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Nr. 47 / 2018 – 23. November |
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Ausgaben clever zum Jahreswechsel planen: So sparen Sie Steuern!
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| Was Sie bis zum Jahreswechsel tun sollten, um Steuern zu sparen
Das Steuerrecht arbeitet viel mit Pauschalen und Höchstsätzen. Deswegen kann es einen großen Unterschied machen, ob Sie große Ausgaben etwa für Computer oder eine Renovierung noch in diesem Jahr machen – oder diese aufs nächste Jahr schieben. Nutzen Sie also u nbedingt die letzten Wochen des Jahres: Alle Ausgaben bis Silvester zählen noch fürs Steuerjahr 2018.Einer der größten Hebel sind haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten. Ein Fünftel der Arbeitskosten für Putzen, Schornsteinfegen, Winterdienst und Reparaturen von Geräten in Ihrem Haushalt mindern direkt Ihre Einkommensteuer. Aber eben nur bis zu einem Höchstbetrag. Bei den Handwerkerkosten können Sie pro Jahr maximal 6.000 Euro absetzen und höchstens 1.200 Euro Steuer-Ermäßigung bekommen. Haben Sie diesen Betrag zum Beispiel schon erreicht, weil jemand Ihr Bad neu gekachelt hat, sollten Sie den Handwerker zum Tapezieren und Streichen der nächsten Zimmer erst für 2019 beauftragen – oder die Rechnung, wenn möglich, erst im nächsten Jahr zahlen. Bei Ausgaben für den Zahnarzt und anderen Krankheitskosten raten wir hingegen: Bündeln Sie Ihre Ausgaben in einem Jahr. Bei den außergewöhnlichen Belastungen müssen Sie nämlich einen Teil der Kosten – die zumutbare Belastung – selbst tragen. Nur den Betrag, der darüber liegt, können Sie von der Steuer absetzen. Deshalb legen Sie möglichst viele planbare Ausgaben für Ihre Gesundheit – zum Beispiel für Brille, Zahnprothese oder Kur – ins selbe Jahr.Ähnliches gilt für Werbungskosten, zu denen auch die Fahrtkosten zur Arbeit gehören. Dafür werden vom Finanzamt jedes Jahr 1.000 Euro pauschal berücksichtigt. Nur wenn Sie diesen Betrag überschreiten, mindert jeder weitere Euro an beruflichen Ausgaben Ihre Steuerlast. Arbeitsmittel wie einen Laptop oder ein Smartphone bis 952 Euro (inklusive Mehrwertsteuer), die Sie in diesem Jahr kaufen, dürfen Sie dann als „geringwertige Wirtschaftsgüter“ sofort von der Steuer absetzen.Falls Sie zu Weihnachten spenden wollen, denken Sie daran, dass es etwas dauern kann, bis eine Lastschrift von Ihrem Konto abgezogen wird. Wenn Sie die Spende hingegen direkt überweisen, zählt sie auf jeden Fall noch für dieses Jahr. Wäre doch schade, wenn Sie Ihre gute Tat erst im Steuerjahr 2019 geltend machen könnten .Noch etwas: Riester-Sparer bekommen die volle Förderung vom Staat nur, wenn sie mindestens 4 Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr einzahlen. Wenn sich also Ihr Gehalt 2017 verbessert hat, sollten Sie nachzahlen. Das geht noch bis zum Ende des Jahres.Weitere Tipps, wie Sie zum Jahresende Steuern sparen können, finden Sie in unserem großen Ratgeber. | | |
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| Eine von zwölf Zeitschriften ein Jahr kostenlos lesen
Besser als am Black Friday einen Rabatt zu bekommen, ist es natürlich, etwas umsonst zu kriegen. Finanztip-Leser können erneut eine von zwölf Zeitschriften ein Jahr kostenlos lesen! Anbieter ist presseshop.news, zur Auswahl stehen unter anderem die gedruckten Ausgaben von Computer Bild, Euro, Für Sie oder Hörzu Digital. Das Angebot ist begrenzt. So geht’s: Zunächst sehen Sie den regulären Preis und klicken auf „Zum Angebot“. Kopieren Sie dann den Gutscheincode JNK4203967QW ins vorgesehene Feld und klicken Sie auf „Angebot aktualisieren“ – dann sinkt der Preis auf 0 Euro. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail, in der Sie per Klick die Bestellung bestätigen. Das Abo gibt es nur einmal pro Haushalt und nur, wenn Sie es nicht im vergangenen halben Jahr schon ma l bezogen haben. Sie müssen Ihre Bankverbindung eingeben, denn das Abo verlängert sich nach einem Jahr zum regulären Preis. Kündigen Sie spätestens drei Monate vor Ablauf, wenn Sie das nicht wollen. Eine Mail genügt. | | |
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| | Gute Deals am „Black Friday“
Am heutigen „Black Friday“ drehen die Händler förmlich durch und überschlagen sich mit Sonderangeboten. Hier ein kleiner Überblick: Bei den üblichen Verdächtigen haben wir vor allem Elektronik-Schnäppchen entdeckt: Saturn (Sonderverkauf bis Montag früh), Media Markt (nur Freitag), Amazon, Cyberport, notebooksbilliger.de (alle bis Montagabend). Allerdings: Bei Ebay gibt es am Freitag 10 Prozent extra auf Elektronik (Gutscheincode POWERFRIDAY). Einige große Anbieter betreiben auch einen Ebay-Shop, wo sich mit dem Gutscheincode echte Schnäppchen machen lassen. Auch Mode ist günstiger: Zum Beispiel gibt Levi‘s 30 Prozent auf alles, C&A bis Samstag 20 Prozent. Adidas rabattiert das ganze Wochenende um 30 Prozent auf einen Teil des Sortiments, Nike am Freitag 30 Prozent extra auf reduzierte Ware. Behalten Sie einen kühlen Kopf. Durchgestrichene Preise und fette Prozente allein ergeben noch kein Schnäppchen. Machen Sie immer den Gegencheck auf Idealo*, billiger.de oder Geizhals. Uns ist noch etwas aufgefallen: Immer weniger Läden können sich diesem Rabattwochenende entziehen. Auch Luxusartikler wie Niche Beauty oder lokale Größen, etwa der Material- und Möbelladen Modulor in Berlin, machen jetzt Angebote. Deshalb: Schauen Sie doch mal auf der Website Ihres Lieblingshändlers vorbei oder gehen Sie ins Ladengeschäft. | | |
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1. Zu wenig Regen: Heizöl und Sprit teuer wie lange nicht |
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| Die Preise für Heizöl und Sprit fallen und steigen mit den Preisen für Rohöl am Weltmarkt – im Prinzip. Doch diesen Herbst ist die Regel außer Kraft gesetzt. Obwohl der Rohölpreis zuletzt deutlich nachgab und wieder fast auf dem Stand des Vorjahres ist, zahlen Sie für Heizöl aktuell im Schnitt 27 Prozent mehr als damals. Autofahrer zahlen für Diesel im Schnitt 20 Prozent mehr, für Super-Benzin immerhin noch 11 Prozent mehr als vor einem Jahr. Der Grund: Nach den trockenen Monaten sind die Pegel der Flüsse zu niedrig. Die Schiffe, die normalerweise Öl und Benzin transportieren, müssen mit geringerer Ladung fahren. Das erhöht die Kosten. Außerdem ist bei Ingolstadt im September eine Raffinerie explodiert. Für Heizöl müssen Sie mit 11 bis 20 Cent Mehrkosten pro Liter rechnen. Unser Tipp: Zögern Sie Ihre Bestellung hinaus. Bestellen Sie höchstens die Menge, mit der Sie gerade durch den Winter kommen. Wenn die Schiffe wieder voll beladen fahren können, sollten sich auch die Preise normalisieren. Allerdings ist es möglich, dass dann die Rohölpreise wieder deutlich höher liegen. Da gibt es leider keine Garantie. Bei Heizoel24 und Esyoil finden Sie trotz allem die günstigsten Händler, haben wir in unserem Vergleich herausgefunden. Achten Sie dabei auch auf die Lieferzeit: In vielen Regionen beträgt sie derzeit happige vier bis fünf Wochen. Tipps für Autofahrer: Mit Tank-Apps wie clever-tanken.de und mehr-tanken.de finden Sie den günstigsten Spritpreis in der Umgebung. Fahren Sie aber keine langen Umwege, das lohnt nicht. Übrigens: Am Abend ist das Benzin tendenziell am günstigsten. | | |
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2. Kfz-Versicherung: Die wichtigsten Tipps für die letzte Novemberwoche |
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| Zum Wintercheck fürs Auto gehören nicht nur Winterreifen und Kühlflüssigkeit, sondern auch die Kfz-Versicherung. Denn da holen Sie mit einem Wechsel die Kosten für den Satz Winterreifen schnell wieder rein. Die wesentlichen Tipps: Kündigen Sie Ihre Autoversicherung bis spätestens 30. November. Dazu genügt inzwischen häufig eine E-Mail, zuverlässiger auf die letzte Minute ist aber das gute alte Fax. Denn da haben Sie gleich eine Sendebestätigung. Eine günstige neue Autoversicherung sollten Sie dann schon beantragt haben. Sie finden sie mit Check24* oder Verivox*. Machen Sie anschließend die Gegenprobe beim Direktversicherer Huk24*. Schließen Sie beim günstigsten Anbieter ab – oder g eben Sie Ihrem alten Versicherer noch eine letzte Chance und fragen ihn, ob er bei den günstigeren Angeboten mitzieht. Viele Leser unserer Community hatten damit Erfolg.Fangen Sie noch dieses Wochenende an, sonst kann es passieren, dass Ihre Bestätigung vom Anbieter nicht rechtzeitig vor dem 30. eintrudelt. Den Versicherungsvertrag selber werden Sie vermutlich erst später bekommen, aber das ist kein Grund zur Sorge. | | |
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3. Online-Banking: 8.000 Euro futsch durch grobe Fahrlässigkeit |
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| Falls Sie mal in die Geschäftsbedingungen Ihrer Bank schauen, entdecken Sie diese zwei Wörter: „grobe Fahrlässigkeit“. Die greift zum Beispiel dann, wenn der Kunde beim Online-Banking etwas total falsch gemacht hat. Dann muss die Bank den Schaden nicht ersetzen. Doch was genau fällt eigentlich darunter? Das Oberlandesgericht Ol denburg musste nun über einen solchen Fall entscheiden (Az. 8 U 163/17). Der Kunde hatte sich auf seinem Computer erst einen Trojaner eingefangen und dann eine angebliche Testüberweisung freigegeben. Der Kunde hielt das für eine Bitte seiner Bank, in Wirklichkeit steckten Kriminelle dahinter. In der Überweisungsmaske war kein Empfänger genannt, auch bei der Iban und der Überweisungssumme stand lediglich das Wort „Muster“. Die echten Angaben kamen erst mit der SMS für die mTAN. Der Kunde achtete jedoch nicht darauf und tippte die mTAN ein – und überwies so 8.000 Euro auf ein polnisches Konto. Das Gericht urteilte: Genau diese Daten in der SMS hätte der Kunde kontrollieren müssen. Die Bank muss das Geld nicht erstatten. Schon die Bitte u m eine Testüberweisung, so das Gericht, hätte den Kunden misstrauisch machen müssen.Hier unsere Tipps zum sicheren Online-Banking. Wären Sie auf diesen Trick hereingefallen? Nehmen Sie dazu bitte an unserer Umfrage teil. | | |
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4. Musterklage gegen Mercedes-Bank: So kriegen Sie Ihr Geld zurück |
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| Wer seit gut vier Jahren einen Mercedes besitzt und unzufrieden ist – vielleicht weil es ein Diesel ist, dem Fahrverbote drohen –, der kann sich nun einer Musterklage anschließen. Voraussetzung: Sie haben das Auto über die Mercedes-Benz-Bank finanziert. Die Klage bezieht sich nicht direkt auf Abgasmanipulationen, sondern nutzt mutmaßliche Formfehler in den Kreditverträgen. Sollten die klagende Schutzgemeinschaft für Bankkunden und ihre Anwälte recht haben, können Sie Ihren Autokredit noch immer widerrufen und so das Auto zurückgeben. Vermutlich gegen einen Nutzungsersatz, vielleicht sogar ohne. Sie können an der Klage ohne Kostenrisiko teilnehmen, wenn Sie beim Kauf ein Darlehen der Mercedes-Benz-Bank vermittelt bekommen und das Darlehen nach dem 12. Juni 2014 abgeschlossen haben. Egal, ob Neuwagen oder Gebrauchter. Dies ist die erste Musterfeststellungsklage nach dem neuen Recht, die im Klageregister des Bundesamtes für Justiz veröffentlicht wurde. Sie können sich bis zum 24. Januar über dieses Formular anmelden. Was Sie dabei beachten müssen, beschreiben wir in unserem Ratgeber.Die Musterklage gegen VW verzögert sich dagegen noch etwas. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Sie können über den Diesel-Skandal auch in unserer Community diskutieren. | | |
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5. Auch wichtig: Funklöcher schließen, Kartenzahlung kostenlos |
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| +++ Mit d er App „Breitbandmessung“ der Bundesnetzagentur können Sie herausfinden, wie der Handyempfang in Ihrer Nachbarschaft ist. Die Bundesnetzagentur sammelt die Daten, um herauszufinden, wo noc h Funklöcher sind. Je mehr mitmachen, desto detaillierter wird der Überblick. Ein Tipp für Unzufriedene: Mit einem Prepaid-Tarif können Sie günstig ein anderes Handynetz ausprobieren. ++++++ Der Zuschlag bei Kartenzahlung in Berliner Taxis ist entfallen. Eigentlich darf dank einer EU-Richtlinie schon seit Mitte Januar keine Gebühr bei Kartenzahlung mehr verlangt werden, nirgendwo. Doch in Taxis zum Beispiel in Berlin, Essen und Düsseldorf mussten Fahrgäste weiter draufzahlen (wir berichteten). Während Düsseldorf die Gebühr noch im Februar kippte, Essen im April, erließ der Berliner Senat erst Ende Oktober eine entsprechende Verordnung, die am Dienstag endlich in Kraft trat. Auch in Berliner Taxis gilt nun also EU-Recht. +++ | |
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| Finanztip-Newsletter wird fünfKommenden Mittwoch wird unser Newsletter fünf Jahre alt. Am 28. November 2013 verschickten wir ihn zum ersten Mal. Ein gutes Jahr später gewannen wir den 50.000sten Abonnenten, inzwischen sind es 420.000. Der Redaktionsleiter der ersten Ausgabe hieß Kai Makus (viele Grüße!) und die Redaktion hatte ihren Sitz noch nicht in Berlin, sondern in München. Seitdem hat sich also viel getan – auch thematisch. Zwar beklagten wir schon vor fünf Jahren sinkende Zinsen, „seit die Europäische Zentralbank ihren Leitzins gesenkt hat“. Doch die Größenordnungen waren andere. Unsere Empfehlung damals: „Das derzeit beste Angebot haben wir bei Cortal Consors für Sie entdeckt. Die Verzinsung beträgt effektiv 1,41 Prozent ... Der Zinssatz gilt zwölf Monate lang – garan tiert.“ Aktuell beträgt ein Aktionszins auf ein sicheres Tagesgeldkonto höchstens 1 Prozent und gilt nicht länger als vier Monate.Nichts an Aktualität eingebüßt hat unsere damalige Einschätzung von Carsharing im Newsletter. „Wenn Sie in der Stadt leben und weniger als 10.000 Kilometer im Jahr fahren, ist Carsharing oft günstiger als ein eigenes Auto.“ Ebenfalls noch aktuell ist unser damaliger Tipp: „Melden Sie sich bei mehreren Anbietern an, dann … können [Sie] je nach Fahrt den günstigsten Tarif wählen.“ Weitere alte Newsletter-Versionen finden Sie übrigens auf unserer Archiv-Seite. Auf die nächsten fünf Jahre Finanztip-Newsletter! Falls Sie Leute kennen, die den Finanztip-Newsletter noch nicht abonniert haben, empfehlen Sie uns bitte weiter. | | |
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Renten-Serie Teil 6: So viel können Sie im Alter hinzuverdienen
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| Rund eineinhalb Millionen Menschen arbeiten im Ruhestand weiter. Oft im Minijob. Manche suchen eine Aufgabe, andere brauchen schlicht das Geld. Es kann bei knapper Rente auch sinnvoll sein, noch einmal eine größere Rücklage zu bilden, solange Sie noch ohne Probleme ein wenig dazuverdienen können – oder sogar weiter in die Rentenkasse einzuzahlen. Das sollten Sie beachten:
1. Normal in Rente – alles geht
Was vielen gar nicht klar ist: Sind sie einmal regulär im Ruhestand, dürfen Si e so viel nebenbei verdienen, wie Sie wollen. Die gesetzliche Rente ist schließlich eine Versicherungsleistung, kein staatlicher Zuschuss. Von der Rentenversicherungspflicht sind Sie im (Un-)Ruhestand befreit. Bedenken Sie aber, dass auf Ihre Einkünfte im Alter auch Steuern und Krankenkassenbeiträge fällig werden. Mehr dazu in einer späteren Folge unserer Renten-Serie. Es ist sogar möglich, dass Sie im Alter auf die Versicherungsfreiheit verzichten und weiter normal den Arbeitnehmeranteil in die Rentenkasse einzahlen. So bessern Sie Ihre Rente laufend auf. Und der Arbeitgeberanteil wird weiter angerechnet. | |
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Finanztip-Serie zur Rente:
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So viel können Sie im Alter hinzuverdienen
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| 2. Flexi-Rente: Anrechnung und Höchstgrenze
Anders ist es, wenn Sie die Flexi-Rente nutzen und vorzeitig in den Ruhestand gehen. Das taten 2017 etwa die Hälfte der Altersrentner. Dann gibt es klare Grenzen, was Sie hinzuverdienen dürfen: 6.300 Euro pro Jahr. Verdienen Sie mehr, werden 40 Prozent davon von Ihrer Rente abgezogen. Ein Beispiel: Sie erhalten 1.200 Euro Rente und verdienen in einem Job 1.000 Euro im Monat. Dann beträgt Ihr Jahresgehalt 12.000 Euro. Minus 6.300 Euro Freibetrag bleiben 5.700 Euro, von denen 40 Prozent von Ihrer Rente abgehen, also 2.280 Euro pro Jahr. Pro Monat verlieren Sie also 190 Eur o Rente.Die Deutsche Rentenversicherung bietet zwei Rechner an, mit denen Sie ermitteln können, wie viel Ihnen abgezogen wird. Falls Sie besonders viel zusätzlich verdienen, kann es passieren, dass Sie an den „Hinzuverdienstdeckel“ stoßen. Von da an geht der Hinzuverdienst eins zu eins von der Rente ab. Auch das geben die oben genannten Rechner an.Viele Rentner arbeiten als Minijobber. Mit einem Einkommen von höchstens 12 mal 450 Euro, also 5.400 Euro, bleiben Flexi-Rentner unter dem Freibetrag. In der Frührente nach dem neuen Flexi-Renten-Gesetz von 2017 bleiben sie rentenversicherungspflichtig. Das heißt, das Minijob-Gehalt bringt weitere Rentenpunkte ein. | |
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| 3. Hinterbliebenenrente: Anrechnung von Rente und Einkommen Wer eine Witwen- oder Witwerrente bezieht und sich etwas hinzuverdienen will, muss genauer kalkulieren. Dazu wird zunächst das Bruttoeinkommen betrachtet (also die eigene Rente plus Nebenjobs). Von der Rente werden pauschal 14 Prozent abgezogen, vom Bruttogehalt 40 Prozent, um das Nettoeinkommen zu bestimmen. Dann wird der Freibetrag abgezogen von derzeit 846 Euro (West) oder 810 Euro (Ost), gegebenenfalls mehr, falls Sie noch Kinder in Ausbildung haben sollten. Von dem was übrigbleibt, zieht die Rentenversicherung 40 Prozent von Ihrer Witwenrente ab. Ein Beispiel: Gehen wir wieder von 1.000 Euro Rente und 1.200 Euro Brutto-Gehalt aus (wie oben). Minus 14 Prozent von der Rente (140 Euro) und minus 40 Prozent vom Bruttogehalt (480 Euro) macht zusammen 1.580 Euro. Dieses errechnete Nettoeinkommen übersteigt den Freibetrag Ost um 770 Euro. Pro Monat verlieren Sie also 308 Euro von Ihrer Witwenrente. | |
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| ... Mehrkosten für Heizöl können zurzeit bei einer 3000-Liter-Bestellung zusammenkommen, weil es durch Niedrigwasser in Flüssen und eine Raffinerie-Explosion zu Lieferengpässen kommt. Wir empfehlen, abzuwarten, bis sich die Situation entspannt hat. | | |
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Ratgeber-Empfehlungen der Redaktion
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aktuelle Diskussion aus der Community
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Donnerstag, 29.11. Hermann-Josef Tenhagen im ARD Morgenmagazin Donnerstag, 29.11. Hermann-Josef Tenhagen bei rbb ZiBB Freitag, 30.11. Hermann-Josef Tenhagen bei Radioeins
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Tagesgeld | | | Angebote mit Zinsgarantie (nur für neue Kunden) | | 1,00 % p.a. | für 4 Monate bis 50.000 € | | 0,36 % p.a. | Zinsbonus auf aktuell 0,3 % | die besten regulären Angebote (für alle Kunden) | Cosmosdirekt | 0,4 % p.a. | bis 25.000 € | Leaseplan Bank | 0,35 % p.a. |
| | 0,3 % p.a. |
| | 0,3 % p.a. |
| dauerhaft gute Angebote (seit mind. 12 Monaten gute Zinsen) | Cosmosdirekt | 0,4 % p.a. | bis 25.000 € | Leaseplan Bank | 0,35 % p.a. |
| | 0,3 % p.a. |
| | 0,3 % p.a. |
| Festgeld | | | bis 12 Monate | | 1,01 % p.a. | | Leaseplan Bank
| 0,65 % p.a.
| | bis 24 Monate | | 1,11 % p.a. | | | 1,00 % p.a. | | bis 36 Monate | | 1,21 % p.a. | | | 1,05 % p.a. | | Girokonto | | | | | | Santander | | | Wertpapierdepot | | | Die günstigsten Depots | | | | Die besten Depots bei Onlinebanken | | | | | Baufinanzierungs-Vermittler | | | | | | Stromtarif-Wechsel |
| | Gastarif-Wechsel |
| | Handytarife | | | LTE Tarife | | | | Allnet-Flat | | | Klarmobil Allnet-Flat 2000 (Telekom-Netz)
| Fluggastentschädigung | | | Rechtshelfer | | | | flugerstattung.de |
| | Sofort-Entschädigung | | | | Riester-Fondssparplan | | | DWS Toprente (mit Rabatt) | | Deka Zukunftsplan Classic | Uniprofirente Select (Fonds: Uniglobal II) | | | Makler BU-Versicherung | | | | Buforum 24 | | | | | Freche Versicherungsmakler | Zeroprov | | Lebensversicherung | | | beleihen | | SWK Bank | | verkaufen | | | | | |
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Bildrechte:Steuern zum Jahresende: cokada / iStock.com -- Grafik Ölpreise: Finanztip -- Winterreifen wechseln: Vasyl Dolmatov / iStock.com -- Betrug beim Onlinebanking: shapecharge / iStock.com -- Musterklage Mercedes-Bank: Gogosvm / iStock.com -- Taxi mit Kreditkarte: alvarez / iStock.com -- Hinzuverdienen in der Rente 1: Jan Woitas / dpa -- Hinzuverdienen in der Rente 2: Jan Woitas / dpa. Was der Stern* neben Links bedeutet: Ein Stern* neben einem Link bedeutet, dass Finanztip vom verlinkten Anbieter möglicherweise bezahlt wird: manchmal, sobald Sie den Link klicken – oft nur dann, wenn Sie einen Vertrag abschließen. So finanzieren wir diesen Newsletter und können ihn kostenlos anbieten. Wichtig ist: Auf den Preis, den Sie zahlen, wirkt sich das nicht aus. Und wir verlinken nur auf Angebote, die unsere unabhängige Experten-Redaktion nach sorgfältiger Recherche mit gutem Gewissen empfehlen kann. Dabei ist das einzige Kriterium, ob ein Angebot gut für Sie als Verbraucher ist. Nur wenn das sichergestellt ist, darf eine andere Abteilung mit dem Anbieter über eine kostenpflichtige Verlinkung auf das Angebot verhandeln. Mehr zu unserer Arbeitsweise lesen Sie hier. Finanztip ist gemeinnützig. Alle unsere Überschüsse gehen in die Arbeit zur Information der Verbraucher. Die Arbeit unserer Experten und Redakteure unterliegt dem strengen Kodex des Deutschen Presserats. | |
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