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Heizen wird teurer: Mit zwei Tipps richtig auf die Preiserhöhung vom Gasanbieter reagieren

Viele Gasanbieter erhöhen derzeit ihre Preise deutlich. Mit Sonderkündigung und einem Zählerstand am Stichtag vermeidest Du vermeidbare Kosten.

Benjamin_Weigl
Benjamin Weigl • Energie
sparschwein auf einer heizung

Quelle: magnific / pixel-shot

Viele Gasanbieter erhöhen unseren Marktbeobachtungen nach zufolge gerade ihre Preise. Eine Leserin aus der Finanztip-Community soll beispielsweise statt 8 Cent pro Kilowattstunde (kWh) künftig 12 Cent zahlen – das sind 50 Prozent mehr.

Was zunächst nach ein paar Cent klingt, geht übers Jahr richtig ins Geld: Bei einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden – typisch für ein Einfamilienhaus – bedeuten 4 Cent mehr pro Kilowattstunde 800 Euro zusätzliche Kosten im Jahr.

Je nach Region kann es noch heftiger werden: Bei einem weiteren Community-Mitglied aus Mannheim verlangt der Gasanbieter anstatt der bisherigen 10 Cent ab November fast 18 Cent pro Kilowattstunde.

So gehst Du bei einer Preiserhöhung vor

Grundsätzlich gilt: Sobald Deine Preisgarantie ausläuft, kann Dein Anbieter den Gaspreis erhöhen. Du musst den neuen Preis aber nicht einfach hinnehmen, wenn Du unsere zwei wichtigsten Tipps kennst

Tipp Nummer eins: Bei einer Preiserhöhung hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Du kommst also kurzfristig aus dem Vertrag raus. Er endet dann mit dem Tag, an dem der neue Preis gilt.Vergleiche zuerst, ob es günstigere Angebote gibt. In unserem Finanztip-Gasvergleich sind beispielsweise schon die wichtigsten verbraucherfreundlichen Kriterien  voreingestellt und die Redaktion schließt problematische Gasanbieter aus.

Du hast einen passenden Tarif gefunden? Schließ nicht sofort ab, sondern kümmere Dich sicherheitshalber erst um Deinen alten Vertrag.

Dieses Musterschreiben hilft bei der Kündigung

Willst Du Dein Sonderkündigungsrecht nutzen, musst Du selbst beim Anbieter kündigen. Finanztip hat dafür ein Musterschreiben vorbereitet, dass schnell ausgefüllt ist. Verschicke die Kündigung per Mail oder über den Online-Kündigungsbutton auf der Anbieterwebsite.

Warte auf die Kündigungsbestätigung, dafür hat der Anbieter eine Woche lang Zeit (§ 41b Abs. 1 EnWG). Erst danach solltest Du den neuen Tarif abschließen. Mit dem bestätigten Kündigungsdatum stellst Du sicher, dass die Sonderkündigung akzeptiert wurde und es zu keinen Missverständnissen beim Anbieterwechsel kommt.

Wie Du keinen Cent zu viel zahlst

Jetzt folgt Tipp Nummer zwei: Lies am Tag, an dem der neue Preis gilt, Deinen Gaszähler ab und melde den Zählerstand Deinem Anbieter. Wenn Du an dem Tag nicht zuhause bist, kannst Du das schon ein paar Tage vorher erledigen. Melde den Zählerstand unabhängig davon, ob Du Dich für einen Anbieterwechsel entschieden hast oder die Preiserhöhung Deines bisherigen Anbieters akzeptierst.

So stellst Du sicher, dass das bis dahin verbrauchte Gas noch zum bisherigen günstigeren Preis abgerechnet wird. Meldest Du den Zählerstand nicht, darf der Gasanbieter Deinen Verbrauch schätzen (§ 40a Abs. 2 EnWG) – womöglich zahlst Du dabei drauf.

Für viele Gaskunden wird der Winter teurer

Hinter den aktuell höheren Gaspreisen stecken gestiegene Großhandelspreise. Auslöser dafür ist die anhaltende Krise am Persischen Golf und die zeitweise Blockade der Straße von Hormus, eine für den weltweiten Flüssigerdgashandel wichtigen Schifffahrtsroute.

Haushalte müssen deshalb mit höheren Kosten im Winter rechnen. Umso wichtiger ist es, eine Preiserhöhung nicht einfach zu ignorieren: Prüfe Deinen Tarif, vergleiche Alternativen und nutze Dein Sonderkündigungsrecht, wenn sich ein Wechsel lohnt.

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