Beispiel 1: Reiseabbruch? – Nicht wirklich!
Beim Abschluss einer Reiseabbruch-Versicherung gehst Du davon aus, dass Deine Versicherung einspringt, wenn Du die Reise nicht wie geplant fortsetzen kannst.
Während Corona gab es Streit zwischen Versicherern und Reisenden auf Kreuzfahrtschiffen, die sich mit Corona infiziert hatten. Die Reisenden mussten auf dem Schiff in Quarantäne und waren deshalb der Meinung, dass ein Reiseabbruch vorlag. Die Versicherer argumentierten dagegen, dass ein gültiger Reiseabbruch voraussetze, dass die Reisenden nach Hause zurückkehren mussten – sie waren aber während der Quarantäne auf dem Schiff und konnten die Kabine und das Essensangebot weiter nutzen.
In vielen Corona-Fällen zeigten sich die Versicherer letztlich kulant – aber darauf kannst Du in so einem Fall nur hoffen. Schau also, dass Du Deine Bedingungen und die genauen Definitionen in Deinem Vertrag wirklich kennst. In welchen Fällen Betroffene das Geld erstattet bekommen können, liest Du im Ratgeber.
Beispiel 2: Achtung beim Auto-Schaden
Du denkst, Du machst alles richtig und vergleichst auf Verivox, Check24 und Co., ob sich ein Wechsel Deines Kfz-Versicherungsvertrags lohnt. Aber Achtung, wenn Du mal einen Schaden hattest: Dann kann es nämlich sein, dass Du bei Deinem alten Versicherer in einer Sondereinstufung für eine günstigere Schadenfreiheitsklasse steckst – und die kannst Du nicht mit zum neuen Versicherer nehmen. Vergleichst Du jetzt falsch aufgrund dieser Sondereinstufung und nicht mit Deiner tatsächlichen Schadenfreiheitsklasse, werden Dir auf den Vergleichsseiten zu günstige Tarife angezeigt, die Du so gar nicht bekommst.
Prüf also Deine tatsächliche Schadenfreiheitsklasse vorab und guck nach, was laut Vertrag gilt, wenn Du den Versicherer wechselst.
Beispiel 3: Korrekte Gesundheitsangaben gemacht?
Verlass Dich z. B. bei Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nicht auf Dein Gedächtnis, was die Gesundheitsfragen angeht. Viele Anträge in der BU werden beispielsweise abgelehnt, weil eine anzeigepflichtige Krankheit vorab nicht angegeben wurde. Dabei reicht es nicht einfach, Deinen Hausarzt anzugeben oder eine Schweigepflichtentbindungserklärung beizufügen. Am besten holst Du Dir vor Abschluss Deiner BU all Deine Patientenakten aus dem abgefragten Zeitraum ein und lässt Dir Zeit bei der Beantwortung der Fragen. Wenn’s ums Beantragen der BU-Rente geht, solltest Du außerdem einen Anwalt oder eine Anwältin zu Rate ziehen.
Gleiches gilt übrigens für die Tierkrankenversicherung: Achte schon beim Abschluss auf die Ausschlüsse und gib Vorerkrankungen nach bestem Wissen an.
Welche Versicherungen wir Dir grundsätzlich empfehlen und welche nicht, liest Du hier. Unser Rat: Schau vorm Abschluss trotzdem immer nochmal genau hin, ob die Versicherungsbedingungen Deinen konkreten Fall im Zweifel überhaupt abdecken.