No deal? Was das für Ihre Reise nach England bedeutet
Wenig ist derzeit so schwer einzuschätzen wie der Brexit: Kommenden Freitag verlässt Großbritannien die EU ohne einen Vertrag. Oder auch nicht. Noch immer ist unklar, ob sich die Briten in einem geordneten Verfahren von uns scheiden lassen – oder ohne Vereinbarungen, „No deal“ genannt.
Gibt es einen Austrittsvertrag, gelten die meisten Regeln der EU für eine Übergangszeit weiter: bis Ende 2020. Doch ohne Deal ist Großbritannien für uns von einen Tag auf den anderen ein Drittland.
Deshalb hier die wichtigsten Antworten für alle, die auf der Insel einen Urlaub gebucht haben, eine Dienstreise planen – oder in Großbritannien studieren. Das passiert bei einem „No deal“-Brexit:
1. Für die Reise nach England genügt auch weiter ein Personalausweis. Ein Visum wird erst nötig sein, wenn Sie länger als 90 Tage innerhalb eines halben Jahres nach Großbritannien reisen. Darauf haben sich EU und die Briten festgelegt.
2. Es werden Zölle wie bei Drittländern eingeführt, und Sie dürfen weniger Alkohol, Tabak und Ähnliches mitnehmen. Sie werden es auch deutlich schwerer haben, Ihr Haustier mitzubringen. Alle Details finden Sie in diesem PDF der EU-Kommission.
3. Die neuen Kontrollen werden wahrscheinlich zu längeren Wartezeiten bei der Abfertigung an Häfen und Flughäfen führen. Aber alle Airlines dürfen auf Flügen zwischen EU und Großbritannien für eine Übergangsfrist von einem Jahr nach einem harten Brexit starten und landen.
4. Die europäischen Fluggastrechte bei Storno und Verspätung gelten weiter, weil die Briten das EU-Recht in nationales Recht überführt haben. Allerdings sind Verzögerungen und Ausfälle durch den Brexit selbst wahrscheinlich kein Grund für eine Erstattung.
5. Die Voraussetzung für „Roam like at home“ entfällt. Es könnten also wieder Extragebühren erhoben werden, wenn Sie mit Ihrem Handy im Urlaub auf der Insel surfen und telefonieren. Achten Sie also auf die Mitteilungen Ihres Telefonanbieters.
6. Sie brauchen eine spezielle Krankenversicherung wie für Reisen in Drittländer. Die normale Versicherungskarte gilt nicht mehr. Wir empfehlen ohnehin – auch für Reisen innerhalb der EU – eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen.
7. Wenn Sie mit dem Auto nach Großbritannien fahren, brauchen Sie womöglich wieder eine Grüne Versicherungskarte. Fragen Sie Ihre Versicherung. Immerhin: Der EU-Führerschein wird weiter von den Briten anerkannt.
Welche Probleme britisch geführte Airlines wie Easyjet oder Condor haben, wenn sie weiter Flüge innerhalb der EU anbieten wollen, lesen Sie im Blog. Außerdem: Was Auslandsstudenten beachten müssen und welche Rechte Online-Käufer haben.