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Tipps & Tricks

Wie Du an den Rabatt durch die Preisbremsen kommst

Ab diesem Jahr greifen die Preisbremsen bei Strom, Gas und Wärme – für Januar und Februar rückwirkend. Wie Du an den Rabatt kommst und warum Mieter oft länger warten müssen.

Benjamin Weigl
Finanztip-Experte für Energie

Um die Entlastung durch die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse zu bekommen, musst Du selbst nicht aktiv werden. Sobald Du in Deinem Liefervertrag mehr als die jeweilige Preisbremse zahlst (Arbeitspreis pro kWh: Strom 40 ct, Gas 12 ct, Wärme 9,5 ct), wirkt die Kostenbremse automatisch. Ab März muss Dein Anbieter Deinen monatlichen Abschlag dann automatisch verringern. Außerdem bekommst Du im März einmalig die rückwirkende Entlastung für Januar und Februar.

Sonderfall für Mieterinnen und Mieter
Dein Vermieter muss Deine monatliche Zahlung für Gas, Wärme oder Strom (z. B. Wär­me­pum­pe) ebenfalls ab März nach unten korrigieren, wenn Du 2022 einen neuen Mietvertrag geschlossen hast oder sich Deine Vorauszahlung seit 1.1.2022 erhöht hat. In allen anderen Fällen gibt Dein Vermieter Deine Entlastung erst mit der Be­triebs­kos­ten­ab­rech­nung für 2023 weiter, die Du 2024 erhältst.

Wie hoch ist Dein Rabatt?
Diese Frage muss Dir Dein Anbieter schriftlich noch vor dem 1. März beantworten. In dem Schreiben muss stehen, wie viele Kilowattstunden entlastet werden, wie viel Geld Du dadurch auf’s Jahr gerechnet sparst, wie hoch Dein bisheriger Monatsabschlag war und wie hoch der neue, rabattierte Abschlag ausfällt.

Die Preisbremse für Gas und Wärme gilt für 80% der Prognose für Deinen Jahresverbrauch, die Deiner Abschlagszahlung im September 2022 zugrunde lag. Lag der erwartete Jahresverbrauch damals zum Beispiel bei 10.000 kWh, weil Du im Jahr zuvor (2021) so viel verbraucht hattest, wird Deine Preisbremse in 2023 für 8.000 kWh gelten.

Auch die Strompreisbremse gilt für 80% der Prognose für ein Jahr – allerdings immer für die aktuelle Prognose. Der September 2022 spielt dabei keine Rolle mehr, das wurde im Gesetz nachträglich geändert. Die Prognose, was Du in einem Jahr verbrauchst, erstellt Dein Stromlieferant mit dem Netzbetreiber einmal jährlich. Basis ist, was Du im Vorjahr verbraucht hast. Unter Umständen kann deshalb bei der Strompreisbremse auch Dein Jahresverbrauch 2022 die Grundlage bilden.

Was, wenn Du jetzt noch einen höheren Abschlag zahlen sollst?
Erhöht Dein Anbieter zum 1. Februar seine Preise und damit auch Deinen Abschlag, kannst Du einfach abwarten. Im März wirst Du dafür rückwirkend entlastet. Möchtest Du aber keinen teuren Februar-Abschlag zahlen, da Dein Abschlag wegen der Preisbremse ab März ohnehin sinken wird, kannst Du den Abschlag bei vielen Anbietern online anpassen. Oder Du teilst Deinem Anbieter auf anderem Weg mit, dass Du im Februar noch einmal den „alten“ Abschlag zahlen möchtest – da ab März sowieso die Preisbremse gilt.

Wie viel Geld sparst Du dank der Preisbremsen? Hier geht’s zu unseren Rechnern.

(bwe)

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