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Welchen Anteil Deiner Rente Du jetzt versteuern musst

Durch das Wachstumschancengesetz steigt der Besteuerungsanteil der Rente nur noch um 0,5% pro Jahr. Was das für Neurentnerinnen und Neurentner bedeutet, liest Du hier.

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern

Neben der Rentenerhöhung tritt rückwirkend ab 2023 eine weitere Änderung in Kraft. Mit dem beschlossenen Wachstumschancengesetz verlangsamt sich die Besteuerung der Renten: Der Besteuerungsanteil (= steuerpflichtiger Anteil Deiner Rente) steigt jedes Jahr nur noch um 0,5%, nicht wie bisher um 1%.  

Nach der ursprünglichen Regelung hätten alle, die 2040 oder später in Rente gehen, bereits ihre komplette Rente versteuern müssen. Durch die Verlangsamung muss die Rente also erst ab 2058 zu 100% versteuert werden. Betroffen sind alle, die 2058 oder später in Rente gehen.  

Die neue Regelung bedeutet aber auch: Wer 2023 oder später in Rente geht, zahlt im Alter weniger Steuern als er es nach der alten Regelung gemusst hätte.  

Welcher Besteuerungsanteil ist für Dich relevant?

Welcher Anteil deiner Rente steuerpflichtig und welcher steuerfrei ist, hängt vom Jahr Deines Rentenbeginns ab. Grundsätzlich gilt: Je später Du in den Ruhestand gehst, desto höher ist der Prozentsatz, zu dem Deine Rente versteuert wird.

Wer bis einschließlich 2005 in Rente gegangen ist, muss "nur" 50% seiner Brutto-Rente versteuern. Seit 2005 steigt der steuerpflichtige Anteil jährlich an. Hier ein Ausschnitt unserer Tabelle:  

  • 2023: 82,5% Besteuerungsanteil, 17,5% steuerfrei
  • 2024: 83% Besteuerungsanteil, 17% steuerfrei
  • 2025: 83,5% Besteuerungsanteil, 16,5% steuerfrei
  • 2030: 86% Besteuerungsanteil, 14% steuerfrei
  • 2040: 91% Besteuerungsanteil, 8% steuerfrei
  • 2050: 96% Besteuerungsanteil, 4% steuerfrei
  • 2058: 100% Besteuerungsanteil, 0% steuerfrei

Fazit: Spätestens 2058 ist endgültig Schluss mit dem Rentenfreibetrag. Denn sobald der Besteuerungsanteil 100% erreicht, liegt der Rentenfreibetrag bei 0%.  

Ab wann Du Deine Rente tatsächlich versteuern musst

Steuern zahlst Du erst, wenn Deine Brutto-Jahresrente nach Abzug Deines persönlichen Rentenfreibetrags den Grundfreibetrag übersteigt. Der Grundfreibetrag ist für Alleinstehende von 10.908€ (2023) auf 11.604€ (2024) gestiegen. Bei Verheirateten gilt der doppelte Grundfreibetrag. Mehr dazu liest Du in unserem Ratgeber Rente versteuern.  

Übrigens: Wie hoch Deine Brutto-Rente 2024 maximal sein darf, damit sie steuerfrei bleibt, haben wir für Dich berechnet. Die konkreten Beträge kannst Du in unserer Tabelle zur Rentenbesteuerung nachschauen. Liegst Du darüber, musst Du eine Steu­er­er­klä­rung abgeben. Wie das genau funktioniert, erfährst Du in unserem Ratgeber zur Rentenbesteuerung

Grundsätzlich ist es wichtig, dass Du Deine Steuerlast im Ruhestand möglichst senkst. Welche Möglichkeiten Du hast, liest Du in unserem Ratgeber Steuertipps für Rentner

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