Zugewinnausgleich: So wird Euer Vermögen aufgeteilt


Bei einer Scheidung zählt bezüglich der Aufteilung des Vermögens nicht einfach, wem das Konto gehört oder wer mehr verdient hat. Entscheidend ist, wie stark Euer Vermögen während der Ehe gewachsen ist. Genau das regelt der Zugewinnausgleich.
Habt Ihr einen Ehevertrag geschlossen, gilt dagegen das, was Ihr dort vereinbart habt. Ihr könnt zum Beispiel festlegen, dass der Zugewinnausgleich gar nicht stattfindet oder anders berechnet wird. So ist es möglich, bestimmte Vermögenswerte außen vor zu lassen – etwa ein Unternehmen oder eine Immobilie. Auch eine feste Abfindungssumme könnt Ihr im Voraus festlegen.
Ohne Ehevertrag lebt Ihr in aller Regel im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dann bleibt zwar grundsätzlich jeder Eigentümer seines Vermögens. Aber der Vermögenszuwachs während der Ehe wird im Fall der Scheidung miteinander verrechnet. In der Praxis sind hier also Kontoauszüge, Depotauszüge sowie bei Immobilien ein Auszug aus dem Grundbuch und ein Wertgutachten relevant. Aber auch Versicherungen, die zur Vermögensbildung dienen, wie z. B. eine Kapitallebensversicherung werden berücksichtigt. Schulden können abgezogen werden.
Zuerst geht es darum, genau den Vermögenszuwachs bzw. Zugewinn während der Ehe für Euch beide festzulegen. Dafür kannst Du von Deinem Partner Auskunft über sein Vermögen verlangen. Für die Berechnung zählt nicht der Scheidungstermin. Maßgeblich ist der Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird.
Dann zieht Ihr den geringeren Zugewinn des einen vom größeren des anderen ab. Bei demjenigen, der mehr erwirtschaftet hat, bleibt ein Überschuss. Die Hälfte davon muss er als Zugewinnausgleich an den anderen zahlen. Am besten versucht Ihr, Euch auf eine feste Summe zu einigen. Das spart oft viel Geld für Anwälte und Gericht. Wenn größere Vermögen, Immobilien oder geerbtes Eigentum im Spiel sind, lohnt sich rechtliche Beratung.
Ein einfaches Beispiel: Hattest Du bei der Heirat 10.000 € und bei der Scheidung 40.000 €, liegt Dein Zugewinn bei 30.000 €. Hat Dein Ex-Partner in derselben Zeit nur 10.000 € Zugewinn erzielt, beträgt die Differenz 20.000 €. Davon steht ihm dann die Hälfte zu, also 10.000 €.
Wichtig: Es ist nicht von Bedeutung, wer während der Ehe was gezahlt hat, auch wenn Paare oft darüber streiten. Ebenso uninteressant ist, wer von Euch mehr verdient hat als der andere.
Erbschaften und Schenkungen werden besonders behandelt. Sie werden dem Anfangsvermögen zugerechnet und sollen deshalb grundsätzlich nicht zwischen Euch aufgeteilt werden. Steigt ihr Wert aber während der Ehe, kann genau dieser Wertzuwachs beim Zugewinnausgleich zählen.
Das spielt vor allem bei Immobilien eine große Rolle. Erbst Du etwa ein Haus und es wird im Lauf der Ehe deutlich mehr wert, dann kann dieser Mehrwert in den Zugewinn fallen.
Damit der Zugewinnausgleich tatsächlich vollzogen wird, muss einer von Euch einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht stellen. Wenn Du einen Ausgleich willst, musst Du eine konkrete Geldsumme nennen. Du kannst von dem anderen also nicht verlangen, dass er Dir einen bestimmten Gegenstand überträgt.
Mehr Details zu dem Thema liest Du in unserem Ratgeber zum Zugewinnausgleich.
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