falls Du 2023 eine energetische Gebäudesanierung durchgeführt hast, kannst Du bis zu 20% der Sanierungskosten steuerlich absetzen und damit bis zu 40.000€ Steuern sparen. Allerdings kann dieser Steuervorteil leicht ausgenutzt oder eine Sanierung sogar vorgetäuscht werden. Das Finanzamt wird Deine Belege also genau prüfen und möglicherweise zusätzliche Nachweise verlangen, dass die Arbeiten tatsächlich ausgeführt wurden.

5. Verluste ausweisen

Selbstständige und Unternehmen, die Verluste ausweisen, müssen diese korrekt verbuchen und verrechnen. Seit 2020 können solche Verluste leichter mit anderen Steuerjahren verrechnet werden. Da hier ein höheres Risiko für Steuerhinterziehung besteht, nimmt das Finanzamt Deine Buchhaltung auch in diesem Jahr genau unter die Lupe.

Fazit

Treffen einer oder mehrere dieser Punkte auf Dich zu, solltest Du Deine Steu­er­er­klä­rung besonders sorgfältig und vor allem wahrheitsgemäß ausfüllen. Halt die entsprechenden Unterlagen parat, für den Fall, dass das Finanzamt bei Dir nachhakt. Am einfachsten und schnellsten erledigst Du Deine Steu­er­er­klä­rung übrigens mit einer Steuersoftware. Fürs Steuerjahr 2023 empfehlen wir Dir dieselben drei PC-Programme und drei Apps wie im letzten Jahr:

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