1. Geflüchtete bei Dir aufnehmen
Eine Unterkunft für Geflüchtete kannst Du auf unterkunft-ukraine.de anbieten. Für eine Dauer von 6-8 Wochen musst Du Deine Vermieterin darüber auch nicht informieren. Wenn Du Deine Unterkunft länger anbieten willst, musst Du eine Erlaubnis für eine Untervermietung einholen. Musterschreiben gibt’s z.B. beim Berliner Mieterverein.
2. Registrierung und Anträge
Aktuell bekommen ukrainische Geflüchtete in der EU einen vorübergehenden Schutz. Dafür brauchen sie keinen Asylantrag – aber einen Aufenthaltstitel. Den können sie bei der Ausländerbehörde beantragen, vielleicht kannst Du sie ja dorthin begleiten. Ukrainer mit biometrischem Pass dürfen sich 90 Tage ohne Visum in der EU aufhalten. Aber auch alle anderen können sich etwas Zeit lassen: Wer seit dem 24. Februar eingereist ist, hat bis zum 23. Mai Zeit – vorausgesetzt die Frist wird nicht verlängert.
Hast Du noch weitere Fragen? Dann schau doch mal auf diese Webseite vom Bundesinnenministerium – hier gibt’s Antworten auf Deutsch und Ukrainisch.
3. Geld und Medizin
Der Umtausch von ukrainischem Bargeld ist aktuell kaum möglich und Abhebungen mit ukrainischen Bankkarten klappen oft nicht. Ein deutsches Bankkonto macht also auf alle Fälle Sinn. Banken müssen jeder Person mindestens ein Basiskonto anbieten. Dafür brauchen Geflüchtete keinen festen Wohnsitz, sondern nur eine ukrainische „Identity Card“ bzw. einen Reisepass.
Übrigens: Geflüchtete aus der Ukraine haben auch Anspruch auf medizinische Versorgung. Mehr Infos gibt’s beim Bundesgesundheitsministerium.
4. Kostenlose Bahntickets und SIM-Karten
Geflüchtete können kostenlos mit Bus und Bahn einreisen, dafür reicht ein ukrainischer Ausweis oder ein Aufenthaltstitel. Die Deutsche Bahn stellt ukrainischen Staatsbürgern für die kostenlose Weiterreise in den DB-Reisezentren ein „helpukraine”-Ticket aus.
Telekom, O2 und Vodafone geben SIM-Karten für Geflüchtete in eigenen Shops oder in öffentlichen Stellen (Bahnhöfen und lokalen Hilfsorganisationen) aus. Damit kann man kostenlos telefonieren, SMS schreiben und surfen, auch in die Ukraine.
5. Arbeiten in Deutschland
Mit Aufenthaltstitel dürfen Geflüchtete in Deutschland arbeiten – die Erlaubnis dafür wird direkt in den Aufenthaltstitel miteingetragen, auch wenn noch kein Job in Aussicht ist. Plattformen mit Stellenangeboten für Ukrainer und Ukrainerinnen gibt’s bei "Handbook Germany".
6. Sicher spenden
Warme Babykleidung, Isomatten, Schlafsäcke – alles hilft. Aber denk dran, dass Sachspenden immer erst gesichtet, sortiert und eingelagert werden müssen – das kostet Zeit und Geld, vor allem bei Kleinstspenden. Am besten spendest Du Geld, denn davon können gezielt die Dinge gekauft werden, die grade gebraucht werden.
Wie Du sicher spendest
7. „Startkapital“ – Der neue Finanztip-Podcast
Unsere Kollegen Valeria und Dima wissen, wie es ist, neu in Deutschland zu sein. Sie sind selbst erst vor ein paar Jahren hierhergekommen und mussten sich mit der deutschen Bürokratie rumschlagen. Im neuen Podcast „Startkapital“ geben sie nützliche Tipps und ihre eigenen Erfahrungen an Expats und Geflüchtete weiter - in einfachem Deutsch mit allen Infos und Begriffen zum Nachlesen. Hör doch mal rein und teile den Podcast mit allen, die ihn brauchen könnten!
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vhi