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| Ausgabe 02/2016 vom 15. Januar 2016 |
 | Hermann-Josef Tenhagen Chefredakteur Finanztip |
Liebe Leserinnen und Leser,
Millionen Verbraucher suchen gerade nach einer neuen Krankenkasse. Weil die alte Kasse mehr Geld will. Oder weil der Zusatzbeitrag schon immer zu hoch war. Oder weil der Service nicht gepasst hat. Oder weil die alte Kasse schon mehrfach bestimmte Leistungen nicht zahlte.
Für all diese Probleme haben wir bei Finanztip eine Lösung: Wir zeigen Ihnen, welche der 40 bundesweit zugänglichen Krankenkassen die preiswerteste ist. Wir zeigen Ihnen auch, welche gesetzlichen Kassen besonders leistungsstark sind.
Und wir zeigen Ihnen, welche dieser Kassen guten Service bieten und mit hoher Wahrscheinlichkeit in Ihrer Nähe auch eine Geschäftsstelle haben.
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Warum jetzt ein Wechsel sinnvoll istDas Thema ist in diesem Januar besonders akut, weil zwei Drittel aller Krankenkassen die Beiträge erhöht haben. Die große DAK mit mehr als sechs Millionen Versicherten erhöhte um 0,6 Prozentpunkte auf 16,1 Prozent, die Viactiv sogar auf 16,3 Prozent. Im Durchschnitt kostet die Krankenversicherung dagegen 15,7 Prozent.
Sparen ist deshalb besonders einfach: Sie brauchen nur den Beitrag zu vergleichen und im Zweifel zu wechseln. Weniger Beitrag bedeutet nicht weniger Leistung – im Gegenteil, wie unser Test ergeben hat.
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Die Preis-Leistungs-SiegerinSehr gute Zusatzleistungen bietet die HKK*. In unserem Leistungstest von bundesweit vertretenen Krankenkassen war sie der drittbeste Anbieter. Mit 15,19 Prozent ist die HKK außerdem die günstigste. Nur einige regionale Krankenkassen sind noch günstiger. Ein Berliner Durchschnittsverdiener mit 3.000 Euro brutto spart 27 Euro Monat für Monat, wenn er von der DAK zur HKK wechselt. |
Die LeistungsstarkeWenn Sie einen besonders leistungsstarken Vertrag suchen, sind Sie nach unserer Analyse bei der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) besonders gut aufgehoben. Diese verlangt mit 15,6 Prozent zwar etwas mehr als die HKK, erfüllt aber von unseren 24 Leistungskriterien fast alle. Sie leistet unter anderem einen Zuschuss bei Homöopathie, bezahlt viele zusätzliche Vorsorgeleistungen wie Reiseimpfungen und übernimmt bei bestimmten Ärzten auch die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. |
Die ServicestarkeEtwas komplizierter wird es, wenn Sie sich über mangelhafte Serviceleistungen Ihrer Krankenkasse geärgert haben. Beim Servicetest der Stiftung Warentest hat die TK, die Techniker Krankenkasse, in den vergangenen Jahren immer besonders gut abgeschnitten. Sie ist bundesweit vertreten, verlangt ebenfalls 15,6 Prozent Beitrag und hat rund 250 Geschäftsstellen, mit hoher Wahrscheinlichkeit auch eine in Ihrer Nähe.
Insgesamt bietet die TK gute Zusatzleistungen in allen Bereichen. Nur nicht bei der Zahnvorsorge. Wer eine Zahnreinigung von der Krankenkasse bezahlt haben möchte oder mehr Geld für den Zahnersatz, ist bei der TK falsch.
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Die Beste für Zähne und AlternativmedizinBesonders viel Geld für die Zähne, aber auch besonders ausgeprägte Sonderleistungen in der Alternativmedizin gibt es bei der BKK24 – eine typische Single-Krankenkasse. Legen Sie dagegen Wert auf Schwangerschaftsvorsorge oder zusätzliche Untersuchungen für Kinder, sind Sie dort nicht gut aufgehoben. Und billig ist die BKK24 mit einem Beitragssatz von 15,7 Prozent auch nicht.
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Sie können kaum etwas falsch machenNoch nicht in der richtigen Kasse? Macht nichts. 95 Prozent der Leistungen sind bei allen identisch. Auch regionale Krankenkassen bieten oft gute Leistungen, teilweise sogar zu einem besonders günstigen Beitrag. Schauen Sie sich also auch bei den IKKs und BKKs in Ihrer Region sowie in Thüringen, Sachsen und in Sachsen-Anhalt auch bei der AOK um.
Richtig schlecht versichert sind Sie bei keiner Kasse. Richtig schlecht organisiert sein kann eine Kasse aber schon, und dann kommt der eigentlich ordentliche gesetzliche Schutz nicht ordentlich bei Ihnen an.
Mit den von uns empfohlenen Kassen sollte Ihnen das nicht passieren. Denn wir haben ohnehin nur die untersucht, die von vornherein ein erhöhtes Leistungsversprechen abgegeben haben. Hapert es aber irgendwo mit der empfohlenen Leistung, dann lassen Sie es uns wissen. Schreiben Sie an chefredakteur@finanztip.de. Wir gehen dem dann nach. Machen Sie mit unseren Empfehlungen gute Erfahrungen, dann sprechen Sie mit anderen darüber – und über diesen Newsletter.
Ganz egal, wie Sie sich entscheiden: Sie haben das Recht, Ihre Kasse ohne weiteren Grund alle 18 Monate frei zu wechseln – selbst ohne Beitragserhöhung.
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Herzlichen Gruß
Ihr

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Guerilla-ShoppingSTUDENTEN-ABO FÜR ELTERNIhr Sohn oder Ihre Tochter studiert? Dann könnte der Vorschlag unseres Lesers Manfred W. interessant für Sie sein, den er uns an guerilla@finanztip.de geschickt hat. Seine Idee: Bitten Sie Ihr Kind, ein Studenten-Abo Ihrer Lieblingszeitung abzuschließen. Obendrauf gibt es oft eine Prämie, beim "Handelsblatt" zum Beispiel einen Einkaufsgutschein über 65 Euro.
Die Lieferadresse sollte mit der Eltern-Anschrift übereinstimmen, weil der Nachwuchs ja noch zuhause wohnt oder weil er wenigstens oft zu Besuch kommt. Die Ersparnis am Beispiel "Handelsblatt": 380 Euro im Jahr. Finanztip-Leser Manfred W. ergänzt: "Als echter Guerilla-Kämpfer kündigt man zum Ende des ersten Jahres und schließt neu ab – wieder mit Prämie. So macht Zeitunglesen in der Familie richtig Spaß." |
DREI MONATE "KICKER" FÜR 25 EUROAuch wer keinen Studenten in der Familie hat, kann das Fußball-Magazin "Kicker" zum Auftakt der Rückrunde günstiger beziehen. 26 Ausgaben über drei Monate verteilt sind derzeit für knapp 40 Euro statt regulär 51 Euro zu haben. Dazu gibt es eine Bargeld-Prämie von 15 Euro. Das Abo verlängert sich automatisch zum regulären Preis, falls Sie es nicht spätestens sechs Wochen vor Ablauf kündigen. Zum Angebot |
| Haben auch Sie Guerilla-Tipps, die Sie teilen möchten? Mailen Sie uns an guerilla@finanztip.de. |
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Nach den Börsen-Turbulenzen in China und anderen Schreckensmeldungen hat der deutsche Leitindex Dax im Vergleich zum Jahresbeginn rund 1.000 Punkte eingebüßt. Er bewegt sich seit Tagen unterhalb der 10.000-Punkte-Marke. Für Anleger dennoch kein Grund, nervös zu werden: Auf lange Sicht gleichen sich Börsenverluste in der Regel wieder aus. Sichern Sie Ihr Portfolio mit Tagesgeld und Festgeld gegen Kursverluste ab und investieren Sie in kostengünstige internationale Aktien-Indexfonds, um die Chance auf hohe Renditen zu wahren. mehr... |
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Wir konnten unsere Tagesgeld-Empfehlungen erweitern: Denn die bislang nur in Bayern tätige PSD Bank Niederbayern-Oberpfalz bietet ab sofort 1 Prozent für Kunden aus ganz Deutschland – auf Anlagen bis zu 10.000 Euro. ICICI und Rabodirect* verzinsen das Tagesgeld aller Kunden mit 0,8 Prozent. Bei der ING-Diba* bekommen neue Kunden 1 Prozent Zinsen für vier Monate. Alle aktuellen Empfehlungen finden Sie unten im Newsletter und hier… |
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Suchen Sie noch nach einem günstigen Urlaubsziel, bietet sich ein Trip nach Sankt Petersburg oder Moskau an. Im Vergleich zu 2013 bekommen Touristen in Russland zurzeit doppelt so viele Rubel für ihren Euro. Auch in Südafrika und Brasilien stehen die Wechselkurse günstig. Teuerstes Urlaubsziel bleibt die Schweiz. Als Kompensation lockt der Ferienort Grächen Touristen mit einem selbst festgelegten, vergünstigten Wechselkurs von 1,30 Franken pro Euro. mehr... |
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 | FINANZTIP-BLOG |
Tausende Euro im Jahr mit ein paar einfachen Kniffen sparen – das können bald einige Familien aus Berlin. Zusammen mit Radioberlin 88,8 vom RBB machen wir aktuell den Hörer-Finanzcheck. Von Strom über Telefon bis hin zu Versicherungen: Die Einsparmöglichkeiten sind groß. Mehr dazu lesen Sie im Blog-Beitrag von Hermann-Josef Tenhagen. |
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Der Bundesgerichtshof hat Kunden der Allianz Leben den Rücken gestärkt: Er erklärte die Regelungen zur Überschussbeteiligung in Riester-Rentenversicherungen für intransparent und unwirksam. So war nicht klar ersichtlich, dass der Versicherer bei Verträgen mit Garantieguthaben von weniger als 40.000 Euro die Kostenüberschüsse gestrichen hatte. Wer betroffen ist, kann jetzt mehr Geld einfordern. Dazu bieten wir ein Musterschreiben an. mehr... |
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Längere Krankschreibungen sind ab 2016 mit weniger Papierkram verbunden. Der bisherige Auszahlschein zum Bezug von Krankengeld ist nicht mehr nötig. Er wurde in die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung integriert. Krankengeld gibt es von der Krankenkasse, sobald die Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber nach sechs Wochen endet, der Versicherte aber weiter krank ist. Auch eine formelle Hürde ist weg: Um den Anspruch auf Krankengeld zu behalten, müssen sich die Krankschreibungen nicht mehr überlappen. mehr... |
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Überschuldung ist der häufigste Grund von Bundesbürgern, Rechnungen nicht zu bezahlen. Verbraucher ab 25 Jahre haben besonders häufig bei Banken und Energieversorgern Schulden, jüngere bei Handy- und Onlineunternehmen. Das hat der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen ermittelt. Sobald Sie merken, dass Sie Rechnungen nicht mehr zahlen können, empfehlen wir den Gang zur Schuldnerberatung. Die ist in den meisten Fällen kostenlos. mehr... |
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 | Zum Jahreswechsel ist vieles teurer geworden – höhere Zusatzbeiträge bei der gesetzlichen Krankenkasse, gestiegene Strom- oder Gaspreise, vielleicht auch mehr Miete.
Auch wenn das alles langfristige Verträge betrifft, sind Verbraucher den Anbietern nicht ausgeliefert: Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, falls die Preise steigen oder es ein besonderes Ereignis gibt, das dem Vertrag die Grundlage entzieht.
Eine gute Gelegenheit zum Wechseln Strom und Gaspreise - Erhöht Ihr Strom- oder Gasanbieter den Grundpreis oder den verbrauchsabhängigen Preis pro Kilowattstunde, dürfen Sie den Vertrag kündigen. Sie können dann zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Dazu haben Sie ab Eingang des Schreibens aber meist nur zwei Wochen Zeit.
Miete - Erhöht Ihr Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete oder nach einer Modernisierung, dürfen Sie außer der Reihe kündigen. Sie haben acht Wochen Bedenkzeit. Nutzen Sie diese Frist, um zu prüfen, ob die Mieterhöhung gerechtfertigt ist und ob Sie überhaupt noch in der Wohnung bleiben wollen. Haben Sie sich dagegen entschieden, können Sie mit einer Frist von zwei Monaten kündigen. Die angekündigte Mieterhöhung gilt dann nicht.
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Telekommunikation - Wenn Sie umziehen und Ihr Telefon- oder Internetanbieter seine Leistungen nicht am neuen Wohnort erbringen kann, hat der Vertrag keine Grundlage mehr. Sie dürfen mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. Auch in dem Fall, dass der Preis steigt, können Sie den Vertrag vorzeitig beenden.
Krankenkasse - Hat auch Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, können Sie außerordentlich kündigen und zwei Monate später in eine andere Kasse wechseln. Die Kündigung muss spätestens zum Ende des Monats bei der Versicherung eingehen, in dem diese erstmals den erhöhten Zusatzbeitrag erhebt. Sie haben also in der Regel noch bis Ende Januar Zeit. Verwenden Sie für die Kündigung unser Musterschreiben.
Fitnessstudio - Fitnessstudioverträge laufen meist 12 oder 24 Monate. Sie kommen nur raus, falls Sie dauerhaft erkranken und keinen Sport mehr machen können. Das muss ein Arzt per Attest bestätigen. Zieht das Studio um, so dass Sie deswegen eine weitere Anfahrt haben als bisher, können Sie ebenfalls kündigen. Das gilt allerdings nicht in jedem Fall, wenn Sie selbst umziehen.
Mit Kündigungsdiensten rechtssicher kündigen Versenden Sie Ihre Kündigungen am besten immer als Einschreiben oder über einen Kündigungsdienst. Diese nehmen Ihnen den Papierkram ab und beachten die regulären Fristen. Wir empfehlen insbesondere Aboalarm*, aber auch die Portale Volders* (vormals Vertragslotse) und kündigen.de* leisten gute Dienste und haben einen hohen Datenschutzstandard. Zum Ratgeber |
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Die besten Empfehlungen auf Finanztip:
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maximale Laufzeit | 12 Mon. | 24 Mon. | 36 Mon. | CACF* | 1,25 % p.a. | 1,45 % p.a. | 1,65 % p.a. | Leaseplan Bank* | 1,4 % p.a. | 1,35 % p.a. | 1,45 % p.a. | NIBC Direct | 1,2 % p.a. | 1,4 % p.a. | 1,5 % p.a. | ICICI | 1,2 % p.a. | | | Garantibank | | 1,4 % p.a. | 1,6 % p.a. |
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