Ausgabe 25/2014 vom 11. Dezember 2014
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Liebe Leserinnen und Leser,
wir schreiten rasch auf das Ende des Jahres zu, jetzt wird es Zeit. Zeit, die Förderung für den Riester-Vertrag abzuholen. Zeit, mit einigen cleveren Entscheidungen die Steuerrückzahlung für 2014 zu einem Fest zu machen. Und natürlich Zeit, endlich die Kreditgebühren für Ihre Darlehen der vergangenen zehn Jahre von der Bank zurückzuholen, wenn Sie das noch nicht getan haben sollten. Es ist also an der Zeit, das Jahr 2014 mit einem runden Finanztip-Plus abzuschließen. Ich habe vor dem Wochenende zum Beispiel noch schnell einen Handwerker beauftragt und bezahlt, um Steuern für dieses Jahr zu sparen.
Dieser Newsletter steht unter dem Thema Jahresendspurt. Den wollen wir Ihnen so leicht wie möglich machen. Die Rückforderung unzulässiger Kreditgebühren ist dabei eines der besonders dringlichen Themen:
Ein Brief sichert Ihnen die Kreditgebühren
Wie lässt sich nun kurz vor den Weihnachtstagen noch sicherstellen, dass Ihre Ansprüche nicht verjähren? Unser Team hat die Verbände der privaten Banken, der Sparkassen und der Volks- und Raiffeisenbanken durchtelefoniert, damit Sie das nicht mehr machen müssen. Die Lösung ist einfach: Schicken Sie jetzt unseren Musterbrief an Ihre Bank und fordern Sie die Kreditgebühren plus Zinsen vor allem für die Kredite von 2005 bis 2011 zurück. Senden Sie gleichzeitig eine Kopie Ihrer Unterlagen an die für Sie zuständigen Ombudsleute. Mit dem Eingang dieses Schreibens haben Sie in jedem Fall die Frist gewahrt, egal wie die Bank antwortet. Die Kontaktdaten der Ombudsleute finden Sie hier. Mehr als eine Million Menschen haben schon Informationen bei Finanztip abgerufen, um die Kreditgebühren zurückzuerhalten. Die Targobank hat uns auf mehrfache Nachfrage übrigens schließlich versichert, dass Kunden berechtigte Rückforderungen erstattet bekommen und dass die Ansprüche nicht verjähren, wenn die Forderungen bis zum 31. Dezember schriftlich bei der Bank eingehen.
TIPP: Mit dem Zinsrechner der Website basiszinssatz.de können Sie einfach die Ihnen zustehenden Zinsen ermitteln und in den Musterbrief eintragen. Zum Ratgeber
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Mehr als 400 Euro Rundfunkgebühr zurückfordern
Nicht nur die Banken ziehen zuweilen mehr ein, als ihnen zusteht. Auch den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten passiert das. Seit 2013 muss nur noch ein Rundfunkbeitrag je Haushalt gezahlt werden, egal, wie viele Menschen dort zusammenleben. Viele Radiohörer, Fernsehzuschauer und Internetnutzer haben das für sich noch nicht überprüft. Sie entrichten weiter Beiträge, obwohl sie das gar nicht mehr müssten. Das Geld können sie für 2013 und 2014 zurückfordern. Die Frist für beide Jahre endet am 31. Dezember – es geht dabei um insgesamt 431,52 Euro.
TIPP: Mit unserem Musterschreiben erhalten Sie Ihr Geld zurück. Zum Ratgeber
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Hunderte Euro Riester-Förderung sichern
Immer noch gibt es Hunderttausende von Riester-Sparern, die schlicht vergessen, ihre Zulage abzurufen. Bis zum 31. Dezember können Sie sich sogar noch die Förderung für 2012 sichern. Beauftragen Sie am besten Ihren Anbieter, einen Dauerzulagenantrag bei der Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu stellen, um nie mehr eine Frist zu verpassen. Bis zu 154 Euro Grundförderung und bis zu 300 Euro Förderung je Kind kann jeder Riester-Sparer erhalten.
TIPP: Gute Riester-Verträge sind grundsätzlich eine der besten Möglichkeiten zur zusätzlichen Altersvorsorge. Die richtigen Angebote finden Sie in unserem Ratgeber "Riester". Zum Ratgeber
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Nebenkosten vor Jahresende abrechnen
Ein bisschen mehr Arbeit macht die Mietnebenkostenabrechnung. Ich weiß das, ich bin selbst Vermieter und muss das jedes Jahr tun. Wenn Sie als Vermieter – es gibt mehrere Millionen in diesem Land – die Abrechnung für 2013 immer noch nicht gemacht haben, sollten Sie sich sputen. Nachforderungen, weil der Mieter mehr Heizkosten verursacht hat oder die Müllabfuhr teurer wurde, können Sie für 2013 nur noch bis Ende Dezember 2014 stellen.
TIPP: Wer als Mieter seine Abrechnung zu spät bekommt, braucht nicht nachzahlen. Zum Ratgeber
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Preiswert in die Weihnachtsferien
Wenn Sie wie ich in den Weihnachtsferien verreisen wollen, dann wird es Zeit, sich um die Tickets zu kümmern. Egal, ob Sie mit der Bahn, dem Flugzeug oder dem Fernbus zu Ihren Verwandten oder einfach in den Süden fahren wollen: So langsam sollten Sie buchen. Fluglinien und Fernbusse ziehen die Preise nämlich gern an, wenn die Nachfrage über Weihnachten steigt. Ein Ticket für die Strecke Berlin-München ist für den Fernbus schon ab 13 Euro zu haben, bei der Bahn ab 29 Euro. Günstige Fernbusse finden Sie bei busliniensuche.de, günstige Flüge zum Beispiel bei Skyscanner*.
TIPP: Auf der Vergleichsseite buslininensuche.de gibt es oft noch Sparpreistickets der Bahn, wenn die Bahn selbst keine mehr anbietet. Zum Ratgeber
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Für die, die noch mehr sparen wollen, haben wir unten noch weitere Tipps. Zum Abschluss finden Sie wie gewohnt eine Zusammenstellung unserer beliebtesten Empfehlungen.
Herzlichen Gruß, Ihr
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