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FinanzFact

Wann Du für ausgefallene Arzttermine zahlen musst

Arzttermin gehabt und nicht abgesagt? Das kann teuer werden. Du musst aber nicht in jedem Fall zahlen. Wann das so ist, erfährst Du hier.

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Wenn Du einen Arzttermin verpasst, ohne vorher abzusagen, kann die Praxis eine Ausfallgebühr von Dir verlangen. Aber nur, wenn das vorher wirksam mit Dir vereinbart wurde, Du also z. B. zumindest auf einen Aushang mit dieser Gebühr hingewiesen wurdest. Solche Vereinbarungen sind aber umstritten: Es gibt zwar Urteile, bei denen Ärztinnen und Ärzten eine Ausfallgebühr oder sogar Schadenersatz zugesprochen wurde, oftmals sind solche Ansprüche aber vor Gericht nicht durchsetzbar.

Und: Wenn Du absagst und direkt einen neuen Termin vereinbarst, dürfen die Praxen keine Gebühr verlangen. Auch wenn Du krank wirst und deshalb kurzfristig absagen musst, gelten solche Vereinbarungen meistens nicht. Frag also am besten vorher, bis wann Du den Termin absagen kannst und sag rechtzeitig ab – und hol Dir im Zweifelsfall ein Attest in Deiner Hausarztpraxis, wenn Du überraschend krank geworden bist.

Du brauchst teuren Zahnersatz oder eine Brille? Diese Kosten kannst Du von der Steuer absetzen. Dabei hilft Dir unser Ratgeber.

(ene/bwe)

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