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Tipps & Tricks

Wie viel kostet ein Ehevertrag?

Du und Dein Partner überlegen, einen Ehevertrag zu schließen? Dann könnten diese Kosten auf Euch zukommen.

Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Ein Ehevertrag ist kein einfaches Thema. Wer will schon vor der Hochzeit daran denken, was passiert, falls man wieder auseinander geht? Trotzdem schadet es nicht, wenn Ihr Euch mal mit dem Thema beschäftigt. 

Mit diesen Kosten solltet Ihr bei einem Ehevertrag rechnen: 
Was Ihr für einen Ehevertrag zahlen müsst, hängt davon ab, ob Ihr nur zu einem Notar geht oder auch einen Rechtsanwalt wollt. In vielen Fällen reicht ein Notar – er berät Euch neutral und bei ihm sind die Beratung und das Verfassen des Vertrags unabhängig von Schwierigkeit oder Aufwand in der Beurkundungsgebühr enthalten.  

Die Gebühren hängen vom Geschäftswert Eures Ehevertrags ab. Der Geschäftswert ist einfach die Summe Eurer beiden Vermögen (abzgl. Schulden). Die Summe nennt man auch Reinvermögen. 

Hier mal eine Übersicht zu den Gebühren: 


Außerdem kommen noch Auslagen wie Porto-, Schriftstück- oder Telefonkosten und die Mehrwertsteuer von 19% drauf. 

So viel müsst Ihr dann letztlich zahlen: 
Nehmen wir mal an, Ihr verfügt über ein Reinvermögen von 80.000€. Eine einfache Gebühr beläuft sich bei diesem Geschäftswert auf 219€. Aber aufgepasst: Für die Beratung und die Beurkundung zusammen stellt der Notar eine doppelte Gebühr in Rechnung, also 438€. Dazu kommen die Auslagen und Mehrwertsteuer, sodass Ihr um die 530€ zahlen müsst. 

Je früher Ihr einen Ehevertrag schließt, desto günstiger ist es – vorausgesetzt, Ihr habt am Anfang Eurer Ehe noch kein (großes) Vermögen. 

Übrigens: Wenn Ihr Euch nach der Beratung doch gegen den Vertrag entschließt, müsst ihr nur die einfache Gebühr zahlen. In unserem Beispiel von eben also 219€ + Auslagen und Mehrwertsteuer. 

Und wie sieht’s mit dem Rechtsanwalt aus? 
Falls es bei Euch doch Komplizierteres zu klären gibt und Ihr Euch für einen Rechtsanwalt entscheidet, müsst Ihr Euch neben den Notarkosten auf diese Gebühren einstellen:


Die einfache Gebühr wird in dem Fall mit einem Gebührensatz zwischen 0,5 und 2,5 multipliziert – das kommt ganz auf den Einzelfall an. Im Schnitt liegt er bei 1,5. Im Vergleich zu den Notarkosten allein ist das offensichtlich um einiges mehr. Überlegt Euch also gut, ob Ihr den Rechtsanwalt wirklich braucht. 

Ob Ihr einen Ehevertrag überhaupt braucht oder nicht, müsst Ihr selbst entscheiden. Für wen er ein absolutes Muss ist und was man damit regeln kann, erfährst Du hier.

(aju/vsc)

Von Finanztip-Redaktion, und Amelie Junk

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