Top-Thema: Was sich 2020 fĂŒr Sie Ă€ndert
Wir haben fĂŒr Sie zusammengetragen, was sich im kommenden Jahr alles fĂŒr Ihre Finanzen Ă€ndert. Bei manchen Dingen mĂŒssen Sie selbst etwas tun, um von den neuen Regeln zu profitieren. ErzĂ€hlen Sie auch Ihren Freunden davon! ZunĂ€chst die weniger bekannten Ănderungen:
Unterhalt fĂŒr die Eltern-Pflege nur bei sehr gutem Verdienst
Wer im Alter ins Pflegeheim umzieht, muss fĂŒr den Heimplatz inzwischen im Schnitt ĂŒber 1.800 Euro im Monat selbst zahlen (Eigenanteil, nachdem die Pflegeversicherung geholfen hat). Das ĂŒberfordert viele. Der Staat springt dann ein, holt sich das Geld aber von den Kindern zurĂŒck. Bisher traf das viele Angehörige â auch mit mittleren Einkommen. Das Ă€ndert sich nun radikal: KĂŒnftig wird nur noch fĂŒr die Pflegekosten der Eltern herangezogen, wer mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient.
Wahlrecht bis Februar fĂŒr bessere Bafög-Konditionen: schuldenfrei nach 20 Jahren
So manchen treibt die Angst um, seine Bafög-Schulden ewig zurĂŒckzahlen zu mĂŒssen, falls das Einkommen trotz Studium niedrig bleibt. FĂŒr alle Bafög-EmpfĂ€nger, die in diesem Semester erstmals Geld bekamen, gilt kĂŒnftig: Wer 20 Jahre getilgt hat und trotz BemĂŒhen (und ErfĂŒllung der Mitwirkungspflichten) nicht schuldenfrei ist, dem wird die Restschuld erlassen. Von dieser Neuregelung können auch Leute profitieren, die schon lĂ€nger Bafög bekommen â oder sogar schon zurĂŒckzahlen. Der Antrag auf das sogenannte âWahlrechtâ muss aber bis spĂ€testens Ende Februar gestellt werden. Achtung: In manchen FĂ€llen kann das alte Recht vorteilhafter sein.
Mehr Wohngeld â und das fĂŒr mehr Haushalte
Der Mietzuschuss fĂŒr finanziell Schwache â das Wohngeld â steigt ab Jahreswechsel um etwa 30 Prozent; der genaue Betrag ist stark vom Einzelfall abhĂ€ngig. Auch die Zahl derjenigen steigt, die ĂŒberhaupt Wohngeld kriegen können â und zwar um etwa 40 Prozent. Wer also in der Vergangenheit keinen Anspruch hatte, sollte noch mal einen Antrag stellen. Sowieso wird das Wohngeld nur von den wenigsten beantragt: SchĂ€tzungen zufolge nimmt nur jeder dritte Haushalt seinen Anspruch auf Wohngeld wahr. Alles, was Sie ĂŒbers Wohngeld wissen sollten, lesen Sie hier.
Auch der Kinderzuschlag flieĂt kĂŒnftig eher
Zusammen mit dem Wohngeld sollten Familien mit geringem Einkommen auch ihren Anspruch auf Kinderzuschlag prĂŒfen lassen. Der Kinderzuschlag von bis zu 185 Euro je Kind kommt ab 2020 ebenfalls deutlich mehr Menschen zugute, denn die obere Einkommensgrenze entfĂ€llt. Das bedeutet: Der Zuschlag entfĂ€llt nicht mehr abrupt, sondern wird mit steigendem Gehalt langsam weniger. Nutzen Sie den Kinderzuschlags-Lotsen. Mit wenigen Eingaben können Sie ermitteln, ob Ihnen der Zuschlag zusteht.
Der Strompreis erhöht sich
Zum Jahreswechsel steigen gleich mehrere Umlagen auf den Strompreis. Den gröĂten Einfluss hat die Umlage fĂŒr den Ăkostrom. Sie legt um 5 Prozent zu auf dann 6,76 Cent pro Kilowattstunde â nachdem sie zuletzt zwei Jahre gesunken war. AuĂerdem steigen die Entgelte fĂŒr die Instandhaltung der Stromnetze. Sie unterscheiden sich je nach Region und steigen im Schnitt um rund 6 Prozent auf etwa 8 Cent pro Kilowattstunde. Obwohl diese Kosten aller Anbieter gleichermaĂen treffen, kann sich ein Wechsel lohnen. Denn nicht alle reagieren gleich darauf. Immerhin: Ab 2021 kommen mit dem Klimapaket deutliche Entlastungen bei der Ăkostrom-Umlage, von der dann alle profitieren (siehe Artikel unten).
Was sich bei Steuern und Sozialabgaben Ă€ndert, wie Azubis und finanziell schwache BĂŒrger entlastet werden und wer die neuen StromzĂ€hler eingebaut bekommt, lesen Sie auf unserer Website.