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Tipps & Tricks Daily

Unwetter in Deutschland: Wer bei Starkregen zahlt

Gleich mehrere Regionen Deutschlands sind von Starkregen betroffen. Hier erfährst Du, wann Dein Besitz in so einem Fall abgesichert ist – und wann nicht.

Kathrin Gotthold
Finanztip-Expertin für Vorsorge und Ver­si­che­rung

Starkregen hat in mehreren Regionen Deutschlands zu gefluteten Häusern und vollgelaufenen Kellern geführt. Aber: Wann zahlt welche Ver­si­che­rung bei Überschwemmungen – und wann zahlt gar keine? Und wie sieht es bei anderen Wetterextremen aus?

Diesen Extra-Schutz brauchst Du

Egal ob Dein Haus durch Starkregen oder einen über die Ufer getretenen Fluss unter Wasser steht – damit Du bei Schäden durch Überschwemmung geschützt bist, musst Du Dich extra gegen Elementarschäden absichern. Ohne diesen Zusatz schützt Dich die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung in so einem Fall nicht.

Das gilt auch bei der Hausratversicherung. Läuft z. B. Dein Keller bei Starkregen voll, ist Dein dort abgestelltes E-Bike nur versichert, wenn Du Elementarschäden mit abgesichert hast.

Die Kasko schützt Dein Auto

Wenn Dein Auto oder Motorrad bei einer Überschwemmung beschädigt wird, deckt eine Teilkasko das ab. Bei einem Totalschaden zahlt sie i. d. R. den Zeitwert. Du hast eine Neuwertentschädigung abgeschlossen? Dann bekommst Du für einen gewissen Zeitraum den Neupreis ausbezahlt.

Achtung: Wenn Du die realistische Möglichkeit hattest, Dein Auto oder Motorrad in Sicherheit zu bringen, verweigern viele Ver­si­che­rungen die Leistung, zumindest teilweise. Außer Dein Vertrag schließt die Einrede der groben Fahrlässigkeit aus. Diese Klausel solltest Du sowieso in Deinem Vertrag haben, egal ob bei Teil- oder Vollkasko.

Fährst Du in eine Überschwemmung hinein, greift nur eine Vollkaskoversicherung. Sie kann die Zahlung ganz oder teilweise verweigern, wenn Du absehen konntest, dass die Straße unbefahrbar ist – außer Du hast die Klausel zur groben Fahrlässigkeit.

Generell gilt: Mach vor dem Aufräumen Fotos oder Videos von allen Schäden, egal ob am Haus, Deinem Fahrrad oder Deinem Auto. Die kannst Du Deinem Versicherer dann vorlegen.

Bei Sturmflut schützt keine Ver­si­che­rung Dein Haus

Bei Schäden durch eine Sturmflut bist Du nicht nur machtlos der Natur gegenüber, auch die Ver­si­che­rung zahlt i. d. R. nicht für Schäden an Deinem Haus oder Hausrat. Sturmfluten sind bei Wohngebäude- und Hausratversicherung normalerweise ausgeschlossen und nur in Sonderfällen abgedeckt.

Du bist nicht sicher, welche Ver­si­che­rungen Du für Dein Eigenheim brauchst? Wie Du Deine eigenen vier Wände richtig schützt, erfährst Du in unserem Ratgeber.

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