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| Ausgabe 48/2016 vom 2. Dezember 2016
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 | Hermann-Josef Tenhagen
Chefredakteur Finanztip
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Liebe Leserinnen und Leser,
der Arbeitsmarkt brummt – und vielleicht haben ja auch Sie
gerade den Job gefunden, von dem Sie immer geträumt haben. Oder doch
jedenfalls einen Arbeitsplatz, der Ihnen deutlich besser gefällt als der
vorherige.
Dennoch gilt bei aller Euphorie: Nüchtern zu bleiben,
zahlt sich aus – insbesondere, solange der Vertrag noch nicht unterzeichnet
ist. Wir haben acht wichtige Tipps zum Thema Arbeitsrecht für Sie
zusammengestellt.
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Verhandeln Sie mit Ihrem neuen ArbeitgeberUnterschreiben Sie einen Arbeitsvertrag nie, ohne ihn genau durchgelesen zu haben. Es geht nicht um Ihr neues Handy, es geht um acht Stunden Lebenszeit, meist an fünf Tagen in der Woche, in den allermeisten Wochen im Jahr. Anders als bei vielen anderen Verträgen haben Sie kein Widerrufsrecht.
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Gehaltsvorstellungen vorab klarmachenNeben der neuen Aufgabe geht es natürlich auch ums Geld. Da gilt: Sie sollten hart verhandeln, bevor Sie den Arbeitsplatz annehmen; im Job können Arbeitnehmer spürbare Gehaltserhöhungen meist nur schwer durchsetzen. Für den richtigen Einstieg in die Verhandlungen hilft es, zu wissen, was die Branche vor Ort für einen vergleichbaren Job zahlt. Wenn Sie die richtigen, also anspruchsvolle, aber nicht überzogene Gehaltsvorstellungen bereits im Bewerbungsschreiben klargemacht haben, bringt auch das taktische Vorteile.
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Altersversorgung, Weihnachtsgeld, Umzugshilfe?Erkundigen Sie sich auch, ob der neue Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt und ob er eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung anbietet. Zudem schadet nicht, nach Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu fragen – immerhin können sich mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmer über solche Zusatzzahlungen freuen. So mancher Arbeitgeber hilft auch finanziell beim Umzug, wenn der für den neuen Job notwendig ist. Fragen kostet nichts.
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 | | TIPP: Achten Sie auch auf eine genaue
Stellenbeschreibung in Ihrem Vertrag – so kann Sie Ihr
Arbeitgeber nicht so leicht auf einen Posten versetzen, den Sie
nicht wollen.
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Den Arbeitsalltag anschauenHaben Sie die übliche Probezeit von sechs Monaten überstanden, sind Sie in Deutschland in einer recht gut geschützten Situation. Nun passt also eigentlich alles – doch was können Sie tun, falls Sie dauernd Überstundenmachen sollen? Dokumentieren Sie Mehrarbeit in jedem Fall und sprechen Sie das Thema nach einigen Wochen in einem Gespräch mit Ihrem Chef an.
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Überstunden gibt es in Zeit und Geld zurückEine Lösung kann sein, die angesammelten Überstunden durch Freizeit auszugleichen. Sie können sich den Lohn für die Stunden aber auch auszahlen lassen. Meist auch dann, wenn im Arbeitsvertrag steht, dass mit dem Gehalt sämtliche Überstunden abgegolten sind. Solche Klauseln sind oft unwirksam.
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Was bei Krankheit giltWer krank wird, darf und muss sich zu Hause auskurieren. Über die Finanzen braucht er sich keine Sorgen machen, da der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen das Gehalt weiterzahlt. Danach springt bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Das ist allerdings deutlich weniger als das letzte Gehalt.
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 | | TIPP: Werden Sie im Urlaub krank,
können Sie Ihre Urlaubstage retten. Wenn Sie dem Arbeitgeber
bereits ab dem ersten Tag ein ärztliches Attest vorlegen, werden
Ihnen die Tage gutgeschrieben.
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Wenn es knirscht und knalltLeider geht es im Arbeitsalltag nicht immer rosig zu. Stellen Sie sich vor, Ihr Chef bittet Sie zu einem Gespräch, erzählt von Umstrukturierungen oder Fehlverhalten und legt Ihnen einen Aufhebungsvertrag vor. Anderenfalls, sagt er, müsse er Ihnen betriebsbedingt kündigen. In so einem Fall ist wichtig: Bleiben Sie ruhig und hören Sie zunächst einmal zu. Dann bitten Sie sich eine Bedenkzeit von mindestens einer Woche aus.
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Bei drohender Kündigung: Rechtslage klärenDiese Zeit brauchen Sie nämlich, um die rechtliche Situation zu klären. Nur wenn Sie genau wissen, ob eine Kündigung überhaupt zulässig wäre, können Sie gut vorbereitet in Verhandlungen gehen. Wenn es um eine Abfindung geht, sollten Sie mindestens ein Brutto-Monatsgehalt für jedes Jahr verlangen, das Sie bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt waren. [ACHTUNG: In der Originalversion dieses Textes stand, dass bei einer betriebsbedingten Kündigung "Anspruch auf ein halbes Gehalt pro Jahr" bestünde. Das trifft nicht zu, das Gesetz sieht die Abfindung lediglich als Möglichkeit vor.] Richtig teuer wird Ihr Ausstieg für den Arbeitgeber, wenn er das Arbeitsverhältnis eigentlich gar nicht kündigen darf und Sie mit ihm über einen Aufhebungsvertrag verhandeln.
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Übrigens: Während der gesamten Schwangerschaft, also vom ersten Tag an, und bis vier Monate nach der Entbindung besteht Kündigungsschutz. Auch Arbeitnehmern in Elternzeit darf der Arbeitgeber nicht kündigen.
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 | | TIPP: Schließen Sie einen
Arbeitsrechtsschutz ab. Ein Streit vor dem Arbeitsgericht kann
teuer werden. Und selbst wer dort gewinnt, muss in erster
Instanz die Kosten für seinen Anwalt zahlen.
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Natürlich wünsche ich Ihnen, dass es in Ihrem Arbeitsleben nicht knirscht und knallt, sondern dass spannende Projekte, nette Kollegen und kluge Chefs Ihr Arbeitsleben prägen – und die Kasse stimmt.
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Herzlichen Gruß
Ihr

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Guerilla-Shopping
SCHNÄPPCHEN FINDEN IN OUTLETS
Sparen können Sie nicht nur online, wie zuletzt am „Black Friday“ und „Cyber Monday“, sondern auch offline und zwar ganzjährig. Mit Outlets, also Werks- oder Fabrikverkäufen, räumen Hersteller günstig ihre Lager leer – ein Paradies für Schnäppchenjäger. Doch Vorsicht: Die angegebenen Rabatte von bis zu 70 Prozent beziehen sich auf die unverbindliche Preisempfehlung. Realistisch sind laut dem Blog Schnäppchenfuchs 20 bis 40 Prozent Preisnachlass. Wo sich das nächste Outlet befindet, sehen Sie auf einer Karte von Schnäppchenfuchs, auf der Hunderte Werksverkäufe verzeichnet sind.
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10 PROZENT AUF TEUFEL UND MEDION
Ebay gewährt bis zum 6. Dezember 10 Prozent Nachlass auf bestimmte Produkte des Computerherstellers Medion und des Lautsprecher-Produzenten Teufel. Der Gutscheincode lautet PTECHNIK1. Auf der Website von Teufel gibt es derzeit einen 11-Prozent-Gutschein; außerdem bekommen diejenigen, die sich für den Newsletter des Anbieters anmelden, einen 20-Euro-Gutschein. Zur Aktion |
| Haben auch Sie Guerilla-Tipps, die Sie teilen möchten? Mailen Sie uns an guerilla@finanztip.de.
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Fast eine Million Festnetz-Kunden, vor allem der Deutschen Telekom, hatten in den vergangenen Tagen keinen Internet- und Telefonanschluss. Grund war ein Hacker-Angriff. Der schlug zwar fehl, legte aber massenhaft Router lahm, also die Internetzugangsgeräte im Haushalt. Falls Sie betroffen sind: Stecken Sie Ihr Gerät aus und wieder ein. Starten Sie anschließend die Update-Suche und spielen Sie Aktualisierungen ein. Auch ein Anti-Viren-Programm sowie Vorsicht beim Bezahlen im Netz sind grundsätzlich sinnvoll. mehr... |
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Gut 78.000 Verbraucher in Deutschland
haben derzeit ein Insolvenzverfahren laufen, rund 2.000 weniger als
im Vorjahr. Das gab die Ratingagentur Creditreform jetzt bekannt.
Mit einer Privatinsolvenz können alle, die nicht selbstständig tätig
sind, ihre Schulden löschen lassen – und zwar nach frühestens
drei Jahren. Dafür müssen Betroffene aber einige formelle Hürden
überwinden. Unter anderem müssen sie versuchen, sich mit ihren
Gläubigern außergerichtlich zu einigen. mehr... |
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Ob Kindern vorlesen oder in der
Suppenküche aushelfen: Ehrenamtliche Arbeit ist wichtig. Am Montag
ist Internationaler Tag des Ehrenamtes, an dem das Engagement vieler
Freiwilliger gewürdigt wird. Manche gemeinnützige Organisationen und
Vereine bedanken sich für den Einsatz mit einem kleinen Obolus. Bis
zu 720 Euro im Jahr dürfen Sie steuer- und sozialversicherungsfrei
als Ehrenamtspauschale dazuverdienen. mehr... |
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Will eine Bank höhere Entgelte beim Girokonto erheben, muss sie zwei Monate vorher darüber informieren. Sie muss auch mitteilen, dass die Kontoinhaber kosten- und fristlos kündigen dürfen. Andernfalls können Kunden die erhöhte Gebühr später zurückfordern oder brauchen sie gar nicht erst zahlen. Hat eine Bank alles richtig gemacht, wie die Berliner Sparkasse, die seit 1. Dezember mehr verlangt, hilft nur wechseln – zum Beispiel zu unseren Empfehlungen DKB*, Consorsbank und Comdirect. mehr... |
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Wer Freunde und Verwandte in der Ferne mit
Weihnachtsgeschenken beglücken will, muss sich an bestimmte Fristen
halten, damit die Post tatsächlich an Heiligabend da ist. In
Deutschland reicht es in der Regel, sie am 22. Dezember beim
Paketdienst aufzugeben – am besten am Vormittag. Soll das Geschenk
ins europäische Ausland gehen, müssen Sie es bei DHL*
spätestens am 12. Dezember einliefern, bei Hermes am 15., bei GLS am
20. und bei DPD je nach Zielland spätestens am 21. mehr... |
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Ob es eine Flasche Wein, ein Kalender für
2017 oder ein ähnlicher Weihnachtsgruß ist: Wenn Sie als Inhaber
einer Firma einem Geschäftspartner etwas schenken, können Sie die
Kosten dafür als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Wichtig:
Sie müssen das Geschenk aus betrieblichen Gründen machen und dürfen
damit keine Gegenleistung verbinden. Absetzbar ist der Kaufpreis
außerdem nur, solange er bei weniger als 35 Euro pro beschenkter
Person und Jahr liegt. mehr... |
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Im Fokus: Private Krankenversicherung
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 |  | BEI STEIGENDEN BEITRÄGEN TARIF
WECHSELN |
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Vielen privat Krankenversicherten flattert derzeit Post von ihrer Versicherung ins Haus. Darin: eine Beitragserhöhung für das nächste Jahr. Zwischen 0,2 und 6 Prozent mehr sollen Versicherte durchschnittlich zahlen, das ergab eine Finanztip-Umfrage unter Anbietern.
In einigen Tarifen fallen die Preisaufschläge der privaten Krankenversicherung (PKV) aber deutlich gravierender aus. Bis zu 20 Prozent höhere Beiträge kündigte uns eine Versicherung an, die anderen Unternehmen wollten keine Maximalwerte nennen. |
Höhere Kosten nicht akzeptierenDoch Kunden müssen die steigenden Kosten nicht einfach hinnehmen. Sie können bei ihrem privaten Krankenversicherer den Tarif wechseln und so oftmals Hunderte Euro im Jahr sparen. Dieses Recht hat jeder PKV-Versicherte, unabhängig davon, ob seine Beiträge steigen oder nicht.
Der große Vorteil des internen Wechsels im Gegensatz zum Wechsel der Versicherungsgesellschaft: Die angesparten Altersrückstellungen bleiben erhalten. Sie sorgen dafür, dass die Beiträge im Alter nicht explodieren.
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So funktioniert der Tarifwechsel Oft gibt es
bei der eigenen Versicherung deutlich günstigere Tarife mit ähnlichen
Leistungen. Das kann beispielsweise daran liegen, dass die darin Versicherten
deutlich gesünder sind. Eine gute Alternative zu finden, ist allerdings nicht
ganz einfach – die Tarifvielfalt ist bei manchen Anbietern
schwer zu überblicken.
Wer von seinem Wechselrecht Gebrauch machen möchte, kann seine Versicherung dazu auffordern, ihm andere Tarife vorzuschlagen. Dabei hilft unser Musterschreiben. Allerdings hat die Versicherung keinen Anreiz, Kunden optimal beim Tarifwechsel zu beraten.
Schließlich bekommt sie dann weniger Geld für dieselbe Leistung.
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Mit der Hilfe vom Berater klappt‘sLassen Sie deshalb das Angebot der Versicherung von einem Versicherungsberater prüfen. Er klärt Sie genau über die Leistungsunterschiede verschiedener Tarife auf und kann Ihnen weitere Wechselmöglichkeiten aufzeigen. Wenn nötig, verhandelt er auch mit der Versicherung. Wir empfehlen die Versicherungsberater Minerva* und Verssulting*. Ersterer verlangt ein erfolgsabhängiges Honorar, letzterer berechnet ein Pauschalhonorar.
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