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Wann Du Schadensersatz für Deinen Diesel bekommst

Dein Diesel hat ein Thermofenster? Dann bekommst Du leichter Schadensersatz. Was der BGH genau entschieden hat, erfährst Du hier.

Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Du fährst einen Diesel, in dem eine unzulässige Abschalteinrichtung steckt? Dann hast Du leichter Anspruch auf Entschädigung. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in drei Urteilen entschieden (VIa ZR: 335/21, 533/21, 1031/22).  

Worum ging es dabei? 
Es ging um verschiedene Ab­schalt­ein­richt­ungen, auch um sogenannte Thermofenster. Die drosseln bei in Deutschland üblichen Temperaturen die Abgasreinigung oder schalten sie sogar aus. Solche unzulässigen Ab­schalt­ein­richt­ungen stecken in Millionen-Dieselautos. 

Vor dem BGH ging es um unterschiedliche Modelle:  

  • Einen VW Passat Alltrack 2.0 TDI mit einem Motor der Baureihe EA288 mit Thermofenster und Fahrkurvenerkennung. 
  • Einen Audi SQ5 Allroad 3.0 TDI mit einem Motor der Baureihe EA 896GGen2BiT mit unzulässiger Aufheizstrategie. 
  • Einen Mercedes C 220 d mit einem Motor der Baureihe OM 651 mit temperaturgesteuerter Abgasrückführung. 

Alle drei hatten eine EG-Typgenehmigung für die Schadstoffklasse Euro 6. 

Was hat der BGH entschieden?  
Wer einen Diesel mit illegaler Abschalteinrichtung besitzt, hat Anspruch auf Schadensersatz – auch wenn der Hersteller „nur“ fahrlässig gegen das europäische Abgasrecht verstoßen hat.  

Klagst Du, muss das Gericht nur feststellen, dass das Fahrzeug mit so einer Abschalteinrichtung verkauft wurde. Die Hersteller müssen dagegen beweisen, dass sie weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt haben. 

Wie hoch ist der Schadensersatz? 
Pauschal 5% bis 15% des Kaufpreises. Wie viel, entscheidet das Gericht, und zwar ohne Sachverständige. Das Auto darfst Du behalten, gefahrene Kilometer werden nicht verrechnet.  

Gilt das auch für andere Dieselkäufer? 
Ja. Wie genau es sich auf andere Fälle auswirkt, muss sich aber noch zeigen. Du hast schon geklagt und wartest auf ein Urteil? Dann könnte das jetzt schneller gehen, weil der BGH die Grundsätze geklärt hat. Wenn Du noch nicht geklagt hast, kannst Du Dein Recht schneller durchsetzen. Denn Du musst nicht mehr nachweisen, dass der Hersteller arglistig und vorsätzlich gehandelt hat.  

Stellt das Gericht fest, dass in Deinem Auto eine unzulässige Abschalteinrichtung steckt, gibt es Geld zurück – auch wenn Dein Auto viele Kilometer auf dem Tacho hat. 

Du willst künftig kein Auto mehr besitzen? Wann Auto-Abos eine Option sind, erfährst Du hier.

(ene)

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