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| Ausgabe 07/2017 vom 17. Februar 2017 |
 | Hermann-Josef Tenhagen Chefredakteur Finanztip |
Liebe Leserinnen und Leser,Leiharbeiter und Rentner aufgepasst: Haben Sie schon mal die Steuer gemacht?
Rund 4,4 Millionen Rentner müssen inzwischen ihre Steuer erklären (so will es das Gesetz) und rund eine Million Leiharbeiter sollten ihre Steuer diesmal erklären (unsere Empfehlung). Letztere können mit großer Wahrscheinlichkeit von einem aktuellen Urteil profitieren, das ihnen erlaubt, ihre oft langen Anfahrtskosten zum Einsatzort viel lukrativer abzusetzen als bisher.
Auch für alle anderen wird dies ein besonderes Steuerjahr. Denn zum Jahresanfang trat das Steuermodernisierungsgesetz in Kraft, das die Steuererklärung einfacher macht. Wer etwas Hirnschmalz und Zeit investiert, kann seine Steuererklärung künftig automatisch per Mausklick mit seinen Basisdaten ausfüllen lassen.
Hier die sechs wichtigsten Punkte, die an der Steuererklärung diesmal ganz anders sind.
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Leiharbeiter können komplette Fahrtkosten absetzenNach einem Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom 30. November 2016, Az. 9 K 130/16, können Leiharbeiter jeden gefahrenen Kilometer zum Betrieb als Reisekosten mit 30 Cent absetzen und nicht nur die Entfernungspauschale mit der einfachen Wegstrecke – also doppelt so viel.
Grund für das Urteil: Die Arbeitsstelle ist nicht unbefristet, der Weg zum Einsatzort fällt dann unter Reisekosten – sogar inklusive Extrakosten für die Verpflegung während der ersten drei Monate. Allerdings hat die Finanzverwaltung Revision vor dem Bundesfinanzhof gegen das Urteil eingelegt. Gegen einen ablehnenden Steuerbescheid sollten Sie binnen eines Monats Einspruch einlegen. Zum Ratgeber
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 | | TIPP: Betroffene können die Reisekosten auch noch für die Jahre 2014 und 2015 angeben. Das geht, sofern sie noch keine Steuererklärung abgegeben haben oder die Bescheide noch änderbar sind. |
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Steuererklärung automatisch ausfüllenIm Elster-Online-Portal, dem digitalen Finanzamt, können Sie den „Belegabruf“ als kostenlosen Service freischalten. Viele Daten, zum Beispiel Ihre Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuerabzüge oder Rentenbezüge, werden inzwischen elektronisch ans Finanzamt gemeldet. Sie können diese Daten per Mausklick direkt in Ihre elektronische Steuererklärung übertragen lassen. |
 | | TIPP: Beim ersten Mal ist es etwas mühsam. Hier zeigen wir, wie Sie den Belegabruf machen. Zum Ratgeber |
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Steuersoftware nutzenBereits heute geben rund die Hälfte der Steuerpflichtigen ihre Erklärung elektronisch ab – nicht nur mithilfe von Elster, der kostenlosen Lösung der Finanzverwaltung, sondern viele auch mithilfe von Steuersoftware.
Steuersoftware ist deutlich komfortabler in der Bedienung, liefert Tipps – und dies bereits ab 15 Euro. Das lohnt sich – und Sie können diese Euros sogar als Steuerberatungskosten absetzen. Zum Ratgeber
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Bei Fehlern Steuerbescheid jederzeit ändernGenerell sind Steuerbescheide seit Jahresanfang leichter änderbar. Hatten Sie einen Zahlendreher oder haben sich beim Addieren in der Steuererklärung verrechnet, dann ist der Steuerbescheid folglich falsch. Das Finanzamt muss diesen Fehler korrigieren – selbst wenn die einmonatige Einspruchsfrist bereits abgelaufen sein sollte. Zum Ratgeber
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Steuerbescheid ohne FinanzbeamtenViele im Steuermodernisierungsgesetz geregelte Änderungen setzt die Finanzverwaltung erst Schritt für Schritt um. Ab sofort dürfen Finanzämter die Masse an relativ unkomplizierten Arbeitnehmer-Steuererklärungen zügig vollmaschinell verarbeiten. Wer möchte, dass seine Erklärung von einem Sachbearbeiter geprüft wird, oder wer schon weiß, dass er sich an einer Stelle mit dem Finanzamt streiten wird, markiert die persönliche Prüfung im Freitextfeld seiner Erklärung. Zum Ratgeber
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Immer mehr Rentner müssen Steuererklärung machenRund 4,4 Millionen Rentner müssen für 2016 eine Steuererklärung machen und ihre Renten in der Anlage R angeben. Das heißt aber noch lange nicht, dass sie tatsächlich Steuern zahlen müssen. Folgende Kosten helfen, die tatsächliche Steuerpflicht zu vermeiden:- 102 Euro Werbungskostenpauschale können alle Rentner angeben, höhere Ausgaben müssten sie belegen.
- Die bezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind als Vorsorgeaufwendungen bei den Sonderausgaben absetzbar.
- Selbst getragene Krankheits-, Pflege- und Kurkosten sind bei Überschreiten der zumutbaren Belastung als außergewöhnliche Belastung absetzbar.
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 | | TIPP: Wer unter einer Behinderung leidet, darf zwischen einem Pauschbetrag oder einem Einzelnachweis der Kosten wählen. Zum Ratgeber |
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Nutzen Sie den frisch aktualisierten Ratgeber und unsere bewährten Erklärtexte zu Detailfragen für Ihre Steuererklärung 2016. Für Newsletter-Abonnenten stellen wir demnächst auch eine Neuauflage unseres beliebten Steuer-E-Books zur Verfügung. Damit haben Sie alles übersichtlich zusammen.
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Herzlichen Gruß
Ihr
 P.S.: Unser Guerilla-Tipp von vergangener Woche funktionierte längere Zeit nicht. Wir bitten um Entschuldigung. Mehr dazu direkt im Anschluss. |
Guerilla-ShoppingDVB-T2-RECEIVER FÜR 29 EURO: JETZT ABER WIRKLICHIm vorigen Newsletter haben wir auf ein spezielles Angebot für Finanztip-Leser hingewiesen, das einen günstigen Empfänger für das neue Antennenfernsehen DVB-T2 HD enthielt. Leider gab es technische Probleme: Die Angebots-Webseite zeigte nach dem Versand statt des vergünstigten Preises von 29 Euro den regulären zu 79 Euro. Entsprechend irritiert waren unsere Leser, die den Link zu dem Zeitpunkt klickten. Dafür bitten wir um Entschuldigung.
Das Problem beim Anbieter ist mittlerweile behoben: Das Sonderangebot* wird wieder korrekt angezeigt. Wer aus Versehen zum falschen Preis gebucht haben sollte, bekommt die Differenz erstattet. Schreiben Sie dazu bitte an guerilla@finanztip.de. |
Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass mit dem Sonderangebot ein Vertrag mit zwei Jahren Laufzeit verbunden ist. Damit können Sie neben den öffentlich-rechtlichen auch die privaten Sender schauen. Die monatliche Gebühr beträgt 5,75 Euro. Wer kein Privat-TV benötigt, sollte einen Receiver ohne Vertrag kaufen. Privatsender sind aber ohne „Freenet TV“ nicht einmal mehr in SD-Auflösung zu empfangen.
Kleiner Tipp: Vielleicht kommt ja auch Online-TV, IPTV oder eine Satellitenschüssel für Sie infrage. |
| Haben auch Sie Guerilla-Tipps, die Sie teilen möchten? Mailen Sie uns an guerilla@finanztip.de. |
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Wer mit Festgeld spart, kann zurzeit kaum die Inflation auffangen. Im Januar lag sie bei 1,9 Prozent. Wer mehr übrig haben will, sollte einen größeren Teil des Geldes in breit gestreute Aktien-Indexfonds wie den MSCI-World anlegen. Bei einem Anteil von 80 Prozent Aktien und 15 Jahren Haltedauer erhielten Anleger seit den Siebzigern im Schnitt 5 Prozent Rendite pro Jahr – die Inflation schon abgezogen. Im schlimmsten Fall war die Rendite nach Inflation null, aber niemals negativ. mehr... |
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Fahrer von Roller, Mofa oder Moped müssen sich rasch um die Versicherung kümmern: Ende Februar läuft der Schutz automatisch aus. Ohne aktuelles Kennzeichen, dieses Jahr ist es schwarz, dürfen Mopeds nicht auf die Straße. Zwar lässt sich bei den Versicherungen nicht so viel sparen, ein Online-Vergleich geht aber schnell. Finanztip empfiehlt dazu verbraucherforum-info.de. Besonders bei jungen Fahrern unterscheiden sich die Preise. mehr... |
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Kommenden Donnerstag ist wieder Weiberfastnacht. Beim fröhlichen Feiern über die kommenden Tage gibt es immer mal kleine Unfälle und Verletzungen. Einige Versicherer werben deshalb mit Kurzzeit-Unfallpolicen speziell zu Karneval. Sofort über das Handy oder online abschließbar, enden sie nach wenigen Tagen. Was praktisch klingt, taugt wenig: Die Versicherungen leisten wenig und sind dafür viel zu teuer. mehr... |
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Banken und Vergleichsportale werden schneller – bei der Kreditvergabe. So spricht die SWK bei ihrem „Couchkredit“ davon, die Kreditsumme innerhalb eines Arbeitstages auszuzahlen. Unsere Empfehlung Smava* will den Ratenkredit sogar in wenigen Minuten überweisen. Ähnlich die Fintech Bank N26: Sie will ihren Kunden Kredite über die Konto-App einräumen. Die Kunden beantragen diese Sofortkredite ohne Papierkram, der Antrag läuft samt Unterschrift rein digital. mehr... |
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Werden die eigenen Eltern pflegebedürftig, reichen Rente und Pflegeversicherung meist nicht aus, um die Kosten zu decken. Erwachsene Kinder müssen dann oft einspringen. Es gibt aber Ausnahmen: Ein Vater hatte zu seiner Tochter den Kontakt komplett abgebrochen und selbst keinen Unterhalt gezahlt, als die Tochter noch Kind war. Das führt dazu, dass das Oberlandesgerichts Oldenburg eine Unterhaltspflicht der Tochter ausschloss (Az. 4 UF 166/15). mehr... |
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Seit drei Jahren sind Tankstellen verpflichtet, ihre Spritpreise alle 15 Minuten ans Kartellamt zu melden, welches die Daten wiederum an Vergleichs-Apps für Autofahrer weiterleitet. Mehr Transparenz gleich billiges Benzin, dachten die Kartellwächter. Doch diese Gleichung ging nicht auf, weil auch die Tankstellenbetreiber die Daten nutzen, um mit der Konkurrenz im Gleichklang die Preise anzuheben. Faustregel: Tanken Sie möglichst zwischen 18 und 20 Uhr. mehr... |
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Im Fokus: Verkehrsrechtsschutz
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 |  | UNFALLGEGNERN DIE STIRN BIETEN |
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Wer jeden Tag mit dem Auto zur Arbeit fährt, kennt solche Situationen nur allzu gut: Noch morgenmüde hat der Vordermann nicht aufgepasst und steigt abrupt auf die Bremse – fast wären Sie ihm dadurch reingefahren. Falls es doch mal kracht, ist oft derjenige entspannt, der eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung hat. Die unterstützt dabei, Ihre Rechte durchzusetzen – und zwar ohne finanzielles Risiko von Gerichts- und Anwaltskosten. |
Verkehrsrechtsschutz als Ergänzung zur Kfz-VersicherungEinen kleinen Rechtsschutz nach einem Verkehrsunfall hat jeder Autofahrer: Die eigene Kfz-Haftpflicht übernimmt meist Gerichts- und Anwaltskosten, um unberechtigte Ansprüche anderer Unfallbeteiligter abzuwehren. Wollen Sie aber selbst Schadensersatz oder Schmerzensgeld fordern oder ist die Schuldfrage nicht geklärt, hilft die Verkehrsrechtsschutz-Versicherung. Denn ohne Versicherung müsste der Kläger das Geld für Anwalt und Gericht erstmal vorstrecken, selbst wenn der Unfallverursacher später alle Kosten ersetzen muss. Ohne Rechtsschutzversicherung kann das teuer werden. Auch bei einem Vergleich fallen für Sie keine Kosten an. |
Deshalb gilt: Menschen, die jeden Tag eine größere Strecke mit dem Auto zurücklegen und umfassend abgesichert sein wollen, sollten eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung haben. Die Absicherung gelingt auch mit einer allgemeinen Rechtsschutzversicherung, allerdings ist die deutlich teurer. Wer in anderen Lebensbereichen keinen rechtlichen Ärger befürchtet, für den reicht die kleine Variante Verkehrsrechtsschutz. |
Auch beim Autokauf abgesichert Die Versicherung gilt nicht nur für den Straßenverkehr, sondern zum Beispiel auch bei Problemen rund um den Kauf eines Wagens, etwa wenn das Fahrzeug Mängel aufweist. VW-Diesel-Fahrer, deren Auto von dem VW-Abgasskandal betroffen ist, haben mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung bessere Karten, wenn sie ihre Rechte durchsetzen wollen. Sie müssen die Kosten nicht fürchten.
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Unsere Hauptempfehlung ist die DeuragBei einer guten Verkehrsrechtsschutz-Versicherung kommt es vor allem auf die Leistung an, und dann auf den Preis. Finanztip hat die besten Tarife anderer Tests ausgewertet und die günstigsten sehr guten Anbieter herausgesucht. Die Deurag bietet sehr guten Versicherungsschutz sowohl für Familien mit einem Fahrzeug, für Familien mit mehreren Fahrzeugen als auch für Singles. Unter den sehr gut bewerteten Versicherungstarifen liefert sie bei unserem Vergleich jeweils das günstigste oder zweitgünstigste Angebot. Die Versicherung lässt sich bequem online abschließen.
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Für Familien mit einem Fahrzeug empfiehlt Finanztip zudem den Verkehrsrechtsschutz Premium bei der Arag für rund 112 Euro pro Jahr. Für Familien mit mehreren Fahrzeugen bietet die Deurag eine sehr gute Verkehrsrechtsschutz-Versicherung zu 113 Euro pro Jahr an. Die DEVK (Erweiterter Verkehrsrechtsschutz Premium) ist auch zu empfehlen. Für Singles mit einem Fahrzeug empfehlen wir ebenfalls die Deurag (Tarif SB 150) für 80 Euro im Jahr. Die Allrecht/Deurag (Verkehrs-Einzel-Rechtsschutz) bietet noch bessere Leistungen für knapp zwei Euro mehr im Jahr.
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