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Wer die Heizungsförderung jetzt auch bekommen kann

Du hast ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, ein Mehr­fa­mi­lien­haus oder bist Teil einer Eigentümergemeinschaft? Dann kannst ab sofort auch Du beim Heizungstausch viele 1.000€ aus der neuen Kfw-Heizungsförderung bekommen.

Sandra Duy
Finanztip-Expertin für Energetische Sanierung

Du bist private Eigentümerin oder Eigentümer eines Mehr­fa­mi­lien­hauses oder eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung? Dann kannst auch Du seit dem 28. Mai die Heizungsförderung KfW 458 beantragen. Dank einer Übergangs­regelung geht das auch, wenn Deine Heizung schon seit dem 29.12.2023 eingebaut wurde. Auch Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft­en mit Gemeinschaftseigentum (also einer Zentralheizung) können jetzt den Antrag stellen. Wie viel Zuschuss Du Dir holen kannst, liest Du in unserem Ratgeber zur Heizungsförderung

Du willst Dein Haus allgemein energetisch sanieren? In unserem Buch Energetisches Sanieren: Einfach erklärt geben wir Dir einen Überblick, worauf Du achten sollest. 

Von Amelie Junk

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