Vodafone-Preiserhöhung: So kannst Du Dich der Sammelklage anschließen
Vodafone erhöhte 2023 bei vielen Kunden den Internetpreis um fünf Euro. Jetzt stärkt der EuGH die Sammelklage der Verbraucherzentrale.

Vodafone erhöhte 2023 bei vielen Kunden den Internetpreis um fünf Euro. Jetzt stärkt der EuGH die Sammelklage der Verbraucherzentrale.


Quelle: vodafone.de
Gute Nachricht für viele Vodafone-Kundinnen und -Kunden: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Anbieter laufende Internetverträge nicht ohne Weiteres einseitig ändern dürfen (EuGH, Luxemburg, 10.09.2026, Az. C‑669/24). Das stärkt eine laufende Sammelklage der Verbraucherzentrale wegen Preiserhöhungen von Vodafone aus dem Jahr 2023.
Damals erhöhte Vodafone bei vielen Kundinnen und Kunden den Preis für den Internetanschluss um fünf Euro im Monat. Ob diese Erhöhungen tatsächlich unzulässig waren, müssen nun deutsche Gerichte entscheiden.
Wenn Du 2023 von der Preiserhöhung betroffen warst, könntest Du Geld zurückbekommen. Sicher ist das aber noch nicht. Der EuGH hat nicht direkt über die Rückzahlung entschieden, sondern die Rechtslage zugunsten der Verbraucher eingeordnet.
Im nächsten Schritt muss das zuständige deutsche Gericht prüfen, ob Vodafone die Preise in den betroffenen Verträgen tatsächlich nicht einseitig erhöhen durfte. Wenn die Sammelklage erfolgreich ist, könnten angemeldete Kundinnen und Kunden die zu viel gezahlten Beträge zurückerhalten.
Wenn Du betroffen sein könntest, solltest Du zunächst den Klage-Check der Verbraucherzentrale nutzen. Dort kannst Du prüfen, ob Dein Vertrag grundsätzlich zu den Fällen gehört, um die es in der Sammelklage geht.
Anschließend musst Du Dich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Das funktioniert online. Für die Anmeldung brauchst Du unter anderem Angaben zu Dir und Deinem Vodafone-Vertrag sowie Informationen dazu, wann und in welcher Höhe der Preis erhöht wurde.
Halte deshalb am besten alte Vodafone-Rechnungen, Preiserhöhungsschreiben und Vertragsunterlagen bereit. Wichtig ist, dass Du Deinen Anspruch möglichst vollständig beschreibst. Die Verbraucherzentrale stellt dafür in ihrem Klagecheck Informationen und Mustertexte bereit.
Nach dem Absenden solltest Du die Bestätigung über Deine Anmeldung aufbewahren. Die Eintragung ist auch möglich, wenn Du inzwischen Deinen Internetanbieter gewechselt hast. Entscheidend ist, dass Du zum Zeitpunkt der Preiserhöhung einen betroffenen Vodafone-Vertrag hattest und die Mehrkosten bezahlt hast.
Wenn Du schon länger als zwei Jahre bei einem Internetanbieter bist, kannst Du grundsätzlich mit einem Wechsel Geld sparen. Dazu nutzt Du am besten ein Vergleichsportal, denn mit diesen erhältst Du in der Regel einen Wechselbonus. Mit einem regelmäßigen Wechsel kannst Du dank des Bonus alle zwei Jahre nach Finanztip-Berechnungen gut 100 bis 200 Euro sparen. Finanztip empfiehlt die Vergleichsportale Preisvergleich.de, Verivox und Check24.
Laut Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben sich bereits mehr als 116.000 Menschen der Sammelklage angeschlossen. Mit der Klage will der vzbv erreichen, dass Vodafone die Differenz zwischen dem alten und dem erhöhten Preis erstattet.
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