Wer entscheidet für Dich, wenn Du es selbst nicht mehr kannst – bei Krankheit, Unfall oder im Alter? Heute kannst und solltest Du diese Fragen selbst klären. Damit behältst Du Dein Leben in der Hand, kannst ruhiger schlafen und gibst Deiner Familie die nötige Sicherheit.
Denn im Notfall können Ehegatten oder Kinder nicht automatisch für Dich handeln. Hast Du niemanden bestimmt, setzt das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung ein. Jahr für Jahr ordnen Gerichte etwa 200.000 Betreuungen an. Das betrifft also hunderttausende Familien – und kostet Zeit, Geld und Nerven.
Diese sechs Dinge solltest Du deshalb regeln:
1. Bestimm selbst, wer im Notfall entscheidet
Du solltest eine Vorsorgevollmacht schriftlich aufsetzen und bestimmen, wer sich im Notfall um alles kümmern soll. Es ist sinnvoll, mehrere Personen zu bevollmächtigen – etwa den Ehepartner und die erwachsenen Kinder. So ist im Notfall immer einer erreichbar.
Deine Vertreter sollten jeweils allein handeln können, damit der Alltag praktikabel bleibt: vom Öffnen der Post bis hin zur Banküberweisung. Stell Dir vor, Rechnungen müssen bezahlt oder Verträge gekündigt werden – das sollte nicht daran scheitern, dass zwei Unterschriften fehlen.
Du kannst auch regeln, dass die Bevollmächtigten nur bei heiklen Fragen (z. B. der Unterbringung in einem Pflegeheim) gemeinsam entscheiden müssen – und ansonsten allein.
Für Deine Vorsorgevollmacht empfiehlt Finanztip das Muster des Bundesministeriums für Justiz oder die Vorsorgedienstleister Afilio oder PatientenverfügungPlus. Sie bieten ein Vorsorgepaket zu einem fairen Preis an.
2. Erteil eine Kontovollmacht
Nicht alle Banken akzeptieren eine allgemeine Vorsorgevollmacht. Laut einer Finanztip-Untersuchung verlangt in etwa jeder zweite Depotanbieter die eigens angebotene Konto- oder Depotvollmacht, die auch der Bevollmächtigte unterschreiben muss, oder eine vom Notar beurkundete Vollmacht. Was Du genau benötigst, klärst Du am besten direkt mit Deiner Bank oder Sparkasse.
Die Kontovollmacht sollte auf jeden Fall über den Tod hinaus gelten, damit die Bevollmächtigten schnell Zugriff auf Dein Konto haben und zum Beispiel die Beerdigung bezahlen können, bevor das Nachlassgericht einen Erbschein ausstellt.
3. Erstell eine Patientenverfügung
Du kannst selbst festlegen, welche ärztliche Behandlung Du in welchen Situationen wünschst – ob Du zum Beispiel immer lebensverlängernde Maßnahmen möchtest oder nur unter bestimmten Umständen. Mit einer Patientenverfügung erklärst Du Deinen Willen, den die behandelnden Ärzte und Deine Bevollmächtigten beachten müssen.
Finanztip empfiehlt auch in diesem Fall das Muster des Justizministeriums sowie die Vorsorgedienstleister Afilio und PatientenverfügungPlus.
Tipp: Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, solltest Du bei Deiner Versicherung anfragen, ob sie ein kostenloses Vorsorgepaket mit allen Dokumenten anbietet – viele haben diesen zusätzlichen Service.
4. Lass Deine Dokumente registrieren
Du solltest sicherstellen, dass Deine Dokumente auch gefunden werden. Dabei hilft es, die Vorsorgevollmacht – eventuell in Verbindung mit der Patientenverfügung – im Zentralen Vorsorgeregister registrieren zu lassen. Das Register wird von der Bundesnotarkammer geführt. Außerdem ist es sinnvoll, einen Notfallordner anzulegen, in dem Du alle Vorsorgedokumente aufbewahrst.
Die Vorsorgedienstleister Afilio und PatientenverfügungPlus bieten einen Notfallabruf an. Sie speichern Deine Dokumente und ermöglichen über eine Notfallkarte den Abruf der Dokumente.
5. Mach ein einfaches Testament
Du kannst bestimmen, was mit Deinem Nachlass passieren soll. Falls Dir die gesetzliche Erbfolge nicht passt, solltest Du ein Testament verfassen. Unsere Checkliste (PDF-Dokument) hilft Dir, dabei nichts zu vergessen.
Wann sich der Gang zum Notar lohnt, erfährst Du in unserem Academy-Kurs Erben und Vererben: Pflichtteil, Testament und Co.
6. Alle Jahre wieder: Überprüf Deine Entscheidungen
Mindestens alle zwei Jahre solltest Du Deinen Notfallordner aus dem Regal nehmen und kurz durchschauen. Vielleicht hat sich Deine Meinung zu den Bevollmächtigten geändert oder Deine Einstellung in einer anderen Frage.
Passen alle Angaben noch, dann ist es gut, das Dokument nochmal zu unterschreiben und mit dem neuen Datum zu versehen. Damit bestätigst Du Deine Entscheidungen – und das gibt Dir und Deinen Lieben Sicherheit.
Wenn Du Dich ohnehin mit Deinem Nachlass beschäftigst und Deinen Erben etwas Erbschaftssteuer ersparen möchtest, lohnt es sich über eine Schenkung nachzudenken. Wie Du vorgehst und worauf Du achten musst, liest Du in unserem Ratgeber zur Schenkungssteuer.