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Tipps & Tricks

Wer zahlt bei Extremwetter?

Wetterphänomene wie Tornados gibt es mittlerweile auch in Deutschland. Hier erfährst Du, wann Dein Haus bei extremem Wetter abgesichert ist – und wann nicht.

Henriette Neubert
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Starkregen, Waldbrände durch Dürre und sogar Tornados – auch in Deutschland treten immer wieder Wetterextreme auf und sorgen für Schäden. Aber: Wann zahlt welche Ver­si­che­rung – und wann zahlt gar keine?

Starkregen und Überschwemmung: Egal, ob Dein Haus durch Starkregen oder einen über die Ufer getretenen Fluss unter Wasser steht – damit Du bei Schäden durch Überschwemmung geschützt bist, musst Du Dich extra gegen Elementarschäden absichern. Ohne diesen Zusatz schützt Dich die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung in so einem Fall nicht.

Das gilt auch bei der Hausratversicherung. Läuft z. B. Dein Keller bei Starkregen voll, ist Dein dort abgestelltes E-Bike nur versichert, wenn Du Elementarschäden mit abgesichert hast. Bei Schäden durch Erdbeben, Lawinen oder Vulkanausbrüche musst Du ebenfalls gegen Elementarschäden abgesichert sein.

Waldbrand: Wenn Dein Haus durch einen Waldbrand beschädigt oder sogar zerstört wird, zahlt Deine Feuerversicherung. Das ist nicht nur in heißen Regionen wie z. B. in Spanien eine Gefahr. So hat es kürzlich in Brandenburg Waldbrände gegeben.

Extra absichern musst Du Dich gegen solche Feuer aber nicht. Am Ende ist der Waldbrand eben auch „nur“ ein Brand. Du bist hier über Deine Wohngebäudeversicherung geschützt, die Feuerversicherung ist ein Standardbaustein.

Bei der Hausratversicherung gilt das auch. Die zahlt aber nur für die beweglichen Dinge in Deinem Haushalt, z. B. für Dein Sofa oder den Fernseher. Deine Einbauküche ist hier ein Sonderfall: Für sie ist oft die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zuständig.

Tornado: Klingt zwar unrealistisch, erst kürzlich hat es in Köln-Pesch bei einem Unwetter aber einen Tornado gegeben. Der zählt bei Deiner Wohngebäude- und Deiner Hausratversicherung aber einfach als Sturm – und Du bist standardmäßig ab Windstärke 8 abgesichert.

Wichtig: Fällt durch den Tornado (oder z. B. auch durch Blitzschlag) ein Baum auf Deinem Grundstück auf ein Haus, deckt das Deine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ab. Fällt ein Baum auf Deinem Grundstück um und beschädigt nichts, musst Du das Wegräumen selbst bezahlen. Falls der Baum schon abgestorben war, zahlt diese Ver­si­che­rung generell nicht. Und wenn ein fremder Baum auf Dein Haus fällt? Ist es der vom Nachbarn, muss er sich kümmern, von öffentlichem Grund ist die Kommune zuständig. Unser Tipp: Melde das trotzdem Deiner Ver­si­che­rung, die kümmert sich dann um alles.

Sturmflut: In diesem Fall bist Du nicht nur machtlos der Natur gegenüber, auch die Ver­si­che­rung zahlt nicht. Sturmfluten sind immer ausgeschlossen, egal ob Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Und das, obwohl z. B. Hamburg inzwischen gut auf Sturmfluten vorbereitet ist und die Schäden meist gering ausfallen.

Du willst auch Dein Rad absichern? Wann sich das lohnt, haben wir hier für Dich zusammengefasst.

 

 

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