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Tipps & Tricks

Wann Du auch ohne Kasko Unfallschäden ersetzt bekommst

Ohne Kaskoversicherung bekommst Du Schäden am eigenen Auto nicht ersetzt – so die Regel. Nur in einer Ausnahmesituation gibt’s trotzdem Geld von Deiner Kfz-Versicherung.

Kathrin Gotthold
Finanztip-Expertin für Vorsorge und Ver­si­che­rung

Ohne Kaskoversicherung musst Du Schäden am eigenen Fahrzeug aus eigener Tasche bezahlen – das gilt auch bei Unfällen, die Du gar nicht selbst verschuldet hast. Einzige Ausnahme: Du bist in eine Massenkarambolage verwickelt.

Da solche Ereignisse oft unübersichtlich sind und der Unfallhergang nicht eindeutig rekonstruiert werden kann, greifen andere Regeln als bei normalen Autounfällen. Kfz-Versicherer ermöglichen in solchen Fällen eine vereinfachte Schadenregulierung, auch Pauschallösung genannt.

Wie läuft die einfache Schadenregulierung bei Massenunfällen ab?

Autofahrer und Insassen, die durch einen Massenunfall geschädigt wurden, müssen sich nicht erst auf die Suche nach dem Unfallverursacher machen (und seine Schuld beweisen, damit seine Kfz-Versicherung den Schaden übernimmt).

Stattdessen können sie sich direkt an ihren eigenen Kfz-Haftpflichtversicherer wenden. Er ersetzt dann alle Personen- oder Sachschäden, auch wenn Du nur eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung (und keine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung) hast. Bei einem normalen Unfall ohne nachweisbaren Verursacher wären solche Schäden nur über eine Kaskoversicherung abgedeckt.

Außerdem gilt eine sogenannte 100%-Regelung, ein weiterer Vorteil der vereinfachten Schadenregulierung bei Massenunfällen. Damit werden alle Schäden an Deinem Auto grundsätzlich zu 100% von Deinem Kfz-Haftpflichtversicherer übernommen. Sinn und Zweck ist es, dass kein Beteiligter auf den Kosten sitzen bleibt.

Wann liegt ein Massenunfall vor?

Damit ein Unfall als Massenkarambolage eingestuft wird, müssen diese drei Bedingungen erfüllt sein:

  1. Es darf keinen identifizierbaren Unfallverursacher geben 
  2. Es müssen mindestens 40 Fahrzeuge beteiligt sein. Ist der Unfallhergang nur schwer nachvollziehbar (z. B. wegen schlechter Witterungsverhältnisse), genügen im Ausnahmefall auch 20 Fahrzeuge 
  3. Das Unfallgeschehen steht in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang 

Die Einschätzung übernimmt eine Kommission des Gesamtverbands der Deutschen Versicherer (GDV). Wenn sie entscheidet, dass die Kriterien erfüllt sind, kommt die vereinfachte Schadensregulierung zum Einsatz. Du kannst Deinen Schaden dann ganz einfach Deiner Kfz-Haftpflichtversicherung melden, sie weiß dann schon Bescheid. 

Ein weiterer Vorteil: Der Scha­den­frei­heits­ra­batt der Kfz-Haftpflichtversicherung wird bei dieser Art der Schadenregulierung nicht angetastet. Du hast dadurch also keinen Nachteil.

Wenn Du gerade auf der Suche nach einer neuen Autoversicherung bist, hier unser Tipp: Berechne zunächst die für Deinen Bedarf günstigste Kfz-Versicherung auf Verivox oder Check24. Und hol im Anschluss noch ein Angebot bei der Huk24 ein. 

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