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Tipps & Tricks

Wie Du in den Urlaub kommst – trotz Flugchaos

Flugausfälle und Verspätungen – an den Flughäfen ist aktuell die Hölle los. Aber wenn Du Deine Rechte als Fluggast kennst, kannst Du Dir wenigstens Geld zurückholen.

Max Mergenbaum
Finanztip-Experte für Reise

Du hast es sicher schon mitbekommen: Wenn Du mit dem Flugzeug aktuell in den lang ersehnten Sommerurlaub reisen willst, musst Du mit Einschränkungen rechnen: Airlines wie Lufthansa, Eurowings und Easyjet streichen viele Flüge in den Sommermonaten, und es kommt haufenweise zu heftigen Verspätungen. Warum? Nach zwei Jahren Pandemie fehlt es überall an Personal, von der Gepäckabfertigung am Boden bis zum Begleitpersonal an Bord.

Damit Du auf alle Eventualitäten vorbereitet bist, hier ein Überblick darüber, welche Ansprüche du bei Ärger mit Deinem Flug hast: 

Fall 1: Dein Flug wird gestrichen
„Flug annulliert“ – Der wohl schlimmste Text auf der Anzeigetafel. Jetzt hast Du die Wahl: Entweder Du lässt Dich von der Airline auf einen anderen Flug umbuchen oder Dir den Ticketpreis erstatten. Einen Gutschein musst Du nicht annehmen. Kann Dir die Fluggesellschafft erst einen Flug am nächsten Tag anbieten, muss sie die Kosten für Hotel und Transfer dorthin übernehmen.

Findest Du selbst eine bessere Flugverbindung, lohnt sich die Erstattung. Für Deine Recherche nutzt Du am besten eine gute Flug­such­maschine wie Kayak, Momondo oder Swoodoo.

Fall 2: Dein Flug kommt verspätet am Ziel an
Hast Du „Glück“ und Dein Flug verspätet sich nur, gilt: Ab 3 Stunden steht Dir eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung zu. Die gilt für alle Flüge, die in einem EU-Land starten. Landest Du nur in der EU, gelten die Fluggastrechte nur, wenn die Airline ihren Sitz in einem europäischen Mitgliedsstaat hat. Ob Du einen Anspruch hast, hängt u.a. davon ab, wie stark Dein Flug verspätet ist. Zwischen 250 und 600€ sind möglich. 




Nutz aber am besten unseren Fluggastrechner, um zu prüfen, was in Deinem Fall gilt. Übrigens: Du kannst Dir Dein Geld auch noch bis zu 3 Jahre später zurückholen.

Fall 3: Das Flug- oder Bodenpersonal streikt
Personalmangel – und dann auch noch Streik? Kann leider vorkommen. Auch in so einem Fall gilt: Du kannst zwischen Ersatzflug und Erstattung wählen. Ob es aber eine Entschädigung gibt, hängt vom Einzelfall ab.

So kommst Du an Deine Entschädigung:
Wende Dich mit unserem Mus­ter­schrei­ben an die Airline. Du findest es auf unserer Website.

Was Du selbst gegen das Chaos tun kannst:
Sei Dir bewusst: Gepäckabfertigung und Sicherheitscheck können aktuell viel länger dauern, als Du es gewohnt bist. Benutz den Online-Check-in am Tag vor Deinem Flug und sei früh am Flughafen (achte auf die Emp­feh­lung von Flughafen und Airline).  Am besten reist Du – wenn möglich - nur mit wenig Hand­gepäck. Auf diese Weise hilfst Du mit, die Wartezeit am Flughafen zu verkürzen.
 

vhi

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