Du hast die Grundsteuererklärung abgegeben und damit alles erledigt? Nicht ganz. Auch danach wartet noch Arbeit auf Dich, denn in den meisten Bundesländern bekommst Du drei Bescheide zur Grundsteuer, die Du gründlich prüfen solltest:
- Einen über den Grundsteuerwert, den schickt Dir das Finanzamt. In Bayern, Hamburg und Niedersachsen bekommst Du stattdessen einen Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge, die dort gelten.
- Den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag, auch der kommt vom Finanzamt. Achtung: In Hessen schickt Dir das Finanzamt nur diesen Bescheid.
- Den finalen Grundsteuerbescheid schickt Dir Deine Gemeinde oder Stadt unabhängig vom Bundesland im Jahr 2024.
Auch wenn der finale Brief erst im nächsten Jahr kommt, solltest Du die ersten Bescheide jetzt schon prüfen. Denn der finale Grundsteuerbescheid basiert auf den Werten des Finanzamts – und gegen dessen Berechnungen musst Du bei Fehlern schon jetzt Einspruch einlegen. Dafür hast Du einen Monat Zeit, die Frist beginnt drei Tage nach dem Datum auf dem Bescheid.
So prüfst Du den ersten Bescheid
Aber was solltest Du unbedingt checken? In Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen solltest Du auf diese Dinge achten:
- Abschnitt A: Hier stehen Grundstücksdaten und Grundsteuerwert. Prüfe, ob die Daten zum Grundstück stimmen.
- Abschnitt B: Kontrollier, ob Angaben wie z. B. der Bodenrichtwert, die Wohn-/Nutzfläche und die Grundstücksfläche richtig sind. Stimmt alles, bist Du vorerst auf der sicheren Seite.
- In Abschnitt B steht außerdem die Berechnung des Grundsteuerwerts. Sie ist langwierig und kompliziert – unser Ratgeber hilft Dir aber, wenn Du alle Posten einzeln nachrechnen willst.
- Kommst Du an einer Stelle zu anderen Ergebnissen, solltest Du Einspruch einlegen. Achte außerdem auf den Bodenrichtwert. Wenn der nicht den Gegebenheiten Deines Grundstücks entspricht: Einspruch einlegen!
In Baden-Württemberg orientiert sich der Bescheid ebenfalls an diesem Modell, ist aber etwas einfacher. Dort gibt es keine Wohnflächenberechnung. Die Bescheide in Bayern, Hamburg und Niedersachen sind leichter verständlich. Hier solltest Du folgende Dinge beachten:
- Check, ob die Flächenangaben zum Grundstück und der Wohnfläche mit denen in Deiner Erklärung übereinstimmen.
- Die Wohnfläche wird mit 0,50€/m² multipliziert, das Ergebnis ist der Äquivalenzbetrag für die Wohnfläche.
- Auch die Grundstücksfläche wird mit einer Äquivalenzzahl multipliziert. Das sind meist 0,04€/m², es kann aber Abweichungen geben. In Niedersachsen kommt außerdem ein Lagefaktor dazu.
- Auch hier gilt: Leg Einspruch ein, wenn ein Wert oder eine Berechnung nicht stimmt.
Darauf solltest Du im zweiten Bescheid achten
Parallel zum ersten Schreiben bekommst Du in der Regel den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag. Darin wird der Wert aus dem ersten Brief mit der Steuermesszahl multipliziert. Die Steuermesszahl für Dein Bundesland findest Du in unserem Ratgeber. Wichtig: Hat das Finanzamt mit einer falschen Steuermesszahl gerechnet, solltest Du Einspruch einlegen. Wie Du den hessischen Bescheid prüfst, kannst Du hier nachlesen.
Der Einspruch ist für Dich kostenlos. Im besten Fall korrigiert das Finanzamt den Bescheid, ganz oder teilweise. Weist es den Einspruch zurück, kannst Du klagen. Dafür solltest Du Dich aber an einen Profi wenden und auch beim Bund der Steuerzahler nachfragen. Der hat gemeinsam mit anderen Verbänden schon zwei Klagen (Az. 8 K 2368/22 und 8 K 2491/22) beim Finanzgericht Baden-Württemberg eingereicht und bereitet weitere in anderen Bundesländern vor. Du kannst Dich also zumindest in Baden-Württemberg in Deinem Einspruch auf die Klagen beziehen und das Ruhen des Verfahrens beantragen.
Übrigens: Unser Musterbrief macht den Einspruch besonders leicht. Das Schreiben findest Du hier (Word-Dokument):
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(ene)