Besitzt Du schon seit einiger Zeit eine Photovoltaik-Anlage, dann darfst Du Dich in diesem Jahr über ein paar gute Nachrichten freuen. Denn das Jahressteuergesetz 2022 bringt einige Neuerungen mit sich:
1. Die Steuerbefreiung
Anlagen bis 30 kWp sind rückwirkend zum 1.1.2022 von der Einkommenssteuer befreit – unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stroms und unabhängig davon, seit wann die Anlage in Betrieb ist. Du musst Einnahmen aus Deiner PV-Anlage also nicht mehr in Deiner Steuererklärung angeben. Die Ertragssteuer-Seite entfällt bei solchen Anlagen damit komplett. Das bedeutet andererseits, dass den Erträgen auch keine Ausgaben mehr gegenübergestellt werden können – und damit die Möglichkeit wegfällt, die Umsatzsteuer auf die Anschaffungskosten über die Vorsteuer zurückzuholen.
Übrigens: Betreibst Du mehrere PV-Anlagen allein oder mit anderen zusammen, addiert sich die Leistung der einzelnen Systeme – insgesamt sind maximal 100 kWp steuerfrei.
2. Die Lohnsteuerhilfevereine
Bisher durften Lohnsteuerhilfevereine Dich als PV-Anlagenbetreiber bei der Steuererklärung nicht beraten. Das ist seit diesem Jahr anders. Ab sofort dürfen die Vereine allen Betreibern von Anlagen mit bis zu 30 Kilowatt Leistungen bei der Einkommensteuererklärung helfen.
3. Die Wirkleistungsbegrenzung
Schon seit dem 14. September 2022 ist die Wirkleistungsbegrenzung für neu installierte PV-Anlagen bis 25 kWp abgeschafft. Das heißt: Neue Anlagen dürfen jetzt mehr als die bisher maximalen 70% der Nennleistung ins öffentliche Stromnetz einspeisen – dafür musst Du auch nichts extra tun.
Für kleinere Bestandsanlagen bis 7 kWp ist die Begrenzung am 1. Januar 2023 ebenfalls weggefallen. Hier kannst Du als Betreiber jetzt frei entscheiden, ob Du Deine Einspeiseleistung erhöhen willst. In diesem Fall müsstet Du dem Netzbetreiber Bescheid geben, indem Du dessen Formular „Anmeldung zum Netzanschluss (ANA)“ ausfüllst – genau wie bei der Neuanmeldung einer PV-Anlage. Der Netzbetreiber hat dann einen Monat Zeit, die Netzverträglichkeit zu prüfen. Hat Deine Anlage eine Leistung zwischen 7 und 25 kWp, gilt die 70-Prozent-Regelung nur, solange das verpflichtende Smart Meter noch nicht eingebaut wurde.
Fazit: Photovoltaik-Anlagen werden attraktiver und bedeuten für Dich seit diesem Jahr deutlich weniger Bürokratie. Und auch falls Du noch gar keine Anlage hast, kannst Du dieses Jahr von einigen Erleichterungen profitieren, unter anderem von der Abschaffung der Mehrwertsteuer beim Kauf. Dazu mehr in unserem Ratgeber.