ELStAM Das bringt die elektronische Lohnsteuerkarte

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, kurz Elstam, haben die Lohnsteuerkarte ersetzt.
  • Zum Datensatz gehören Deine Steuerklasse, die Zahl Deiner Kinderfreibeträge, ob Du Kirchensteuer zahlst und gegebenenfalls Dein Freibetrag.
  • Dein Arbeitgeber kann Deine Daten elektronisch abrufen. Die beim Bundeszentralamt für Steuern gespeicherten Informationen sind verbindlich.

So gehst Du vor

  • Bei einem Jobwechsel musst Du keine Lohnsteuerkarte mehr abgeben. 
  • Du musst dann nur noch Deine Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer, Dein Geburtsdatum und möglicherweise einen Lohn­steuer­freibetrag angeben. 

Seit 2013 hat die alte Lohnsteuerkarte aus farbigem Karton endgültig ausgedient: Arbeitgeber oder Arbeitgeberin sowie das Finanzamt stützen sich seit dem auf die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, kurz Elstam. Dieses Verfahren ist praktisch eine elektronische Lohnsteuerkarte.

Was bedeutet Elstam für Arbeitnehmer?

Elstam hat vor allem für Unternehmen zu organisatorischen Änderungen geführt. Es bringt allerdings auch für Dich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer Veränderungen mit sich: Wenn sich Deine Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern, ist zum Beispiel nicht mehr das Einwohnermeldeamt, sondern das Finanzamt Deines Wohnorts dafür zuständig.

Willst Du die Steuerklasse wechseln oder einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen, musst Du Dich nun ebenfalls an das Finanzamt wenden. Änderungen melderechtlicher Daten hingegen, zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- oder -austritt, musst Du aber nach wie vor durch das Einwohnermeldeamt vornehmen lassen.

Welche Lohnsteuerabzugsmerkmale gibt es?

Bei den Elstam handelt es sich um die Informationen, die früher auf der Vorderseite Deiner Lohnsteuerkarte aus Karton zu finden waren:

Diese Daten sind beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert und können vom Arbeitgeber per Computer abgerufen werden. Für die Arbeitgeberin sind grundsätzlich nur noch die elektronisch gespeicherten Daten verbindlich. Sie sind für die Dauer des Arbeitsverhältnisses von ihr anzuwenden.

Änderungen, beispielsweise ein Wechsel der Steuerklasse der Arbeitnehmerin, stellt die Finanzverwaltung dem Arbeitgeber zur Verfügung. Mit der entsprechenden Software können nicht nur Daten abgerufen werden, sie aktualisieren sich nach Änderungen auch automatisch. 

Um die Elstam seiner Angestellten abrufen zu können, müssen sich Unternehmen für das Elster-Online-Portal registrieren. In der Regel besteht eine solche Anmeldung schon, weil dieser Weg für die Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen bereits seit Längerem gesetzlich vorgeschrieben ist. Werden diese Aufgaben durch einen Steuerberater, eine Steuerberaterin oder einen anderen Dienstleister wahrgenommen, erfolgt der Abruf der Daten über dessen Registrierung. In diesen Fällen ist die Registrierung des Unternehmens nicht erforderlich.

Helfer für die Steu­er­er­klä­rung

Was musst Du beim Jobwechsel beachten?

Wenn Du eine neue Stelle antrittst, brauchst Du zu Beginn Deiner neuen Firma nur folgende Informationen geben:

Mithilfe dieser Angaben kann Dein neuer Arbeitgeber oder Deine neue Arbeitgeberin Dich in der Elstam-Datenbank anmelden. Daraufhin erhält er vom Bundeszentralamt für Steuern eine sogenannte Anmeldebestätigungsliste mit Deinen aktuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Damit kann Dein neues Unternehmen den individuellen Lohnsteuerabzug für Dich vornehmen.

Wer die Daten abrufen kann

Nur Dein aktueller Hauptarbeitgeber ist zum Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale berechtigt. Arbeitest Du für weitere Firmen, können auch diese die für die Lohnsteuerberechnung notwendigen Daten abrufen. Ihnen steht aber nur ein Teil der Elstam zur Verfügung, nämlich der mögliche Abzug von Kirchensteuer, gegebenenfalls ein Freibetrag und die Steuerklasse 6, die Du automatisch für jede Firma außer dem Hauptarbeitgeber zugewiesen bekommst.

Du selbst kannst in einer Positivliste festlegen, welchem Deiner Unternehmen Deine Daten zum Abruf bereitgestellt werden und welche davon teilweise oder ganz ausgeschlossen sein sollen. So kannst Du sicherstellen, dass nur das über Dich bekannt wird, was Deine Firma auch tatsächlich für Deine Lohnabrechnung braucht. Einen Antrag musst Du beim für Dich zuständigen Finanzamt stellen.

Wie kannst Du Dein Auskunftsrecht nutzen?

Auskünfte darüber, welche Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale beim Bundeszentralamt für Steuern für Dich gespeichert sind und welche Arbeitgeber sie in den letzten zwei Jahren abgerufen haben, erhältst Du im Elster-Onlineportal (Mein Elster, weitere Informationen bekommst Du in unserem Ratgeber Elster). Dazu musst Du zwecks Registrierung Deine Steuer-ID eingeben.

Du findest Deine Daten meistens auch auf Deiner Gehaltsabrechnung, sodass Du die Informationen abgleichen kannst. Darüber hinaus kannst Du Auskünfte bei Deinem zuständigen Finanzamt einholen.

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Autoren
Udo Reuß

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